Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von seby
    bei T-Mobile auf der Homepage ist das T610 wieder verfügbar, und zwar 100 EUR teurer als das T630. Das kann eigentlich nur ein verspäteter Aprilscherz sein...


    Warum? Die haben das völlig korrekt erkannt: Das T630 ist ein T610 für die etwas anspruchslosere Klientel... ;)


    Ich bin sicher, dass von den reinen Kosten her das Alugehäuse des T610 mehr ausmacht als das TFT-Display beim T630 und somit das T610 kostenmäßig etwas teurer ist als das T630. Natürlich keine 100,-, das ist klar. Aber dass ein T610 endkundenpreismäßig über einem T630 liegen sollte, halte ich für durchaus angemessen.

    Halbwahrheiten... ;)


    Ein Händler kann die Gewährl. in der Tat auf 12 Monate begrenzen, z.B. (oder sogar nur ausschließlich?) beim Verkauf gebrauchter Ware. Muß natürlich ausdrücklich so vermerkt sein und greift im vorliegenden Falle nicht.


    Die Beweislastumkehr liegt innerhalb der ersten 6, nicht 12 Monate vor. Das Entscheidende an der gesetzlichen Gewährleistung ist, dass sie ausschließlich Fehler abdeckt, die bereits beim Kauf der Ware vorhanden waren, nicht jedoch solche, die erst später entstehen. Während der ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, dass ein Fehler nicht erst später eingetreten ist, was i.d.R. unmöglich ist. In den übrigen 18 Monaten liegt diese Beweislast beim Käufer, was für diesen i.d.R. genauso unmöglich ist.


    Der Verkäufer hat nun zwar Unrecht, wenn er grundsätzlich meint, es bestünde keine Gewährl. mehr. Indirekt hat er aber doch recht, er hätte es nur anders verargumentieren müssen. Denn der Fehler am Drucker ist ja mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht von vornherein dagewesen. Der Käufer müsste nun also das Gegenteil beweisen, und das dürfte, wie bereits gesagt, äußerst schwierig sein.

    Das mit den Versionsbezeichnungen darf man nicht so genau nehmen. Der Aldi-Player spielt auch mit 5.1 kodiertes Material ab. Wichtiger ist die Unterstützung spezieller qualitätsverbessernder Features von DivX, namentlich GMC und QPel. Der Philips kann weder das eine noch das andere, der Aldi wahrsch. ebensowenig (da beide mit ESS-Chips ausgestattet sind, die das nicht können).


    Wer die DivX-Funktion primär braucht, um selbst erstelltes DivX-Material abzuspielen, für den ist das kein großes Problem weiter, er muß es halt nur beim Encoden beachten. Wer dagegen, so wie ich, dieses Feature hauptsächlich braucht, um von anderen Leuten erstelltes Material wiederzugeben (ich ziehe mir z.B. derzeit die aktuellen Enterprise-Folgen im DivX-Format), dem nützt so ein Gerät nix, da viele Leute (z.B. auch der, der die Enterprise-Folgen encoded ;) ) inzw. das QPel- oder das GMC-Feature (oder beide) nutzen.

    Schaut Euch einfach mal in den tonnenweise vorhandenen Threads zum Thema T610 und Bluetooth um. Das Dell-Notebook verwendet dieselbe Widcomm-Bluetooth-Software, die auch bei den allermeisten externen Adaptern beiliegt und die daher hier schon bis zum Umfallen besprochen wurde. Alles, was über Probleme zwischen T610 und Widcomm-BT-Software hier geschrieben wurde, kann auf Eurer Problem zutreffen.

    Als ich vor einiger Zeit mal einen Anwalt für Verkehrsrecht gebraucht habe, habe ich die üblichen Internetsuchmaschinen, gelbe Seiten usw. konsultiert und bin am Ende an einen geraten, wo ich mich besser selbst hätte verteidigen können... ;)


    Da es dieses Mal etwas Wichtigereres ist, habe ich mir überlegt, es mal so herum zu versuchen. Also, falls jemand von Euch (vielleicht sogar einer von denen, die selbst in dieser Richtung unterwegs sind) einen guten Anwalt im Raum Stuttgart kennt, wäre ich für eine Info sehr dankbar. Gerne auch per PN.


    Achja, geht im weitesten Sinne um Vertragsrecht.

    Davon abgesehen kann man wohl mit 200%iger Sicherheit ausschließen, dass Dein durch ein Runterfallen des Gerätes ausgelöster Schaden durch ein SW-Update (egal ob illegal selbst gemacht oder legal im SP) behoben werden kann...


    Auf was für Ideen manche Leute kommen... :confused: - muß wohl die Frühlingssonne sein. :D