Solche Ansprüche verjähren, wie die meisten Ansprüche im Allgemeinen, nach zwei Jahren zum Ende des jeweiligen Jahres. So lange sollte man also im eigenen Interesse den Beleg aufheben, es sei denn, man bekommt vom Gegenüber die Bestätigung, dass das Teil angekommen ist. Dann braucht man den Postbeleg nicht mehr - sollte aber wiederum diese Bestätigung entsprechend aufheben.
Aus für mich gegebenem Anlass interessiert mich dieses Thema auch, insbesondere interessiert mich der Betrag, den man von Dir fordert. Offensichtlich ist ja eine DBox verlorengegangen. Was genau für ein Decoder war das? Ich bin über den etwas geringen Betrag, den die gefordert haben, etwas erstaunt...
Der gegebene Anlass bei mir ist ähnlich. Nach meinem Umzug vor 3 Jahren hatte ich meine damalige Box (Original DBox 1, Vertrag lief zu diesem Zeitpunkt noch ein Jahr) meiner Schwester überlassen, da wir hier unten Premiere nicht empfangen können (und ich es auch nicht mehr wirklich brauchte). Sie hat dann die Box nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgeschickt. Und den Beleg logischerweise auch nicht aufgehoben. Und natürlich ist das Paket nie in Hamburg angekommen...
Die Forderung von Premiere belief sich dann allerdings auf ca. EUR 400,- (abzgl. der damals gezahlten DM 120,- Kaution). Dies entspricht exakt dem damaligen Preis einer DBox, wenn man sie von Premiere als Kaufbox erwerben wollte (ca. DM 800,-).
Ich habe Premiere erklärt, dass ich zwar einsehe, dass ich aufgrund des nicht vorhandenen Einlieferungsbelegs nicht nachweisen kann, dass die Box verschickt wurde. Gleichzeitig wies ich die Forderung, für diese Box den Neupreis zu zahlen, zurück. Die Begründung liegt auf der Hand: Die Box war zwei Jahre alt, wurde intensiv genutzt, und es wurde ein monatlicher Mietabschlag gezahlt. Wie jede andere Mietsache auch, so verschlechtert sich natürlich auch der Wert einer DBox über diese zwei Jahre. Und naheliegenderweise kann Premiere, wenn eine solche Box verlorengeht, natürlich nicht den damaligen Neuwert der Box, sondern lediglich den Zeitwert verlangen. Eine Versicherung z.B. zahlt auch nur den Zeitwert eines versicherten Gegenstands, immer nach der Maßgabe, daß der Versicherte durch die Leistung nicht besser gestellt werden darf, als wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre.
Natürlich hat Premiere dies alles nicht interessiert, man ist auch nicht auf mein Schreiben eingegangen, sondern hat halt einfach weiterhin normale Mahnungen geschickt bzw. versucht, den Betrag per LS einzuziehen. Habe ich natürlich zurückbuchen lassen.
Landete dann irgendwann beim Inkassobüro. Denen habe ich wieder dasselbe erzählt und habe denen sogar, weil ich ein netter Mensch bin, einen von mir Pi mal Daumen ermittelten Zeitwert der Box (habe einfach die Hälfte des Neupreises genommen) überwiesen mit dem Hinweis, daß dies von Anfang an hätte so gehandled werden können und ich darüber hinaus keine weiteren Zahlungen, insbes. auch nicht die Gebühren des Inkassobüros tragen werde.
Das ist jetzt knapp ein Jahr her, seit dem ist Funkstille. Ich habe kein Problem damit, ein Gericht entscheiden zu lassen, ob Premiere für zwei Jahre alte, verlorengegangene Boxen den früheren Neupreis verlangen kann.
Und in diesem Zusammenhang würde es mich natürlich besonders interessieren, warum Premiere von anderen Leuten unter den faktisch gleichen Bedingungen sehr viel weniger Geld fordert. Gäbe mir, sollte es wirklich irgendwann eine Verhandlung geben, ein weiteres interessantes Argument an die Hand... ![]()