Beiträge von bernbayer

    Die CSU argumentiert das Betreuungsgeld steht im Koalitionsvertrag. Daran ändert sich nach Ansicht der CSU nichts durch das BVG-Urteil von heute.und sie fordert deshalb die frei werdenden Mittel an die Länder zu verteilen. Die SPD sieht das anders und möchte das freiwerdende Geld für Kita- Platz-Ausbau verwenden. Das geht nicht zusammen. Naja, unsere Konsens-Kanzlerin wird das schon richten

    Ganz sicher wird das zu Auseinandersetzungen in der Koaltion führen. Das kann man doch schon aus den Äußerungen von SPD und CSU von heute schließen. Letztendlich müssen die sich halt dann irgendwie einigen, bleibt ihnen in einer Koalition auch nichts anders übrig. Meistens erfolgt da halt ein Kompromiss nach dem Motto:"Gibst du mir geb ich dir" Die Koalition scheitern lassen an dieser Frage wird da dann wohl keiner riskieren wollen.

    Alles dehnbar uns auslegbar ja nach Standpunkt. Vermutlich wären auch noch andere familienpolitische Leistungen des Bundes verfassungswidrig weil da auch die Länder zuständig wären. Es klagt halt nur niemand dagegen und von sich aus kann das BVG nicht tätig werden. Auf jedem Fall geht jetzt die zum großen Teilen ideologisch geführte Debatte über Familienpoliik wieder los. Das wird auch zu Auseinandersetzungen in der großen Koalition führen. Bayern will ja auf jeden Fall weiter Betreungsgeld zahlen und ein entsprechendes Landesgesetz beschließen. Es fordert die im Bund frei werdenden Mittel an die Länder zu verteilen. Da geht dann das parteipolitische Gezänk wieder los.

    Schmarren.Ich persönlich habe keinen Nutzen durch das Betreuungsgeld. Ich finde diese Leistung aber gut. Welche Partei dann das einführt ist für mich zweitrangig. Es ist auch nicht so das ich alles gut finden würde was die CSU macht. Das Betreuungsgeld finde ich für richtig Wer es dann macht ist egal. Mir geht es um die Sache.

    Ist keineswegs Geschichte. Die Länder können das Betreungageld weiterzahlen. In Bayern wird es jedenfalls weiter Betreuungsgeld geben, welches dann halt vom Freistaat bezahlt wird. Dies ist nach dem BVG-Urteil auch möglich und zulässig.Außerdem haben alle Bezieher des Betreuungsgeldes Bestandschutz.

    Ja ist schon schade. Ich habe ja auch inzwischen IP da ich auf den Hybrid- Tarif umgestellt habe. Bis jetzt hatte ich ja noch keine Ausfälle bei der IP- Telefonie. Zumindest habe ich keine bemerkt. Vieleicht hatte ja einfach nur Glück. Naja, für alle Fälle hat man ja immer noch das Handy.