Beiträge von BigBlue007

    Der Kaufpreis ist aber schon recht verblüffend. Natürlich fehlt es mir da am nötigen Wissen, aber wenn ich mir überlege, was teilweise bei anderen Übernahmen "nur" an Geld fließt (Chryster kostete Daimler damals z.B. "nur" 37 Milliarden Dollar), dann hätte ich aus dem Bauch heraus gedacht, dass einiges davon sicherlich einiges mehr Wert war als eine Brauerei. So kann man sich irren... :D

    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Habe auch die 2.4 und habe erst gestern Michael Clayton geschaut und habe über optischen Ausgang die DTS-HD Spur als DTS 5.1 rausbekommen. Ist also kein generelles Problem.


    Über den optischen Ausgang hast Du mit Sicherheit KEINE DTS-HD-Spur rausbekommen, allenfalls den sogen. "Core" der DTS-HD-Spur, der aber lediglich dem nornalem DTS entspricht. Mit HD-Audio hat das aber nix zu tun, und das geht via optical auch grundsätzlich nicht. ;)

    Ich habe weiter oben allerdings auch schon geschrieben, dass das bei der Haftpflicht so ist. In dem Link finde ich aber nichts zur Kasko.


    Aber egal:


    A-K: Ich glaube, es ist jetzt inzwischen hinreichend klar geworden, dass Dein Freund seinen Firmenwagen aller Wahrscheinlichkeit nach völlig problemlos an Dich verleihen kann und dabei im Grunde fast kein Risiko besteht. Ist doch toll, wenn das Forum so eine große Hilfestellung bietet, oder? :D


    Für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass doch irgendwas passiert, und den noch viel Unwahrscheinlicheren, dass der Arbeitgeber und/oder die Versicherung Deinem Freund den Allerwertesten aufreißen, weißt Du aber auch, bei wem Du Dich dann NICHT zu beschweren brauchst. :D


    -EOD-

    Ich habe keine Versicherungsbedingungen; MICH interessiert es auch nicht; ICH will meinen Firmenwagen ja nicht verleihen.


    WENN ich welche hätte, steht da aber bestimmt nicht drin "Wir nehmen Sie mit 5000 oder 10000 Euro in Regress - je nach Tagesform". :D

    Vielleicht reden wir hier ja aneinander vorbei.


    Die Haftpflicht ist dazu verpflichtet, den durch den VN verursachten Schaden des Geschädigten zu zahlen. Das habe ich weiter oben auch schon gesagt. Das hindert die Versicherung allerdings nicht daran, sich vom VN die komplette Schadenssumme unter bestimmten Bedingungen zurückzuholen. Was z.B. der Fall sein kann, wenn der VN grob fahrlässig gehandelt hat. Oder aber eben, wenn er gegen Versicherungsbedingungen verstoßen hat. Ich wüsste nicht, dass es ein Gesetz gibt, was dies verbieten würde.


    In der Praxis ist es so, dass bei Haftpflichtschäden in solchen Fällen i.d.R. wirklich nur der Rabatt nachgefordert wird, dies aber z.T. mit einem Faktor 2 oder 3 multipliziert, und auch nicht unbedingt nur für ein Jahr. Bei der Kaskoversicherung ist es dagegen deutlich üblicher, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens komplett ablehnt, wenn der VN gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat.


    Wenn das alles so einfach und kein Problem wäre, dann könnte ja JEDER für seine Versicherungen ALLE Rabatte, die es so gibt und für die man zunächst mal keinen Nachweis braucht, in Anspruch nehmen, und das maximale Risiko bestünde darin, im Schadensfall (von dessen Eintreten man ja eh nicht ausgeht) die zu Unrecht in Anspruch genommenen Rabatte nachzuzahlen. So einfach ist es aber natürlich naheliegenderweise nicht... ;)

    Re: TT Premium per PayPal zahlen


    Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    Bitte überdenkt es - die Realisierung ist nicht kompliziert :)


    Und das wäre Dir die Mehrkosten wirklich wert? Denn es ist Dir ja hoffentlich klar, dass die PP-Gebühren natürlich durch Dich zu tragen wären... :D