Beiträge von BigBlue007

    OK, haben wir das auch geklärt... ;)


    Ich habe inzw. mal spaßenshalber noch probiert, was passiert, wenn man ein GIF oder auch ein PNG, welches transparent ist, manuell in den Ordner kopiert und dann nach BMP umbenennt (jede andere Dateiendung als BMP wird definitiv ignoriert). Und siehe da - er zeigt das Logo dann auch an - allerdings wieder nicht transparent. Scheinbar muß das anzeigende Gerät bzw. die Software die Transparenz auch unterstützen, und das tut das OS des Gerätes offenbar nicht.

    Hmm... Also irgendwas läuft hier falsch.


    Ich habe jetzt exakt dasselbe gemacht wie Du. Also GIF aufs Gerät kopiert, FExplorer genommen, GIF ausgewählt und als Betreiberlogo gesetzt. Gerät startet danach neu - und danach sehe ich dasselbe wie auch schon mit dem Psiloc EFileManager: Der Filemanager hat das Bild vor dem Neustart in ein BMP ungewandelt, und im Verzeichnis für die OpLogos ist nicht das originale GIF, sondern eben ein BMP, und das ist natürlich nicht mehr transparent.


    Kannst Du mal bitte in das Verzeichnis reinschauen (c:\system\apps\phone\oplogo), was für eine Datei dort genau drinliegt? Ich bin sicher, daß es bei Dir auch eine BMP ist und keine GIF...


    Kann es sein, daß Du einfach IRGENDEIN GIF genommen hast und kein Transparentes, und daher nicht gemerkt hast, daß er Dir ein BMP draus gemacht hat?

    Wenn Du Satz 2 genau liest, wirst Du feststellen, daß dort von einer Beschaffenheit der Sache die Rede ist, die "sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann". Desweiteren findet man derartige Details (Belegung des rechten SK usw.) ja auch nicht sofort in der Produktbeschreibung auf der Webseite, sondern im PDF-Handbuch. In diesem wiederum wirst Du sehr wahrscheinlich die üblichen Hinweise (von wegen "Irrtümer und Druckfehler vorbehalten", "Änderungen, die dem techn. Fortschritt entsprechen..." usw. bla bla) finden.

    Zitat

    Original geschrieben von hwolf
    Das Gerät wird aber als Sony-Ericsson T610 verkauft. Und genau das erhält man nicht. Aus der bloßen Bezeichnung des Geräts als "Vodafone-Live"-Handy kann man ja die Veränderungen, die gegenüber dem Original bestehen, nicht erkennen. Demnach ist Vertragsgegenstand ein ganz normales T610, und das wurde nicht geliefert.


    Ja, und hier ist dann Dein Denkfehler. Denn wie definierst Du, was ein "normales" T610 ist? Um es vorwegzunehmen: Egal, wie Du es definierst - es ist rechtlich gesehen irrelevant... ;)

    Zitat

    M.E. sehr wohl ein Sachmangel, denn zu der vereinbarten Beschaffenheit gehören auch die Eigenschaften, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Herstellers erwarten kann. Und damit die Eigenschaften, die von Sony-Ericsson in der Werbung oder auch in einer im Internet zugänglichen Bedienungsanleitung beschrieben werden.


    Nope. Der Hersteller kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Angaben auf Herstellerwebseiten werden nicht zum Vertragsgegenstand zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

    Zitat

    Solange die Provider beim Kauf nicht explizit auf die einzelnen Änderungen der Firmware hinweisen, kann also Nacherfüllung verlangt werden, d.h. Umtausch oder Aufspielen der Originalsoftware.


    Und Du glaubst nicht, dass die bei Vodafone dies nicht haben durch ihre gut bezahlten Anwälte prüfen lassen? ;)


    Seadart:


    Natürlich KANN das klappen, es muß aber nicht. Und in Bezug auf das Vodafone-T610 wird es das auch nicht.
    Dein Vergleich mit dem Auto hinkt zudem. Du redest von einer Fehlfunktion. Vergleichbar wäre dann eher der Fall, daß im Handbuch von einem elektrischen Fensterheber die Rede ist, Dein Auto aber gar keins hat. In diesem Falle könntest Du dann auch nicht vom Händler erwarten, daß er Dir die Kurbel gegen eine Taste austauscht - selbst wenn der Hersteller im Handbuch vergessen hat zu erwähnen, daß der el. FH nur eine Option ist.

    Nachdem Du jetzt den richtigen Thread gefunden hast, sollst Du allerdings auch nicht einfach drauflos posten, sondern erstmal LESEN!!!


    U.a. auch das Posting, welches jetzt zwei Positionen über diesem hier steht. Fazit: Gänzlich problemlos sind die 512er Karten offensichtlich nicht.

    Aha. Nokia sagt also, die Aussage der Tester seien falsch. Und weil Nokia das sagt, ist das so. Nun, dann sollten wir den Finnen wohl glauben schenken, schließlich sind sie auch in der Vergangenheit durch ein Höchstmaß an Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit aufgefallen.


    Auch sollten wir uns dafür bedanken, daß Nokia so bereitwillig mit jedem zusammenarbeitet, der gegen Vertreiber von Fremdakkus vorgeht, die nicht den Nokia-Sicherheitsspezifikationen entsprechen. Welch edler Zug... -> Respekt! :top: