Beiträge von flensi

    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Quelle? Dann würden ja ALLE Versandhändler dagegen verstoßen. [...]


    haha,vermutlich behauptet "er" gleich noch das sofortige Rechnungstellung und Cash mittels NN/Kreditkarte auch illegal wären.;-)


    Gruss
    -ralf-

    Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ja, sicher, es ging ja nur darum, ob Tele38 die Kosten bezahlen muss und da zu früh abgebucht worden ist, muss er die Rücklastgebühren nicht bezahlen, das ist vollkomen klar. Schon weil Rücklastgebühren, so wie jeder denkt, in der Höhe nicht gerechtfertigt sind (siehe Nachweise).


    Es wird behauptet das zu früh abgebucht wurde.
    Die "Nachweise" wurden ja für Montag angekündigt.Da hat vermutlich die Uni Bibi auf oder wie?


    Zitat

    Auf keinen Fall bleibt der Verbraucher auf irgendwelchen Kosten (Freischaltgebühr, Abschlussgebühr usw.) hängen, da ist das Gesetzt extra nochmal geändert worden.


    ps. Ich rede ausschließlich davon, ob er die Kosten bezahlen muss.


    Aha
    Ich schliesse dann jetzt mal eben bei blau.de einen Flat Vertrag ab.
    Um 2300h gehe ich dann gelangweilt in die Kneipe und und versaufe ein bisschen zu viel Geld.
    Und zu zu guter Letzt fällt mir Sonntag Morgen in meinem Brummschädel dann ein das ich zuviel Geld versoffen habe und mir den Flat Vertrag ja garnicht mehr erlauben kann und widerrufe dann sogleich.


    Und das alles soll dann dann das automatisierte Bestellsystem auf die Reihe kriegen und Bezahlen muss ich dann auch nichts?


    Das ist Toll,ich sollte sollte öfter mal "solche Dinger" bringen.:D


    Bei welcher Kammer biste nun eingertragen oder was berechtigt dich sonst fachlich fundierte Rechtsberatung hier zu bieten???


    Gruss
    -ralf-

    Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ach das steht so in den AGB's? Da wird also das Widerrufsrecht von Fernabsatzgeschäften abbedungen? Ah ja, sicher! :D


    Was soll jetzt dieses "Verdrehen"?


    Wennich heute bei Amaz*n einen TV bestelle dann wird vermutlich am Montag schon mein Konto belastet nachdem der Verkäufer den Versand gemeldet hat.
    Am Dienstag oder Mittwoch ist die Glotze dann hier,gefällt nicht und retour und somit widerrufen und eine Woche spater hab ich das Geld wohl wieder auf dem Konto.


    Es ist also sch##ssegal egal wo man was bestellt und widerruft,der Ablauf ist nun mal so.
    Dieser Vorgang muss ja nun nicht bist in letzte Detail in den AGB beschrieben sein.


    -ralf-

    Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ach, Flensi, ihre Unwissenheit ist wirklich unglaublich! Inkassogebühren muss man auch nicht bezahlen :D [...]


    Wo schrieb ich von "Inkassogebühren"?
    Herr Hobby Jurist bitte mal genau lesen.
    Die "weniger als 5€" wurden hier als Hauptforderung genannt.


    -ralf-

    Zitat

    Original geschrieben von iTel
      tele38


    Hallo Tele38,


    Du schuldest blau.de natürlich überhaupt keinen Pfennig. Leider reden in diesem Forum viele Leute ohne jegliches juristische Wissen. Viele geben auch falsche Informationen.


    Bei welcher Kammer bist DU denn eingetragen?


    Zitat

    Selbstverständlich darf erst 5 Tage nach der Rechnung bzw. wenn es auch so in den AGB's stand erst dann abgebucht werden. Deine Rückbuchung -ob Deckung vorhanden war oder nicht- ist natürlich gerechtfertigt gewesen. Es stand ja auch so in den AGB's, eine frühere Abbuchung war daher rechtswidrig und insofern musst du dafür keine Kosten tragen.


    wirklich?
    genaues Zitat der AGB?


    Zitat

    Rücklastgebühren durfen sowieso laut der Rechtsprechung nur in Höhe der tatsächlichen Bankgebühren erhoben werden, dh. meistens etwa 3,50 Euro.


    Quelle des Urteils???


    Zitat

    Auch dein Widerruf hat selbstverständlich gerechtfertigt. Du hast bei Geschäften über das Internet immer die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Lass Dich nicht von den hier unwissenden Rednern verunsichern. Es gibt nicht mehr die alte Version des § 312d BGB bei dem es darum ging, ob mit der Leistung schon begonnen worden ist. Diese Regelung ist veraltet.


    Der Widerruf des TE mag zwar zeitig erfolgt sein aber zwischen Bereitstellung des Anschlusses und Widerruf lagen vermutlich weniger als 24 Stunden.
    sh Eingangsposting.


    Zitat

    Du schuldest Blau.de keinen Cent!!!


    Aha!
    Erst bestellen,Lieferung abwarten und dann widerrufen.
    Somit sollte es kein Stress geben.
    Aber es gibt Leute die sich schon für weniger als 5€ die Inkassogeier ins Haus gerufen haben.


    Gruss
    -ralf-

    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    [...]
    Was sollte auch der Unsinn mit der sofortigen Rückbuchung der Lastschrift?[...]


    "dies wurde am 27.09.12 von Bank rückgebucht"


    liest sich wie:"das Konto war nicht ausreichend im Haben"


    -ralf-

    Lief hier nicht vor kurzen die "toogle SIM" durch?
    Da konnte man doch bequem mehrere Rufnummern auf einer SIM haben haben.
    10 SIM Karten in verschiedenen Ländern zu pflegen wär mir zu stressig.:D
    Von daher ist dieses MiFI nichts für mich.


    Gruss
    -ralf-