Beiträge von Flyertom

    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Ich bin Versicherungsmakler.....


    Bingo, wußte ich's doch.


    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Aber du legst dich bei dem Thema offenbar mit jedem an.


    Wenn Du mit "anlegen" das Wiedergeben von eigenen Erfahrungen meinst, die z.T. kein halbes Jahr alt sind, dann ja. Sorry, wenn da einiges nicht mit Deiner Sichtweise übereinstimmen und/oder gegen Deine Versicherungsmaklerehre gehen sollte.


    Bist Du eigentlich Spezialmakler für PKV oder machst Du PKV nur "nebenbei"?

    max4you,


    irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß Dich meine "Beratungsphobie" aus persönlichen/beruflichen Gründen nervt? Hast Du irgendwas mit einer PKV zu tun?


    Zitat

    Original geschrieben von max4you


    Dei Entscheidung PKV ist bereits beim Elternteil gefallen und es geht lediglich um eine Nachversicherung / Neuversicherung des Kindes.


    Aha, und das steht wo genau? Der Threadtitel lautet doch "Private oder Gesetzliche Krankenversicherung bei Neugeborenem?" und nicht "Welche PKV soll ich für mein Kind wählen?".


    Vielleicht solltest Du mit dieser Einstellung

    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Möchte mir nicht alle Beiträge durchlesen (...)


    nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen.



    Für mich hat sich das Thema auch erledigt, zumal es den TE eh nicht mehr zu interessieren scheint.

    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Wenn das Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert werden soll, kommt lediglich die bestehende PKV in Frage (hast du ja ausführlich beschrieben). Somit kann man sich durchaus von der PKV die Alternativen erläutern lassen / sich beraten lassen. Insbesondere dann, wenn der Vermittler hiermit offenbar ein "Problem" hat.


    Man kann sich aber von "der" PKV nur die Alternativen des eigenen Hauses erläutern lassen (mit dem Wort "beraten" habe ich in dem Zusammenhang ein Problem). Das reicht aber nicht aus, um eine objektive Entscheidung fällen für oder gegen diese Gesellschaft fällen zu können, dazu muß man über den Tellerrand hinaus schauen.


    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Ob ggf. ein anderer Tarif mit Gesundheitsfragen besser geeignet wäre, könnte ebenfalls von der PKV mitgeteilt werden.


    Schon wieder "die PKV". Warum soll der "Berater" von Gesellschaft A jemandem raten, zu Gesellschaft B zu gehen, weil die u.a. bessere Tarife haben?


    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Soll das Kind vllt sogar zu einer anderen Gesellschaft (falls Voraussetzungen gegeben sind) MUSS sicherlich eine unabhängige Beratung eingeholt werden. Diesen Fall halte ich persönlich jedoch für recht selten und unwahrscheinlich.


    Warum selten und unwahrscheinlich?? Wenn man sich erstmal grundsätzlich für die PKV entschieden hat, dann sollte man hier gerade genau hinschauen, welchen Tarif und welche Gesellschaft man nimmt, um Fehler, die man ggfs. bei der eigenen Versicherung gemacht hat (weil man es z.B. -auch wegen fehlender unabhängiger Beratung- nicht besser gewußt hat), zumindest für das Kind nicht zu wiederholen.



    Es gibt übrigens keine Gesundheitsfragen für ein Neugeborenes, den meisten PKVen reicht ein "o.B." bei der U1 und U2.


    Wobei längst nicht alle PKVen überhaupt noch Einzelverträge für Kinder anbieten.





    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Ich habe geschrieben, dass das Kind einen Rechtsanspruch auf die PKV hat. Ob der Versorger mit Einverständnis des Partners aus dieser Pflicht "befreit" wird, ist ein anderes Paar Schuhe.


    "Dem Kind sollten die Verhältnisse, die bisher sein Familienleben geprägt hätten, so weit wie möglich erhalten bleiben. Dazu zähle auch die private Krankenversicherung. Die Richter betonten zugleich, mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen, die der Vater erbringe, seien die Beiträge nicht abgedeckt. Vielmehr müsse er diese Kosten zusätzlich zum sogenannten Regelunterhalt zahlen. " Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz


    Bei dem von Dir zitierten Urteil ging es um den Fall, wo man sich eben nicht einig war. Daß man dann als Zahl-Vater (so ist es ja meistens) in die Röhre guckt, ist klar.

    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    In der PKV hat jeder einen "eigenen" Vertrag. Abhängig von der Vertragsgestaltung kann es sicherlich zu Vor- oder Nachteilen kommen. Doch da bist du frei in deiner Entscheidung. Lass dich bestenfalls von deiner PKV ausgiebig beraten. Den Vermittler benötigst du hierzu nicht unbedingt.


    Den letzten Satz kann ich nicht unterschreiben! Die eigene PKV kann einen gar nicht unabhängig beraten, wie auch?! So richtig "frei" ist man in seiner Entscheidung auch nicht, denn die eigene PKV muß das Kind in der Regel maximal zu dem Schutz versichern, den auch die Eltern haben.



    Quelle



    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Bedenken sollte man neben den Vor- und Nachteilen einer PKV / GKV - Absicherung auch, dass die Kinder bis zum 18. / Ende der Ausbildungszeit einen Rechtsanspruch auf den in der Vergangenheit gewährten Versicherungsschutz haben.


    Will es keinem wünschen, doch im Fall einer Trennung / Scheidung, muss der Versorger für die Kosten der PKV aufkommen - auch, wenn die Kinder theoretisch in der Fam.-Versicherung des Partners kostenfrei versichert werden könnten.


    Stimmt insoweit, wenn der Sorgeberechtigte (i.d.R. die Mutter) darauf besteht.

    Das Problem mit dem Leistungskatalog der PKV sollte man nicht unterschätzen, Beispiele wurden ja schon genannt. Ich kann es nur wiederholen, vor dem Abschluß einer PKV (egal ob Kind oder Erwachsener) unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
    Eine PKV ist keine Kfz.-Haftplicht, die man jährlich wechseln und dabei noch sparen kann.