Am 1. Januar 2016 tritt garnichts in Kraft. Man wartet erst ab was der EGH entscheidet. Erst danach wird entschieden
Beiträge von bernbayer
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Wieso sollte man Angst davor haben mit seiner Einschätzung daneben zu liegen? Ist auch kein Beinbruch wenn man sich mit seiner Einschätzung mal täuscht. So wichtig ist dieses Thema auch wieder nicht.
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
"Nein" heisst, dass ich nicht erwarte, dass das "Comeback" von Erfolg gekuehrt sein wird.Die Diskussion gehoert in den passenden Thread.
Das ist deine persönliche Meinung und auch nur reine Spekulation. Mit Vorhersagen in die Zukunft sollte man vorsichtig sein. Manchmal kommt es ganz anders als man denkt. Es bleibt abzuwarten was dabei herauskommt. -
Was heißt jetzt nein? Stimmen die Meldungen in diversen Medien wie z.B. "Teltarif" von gestern nicht und sind frei erfunden bzw, nur Spekulation?
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Das ist doch alles Schnee von gestern. Der Blick geht in die Zukunft. Wie schon erwähnt Nokia will wieder in das Smartphone-Geschäft einsteigen. Da stellt sich die Frage ob da ein Comeback gelingen kann? Alte Kamellen von gestern braucht man da nicht mehr zu diskutieren.
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Ich bleibe bei meiner Meinung. Es gibt eben unterschiedliche Aufassungen zu dem Thema, selbst unter Experten. Der EGH wird entscheiden wer Recht bekommt. Einfach mal abwarten was kommt.
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Nokia will ja Mitte nächsten Jahres wieder in das Smartphone-Geschäft einsteigen. Eine entsprechende Meldung gab es u.a. gestern hierzu bei "Teltarif". Stellt sich die Frage mit welchen Betriebsystem? Windows Phone wird es wohl kaum sein können? Wird es Android sein? Weiß man natürlich nicht, spekulieren kann man mal schon.
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Für bekloppt halte ich dich nicht. Ich bin aber schon der Meinung das du das ganze falsch siehst. Bei allem was du da jetzt zum Vergleich angeführst hast sehe ich keinen Zusammenhang mit der der Festsetzung der Höhe der KFZ-Steuer und der Einführung einer Infra-Strukturabgabe. Um Straftatbestände geh est da schon mal überhaupt nicht, selbst wenn der EGH die deutschen Regelungen kassieren würde. Da sie noch nicht in Kraft gesetzt sind würden die halt dann bei einen entsprechenden negativen EGH-Urteil nicht in Kraft treten. Mit strafbwehrter Gesetzesübertretung hat das ganze nichts zu tun und auch keine Ähnlichkeit. Man wartet ja das BGH-Urteil ab, vorher tritt nichts in Kraft.
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Du stellst ziemlich abwegige Zusammenhänge her. Bei der Festsetzung der Höhe der KFZ-Steuer geht es nicht um Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder andere Steuerdelikte. Das ist Humbug.
Aber wie schon gesagt, der EGH wird entscheiden, es dauert halt bis zu 2 Jahre. -
Das ist eben falsch. Die Mautgebühren und die Höhe der KFZ-Steuer werden in getrennten Gesetzen geregelt. Ein Zusammenhang wird im Gesetz nicht hergestellt. Es zählt nur was in den Gesetzen steht sonst nichts.
Na gut es gibt zu dem Thema eben unterschiedliche Meinungen die man durch noch so viel Diskussion nicht auf einen Nenner bringt.
Jetzt warten wir doch mal einfach ab wie der EGH das ganze beurteilt.