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Zitat
Original geschrieben von iTel
[....] Deswegen dachten Sie ja auch, Ihr Widerrufsrecht würde nicht mehr bestehen, wenn Sie ihr Geld in der Kneipe versaufen, was Ihnen vermutlich häufiger passiert, so wie Sie hier schreiben. 

1.zum Widerrufsrecht steht wo?
2.Bezug Geld versaufen:schonmal etwas von Beispielen gelesen und verstanden?
-ralf-
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Zitat
Original geschrieben von iTel
Naja, bei jemanden der denkt, dass man kein gesetzliches Widerrufsrecht hat, weil man in der Keipe war, konnte ich leider nicht anders. 
Wo steht das?
Mit dem Notebook in der Sauna gewesen und irgendetwas beschlagen?
-ralf-
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Zitat
Original geschrieben von iTel
Mal wieder unendlicher Schwachsinn!
BGH-Urteile haben auch heute noch Bindungswirkung! Sie reden nur Mist! Sie haben einfach keine Ahnung, hab da auch kein Nerv mehr drauf. Und Tschüss! :mad:
So ist das mit den Hobbyanwälten und Möchtegernjuristen.
Dieses BGH Urteil könnte nur in einem "gleichartigen Fall" herrangezogen werden,eine grundsätztliche Bindung ist nicht gegeben.
Die Bindung besteht nach wie vor zwischen den ursprünglich streitenden Parteien.
In einem neuen Fall könnte sich widderum streitende Parteien auf die Urteils Leiche des BGH berufen.
Soviel zu "Mist schreiben" und "keine Ahnung".
Nun Herr Hobby Anwalt,wer gibnt dir das Recht hier deine eigenwillige Rechtsauffassung in nahezu falsch beratender Weise zu verkünden?
Ich fragte schon mehrmals nach der zuständigen Kammer....
-ralf-
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Zitat
Original geschrieben von iTel
Hallo,
ohne die leidige Diskussion wieder unnötig aufleben lassen zu wollen, habe ich hier noch -etwas verspätet- die rechtliche Grundlage für meine Behauptung rausgesucht, dass eine Abbuchung erst frühstens 5 Tage nach Rechnungserstellung, also somit auch frühstens 5 Tage nach Fälligkeit, erfolgen darf.
[....]
Aha!
Im Jahre 2003 mag dieses Urteil auch korrekt gewesen sein da "wir" zu dieser Zeit richtig teure Tarife hatten und so manche Rechnung für eine böse Überraschung gesorgt haben dürfte.
Da waren für Zugang Rechnung-Prüfung und Ausgleich die 5 Tage angemessen.
Heute in 2012 wissen die meisten das monatlich für Allnet Blabla x Euro fällig werden.
Da brauch ich als Kunde erstmal nichts mehr prüfen und ggf. hat die Urteils Leiche aus 2003 dann wieder Bestand wenn wegen z.B eines Urlaubes im Roaming "noch unbekannte" Kosten verursacht haben könnte.
Mit dem Eingangs Post hat deine Urteils Leiche somit auch nichts zu tun da die Kosten von vornherrein bekannt waren und wohl auch sofortiger Ausgleich.
-ralf-
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potney
Geh doch Morgen mal im Laden vorbei und frage gezielt nach.
Man dürfte hier gespannt sein welche neuigkeiten du hier zu verkünden hast.:D
-ralf-
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Re: Re: Braucht man mittlerweile einen Sicherheitsdienst um hochwertige Handys zu verkaufen?
Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Ja, sollte man.
Oder fährst Du kein Auto mehr, gehst nicht aus dem Haus, verreist nicht und und und...
haha,ich Glaube das ich derzeit noch in der Lage bin mich zu wehren bzw. gleich z.B in einem Restaurant oder so verabrede damit es schön belebt ist.
Der Überfallende aus dem Link war wohl etwas "zu Blond" um sich in einer Gegend wie "Apenrader Strasse" zum Verkauf seines Handys zu verabreden.
Immerhin fällt dieser Stadtteil Bereich noch "unter sozialer Brennpunkt".
Da dürften die wenigsten Bewohner über grössere Bargeld Beträge verfügen.
Gruss
-ralf-
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IMHO sind die Fonic Sticks E173u und somit wohl telefoniefähig wenn ich das im IPPF richtig gelesen habe.
Dann wären die 5€ gar kein so schlechter Kurs.
-ralf-
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Online Kaufen und Verkaufen mag nicht das verkehrteste sein aber auch da kann viel schief gehen.
Manch Kaufinteressent dürfte Böses ahnen wenn man über kleinanzeigen-übel.de oder diese Facebook Verkaufsgruppen Kontakt hat und in der selben Stadt wohnt und dann über Bank und Versand abwickeln soll.
-ralf-
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Blacky12
Es wäre doch zu überlegen mal bei z.B Greenpeace oder NABU anzufragen ob es geplant sei,selbstmordgefährdeten Bäumen bevor diese mal wieder vor ein Auto hüpfen mittels psychologischer Betreuung von ihrem Vorhaben abzuhalten.;-)
-ralf-
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Zitat
Original geschrieben von Thomas
Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.
Nicht immer:Ist die Parkfläche von der Fahrbahn z.B mittels Farbmarkierung abgetrennt so ist diese nicht Bestandteil der Fahrbahn und somit kann man auch entgegen der Fahrtrichtung parken.
Gab hier mal in Flensburg eine Verhandlung bezgl. "Parken entgegen der Fahrtrichtung".(IMHO um 1995!)
-ralf-