Beiträge von bernbayer

    Da besteht schon ein Unterschied. Das siehst du schon daran, wenn Minister zurücktreten müssen, behalten sie in der Regel ihr Abgeordnete-Mandat. Selbst die jeweiligen Oppositions-Parteien fordern nur den Minister-Rücktritt und nicht die Aufgabe des Abgeordneten-Mandats. Als Abgeordneter(e) ist man ja ein gewählter Vertreter des Volkes. Das Volk kann dann bei der nächsten Wahl neu entscheiden ob sie ihm trotz Vergehen "X" noch haben wollen.


    PS. Die Zweitwohnsitzsteuer welche Kommunen bei Unverheirateten erheben können halte ich auch für unsinnig. Sie gehört abgeschafft. Trotzdem kann man diese Steuer solange sie besteht nicht einfach hinterziehen. Das geht in einen Rechtsstaat nun mal nicht.

    Darum geht es doch garnicht. Es ist auch noch eine weitere Politikerin von den Grünen betroffen. Alle müssen unabhängig von der Parteizugehörigkeit die strafrechtlichen Folgen völlig zu Recht tragen. Es besteht aber bei den jetzt weiteren bekannt gewordenen Fällen, doch ein erheblicher Unterschied zum Fall Hofreiter. Sie haben alle keine politische Führungsposition inne, es handelt sich um sogenannte Hinterbänkler. Die müssen und können außer den strafrechtlichen Folgen keine politischen Konequenzen ziehen. Hofreiter ist Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Bundestag. Ein Fraktionsvorsitzender welcher Steuern hinterzogen hat, ist in diesen Amt untragbar. Statt zurückzutreten, klebt er an seinen Amt und spielt das ganze nur herunter und zieht nicht die notwendigen Konsequenzen. Zumal er sich bei anderen Steuersündern immer sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nun ja ... einer muss schließlich anfangen, um solche Gegenreaktionen auszulösen.


    Wie sagt man so schön: Wie man in den Wald hineinruft ... ;)


    (Und gerade Bergbewohnern sollte die Problematik des Echos geläufig sein. :D )


    Das mußt gerade du sagen.Hast hier keinen einzigen sachlchen Beitrag eingebracht, sondern nur polemische Beitrâge die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben. Siehe: Bergvolk, Seehofers Privatleben u.a.


    PS. Hier ein sehr guter Artikel des "Focus" zum Thema der die Doppelzüngigkeit von Hofreiter und Co. aufzeigt:


    http://www.focus.de/politik/de…politiker_id_3837209.html

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nein. Ist es nicht. Ich habe aber auch keine Lust, mir dir darüber zu diskutieren. Da weder Anzeige/noch Ermittlungsverfahren= keine Straftat. Wenn angezeigt=dann abwarten. Aller Erfahrung nach: Owi, da leichtfertiges Steuervergehen=Steuerverkürzung. Lies dich einfach ein.
    .


    Du gehst da einfach von einer Steuerverkürzung aus,, weil du einfach unterstellst er habe das nicht vorsätzlich gemacht. Seine Behauptung er habe das nur vergessen ist da wenig glaubwürdig. 9Jahre lang die Anmeldepflicht der Zweitwohnung nicht nachkommen, obwohl die Kommunen regelmäßig auf die Anzeigepflicht hinweisen da ist die "nur vergessen"-Theorie einfach nicht plausibel.. Vorsätzliche Steuerhinterziehung wäre auf jeden Fall eine Straftat. Dieser Punkt muß erst mal abgeklärt werden.