Beiträge von flensi

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Die Vemutung ist falsch.


    Nö!
    Ich habe mal von einem Händler eine SIM gewonnen ohne das ich am Gewinnspiel teilgenommen habe.(einige dürften wissen wen ich mit Händler meine)
    Und die Telekom XTRA war aus einem Bundle.
    Und dieser Sachverhalt wurde von der Telekom bestätigt.


    Zitat

    Es handelt sich meist um Prepaidkarten die nicht im Bundle mit Hardware waren, sondern solche, die "leergeräumt" wurden, d.h. Startguthaben wurde per Premiumdienst abgezweigt, mittels komplizierte Tricks auch vorher aufgestockt. [.....]


    Diesen Weg mag es auch noch geben und vermutlich noch andere "Betrugswege" die mir mangels krimineller Ideen nichtmal ansatzweise einfallen. :D


    Und Moin
    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    [.....]
    Dort werden ganze 100er-Packs weiterverkauft "vorregistriert" oder "anonym". Noch zu sehr geringen Margen. Fragt sich, ob das alles Altbestände waren, die die Dealer gebunkert haben? [....]


    <vermutung>Gewerbsmässiges unlocken</vermutung> und die Prepaid SIM sind dann nur das Abfallprodukt.
    Anscheinend war das ein lukratives Geschäft ein Handy/SIM Bundle mittels Unlocking zu trennen und die SIM auf irgendjemanden zu registrieren.
    Und wenn ich so bei einem bekannten Elektronik Schieber 0815 Tastenhandys für 5€ sehe mit SIM 10€ SGH frage ich mich was die Elektronik Kette wohl im Einkauf bezahlt für so ein Bundle.
    Mehr als 1,50€ kann es nicht sein.
    Und andere Händlker dürften wohl auch nicht mehr im Einkauf zahlen und bei Export des Handys in "Arme Länder" einen besseren Schnitt als hierzulande machen.
    Für die hiesige Telefongesellschaft sieht es dann eben so aus als hätte da jemand ein Bundle gekauft.


    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    War es zumindest früher nicht so, dass gemäß AGB der Provider Eigentümer der SIM bleibt? Oder dass das Überlassen der SIM an Dritte per AGB ausgeschlossen ist?


    Ja,insbesondere EPS


    Zitat

    https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
    3.2 Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde
    [....]


    Bei EPS/BASE kann man sich auch eine "Hohe Vertragsstrafe" einfangen.(wenn der Käufer damit Mist baut)


    ---
    9. Pflichten des Kunden im Umgang mit der Prepaid Card
    9.1 Die Prepaid Card wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von EPS. Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags. EPS darf die Prepaid Card jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.
    9.2 Die Prepaid Card ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden.
    9.3 Der Kunde hat EPS den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der Prepaid Card unverzüglich mitzuteilen.
    9.4 Der Kunde hat EPS unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder telefonisch über die Kunden-Hotline erfolgen. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe einer PUK, der Geheimzahl oder – bei schriftlichen Mitteilungen – Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
    9.5 Die Übertragung der Prepaid Card auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte gegenüber EPS durch ein amtliches Ausweisdokument mit Adressangabe (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) legitimiert und eine schriftliche Übernahmeerklärung abgibt.

    9.6 Der Kunde darf seine Prepaid Card nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterzuleiten. Der Kunde darf seine SIM-Karte auch nicht zur Erbringung eines Telemediendienstes oder telekommunikationsgestützten Dienstes einsetzen. Hierunter fällt beispielsweise der Versand von Werbe-SMS, Werbe-MMS und Werbe-Emails an Nutzer eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, wenn dieser nicht manuell an einen Teilnehmer, sondern systemgesteuert an eine Vielzahl von Teilnehmern erfolgt.
    9.7 Es ist nicht gestattet, EPS-Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Einwilligung durch EPS vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der EPS-Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.
    9.8 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) Prepaid Card(s) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung seiner Prepaid Card(s) zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Genehmigung durch EPS.
    9.9 Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Prepaid Card für folgende Zwecke zu nutzen:
    9.9.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/ oder
    9.9.2 Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das E-Plus Mobilfunknetz.
    9.9.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
    10. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung
    10.1 Für Vermögensschäden, die von EPS, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren
    Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haftet EPS gegenüber ihren Kunden nach
    Maßgabe von § 44a TKG.
    10.2 In allen anderen Fällen bestimmt sich die Haftung von EPS für sich, ihre gesetzlichen Vertreter
    und ihre Erfüllungsgehilfen nach den folgenden Regelungen:
    a) EPS haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt.
    Ebenso haftet EPS unbegrenzt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des
    Körpers oder der Gesundheit.
    b) Liegen die unter a) genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet EPS – gleich aus welchem
    Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt
    wird. In diesen Fällen ist die Haftung von EPS auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden
    beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
    Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
    Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren
    Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
    c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem
    Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer
    zugesicherten Eigenschaft der von EPS zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung
    ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen
    Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von EPS.
    10.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
    10.4 In jedem Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Kunden gegen Ziffern 9.6, 9.7, 9.8 und/oder 9.9 schuldet der Kunde E-Plus eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 1.250,00 pro vertragswidrig eingesetzter und/oder an Dritte weitergegebener EPS-Mobilfunkkarte. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, haftet für den Vertragsstrafeanspruch neben der juristischen Person auch deren gesetzliches Vertretungsorgan als Gesamtschuldner, es sei denn, dass die
    vertragswidrige Benutzung der EPS-Mobilfunkkarte ohne dessen Wissen und Willen geschieht. EPS bleibt vorbehalten, neben der Vertragsstrafe gegen den gegen Ziffern 9.6, 9.7, 9.8 und/oder 9.9 verstoßenden Kunden weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine geleistete Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche von EPS anzurechnen.


    -bas-

    Re: o2 Katastrophenladen !


    Zitat

    Original geschrieben von leonardo2
    [.....Story....]


    Frage an Euch.
    Kann es sein, dass o2 generell ein Restguthaben bei Prepaid, das 15€ übersteigt, nicht zurückzahlt ?
    Wenn man keinen Folgevertrag bei denen abschließt ?


    Ich hatte das "Vergnügen" mit ALDI-TALK.
    Da habe ich auch monatelang gewartet bis ich 30,xx € endlich zurück bekam.
    Also kannste nur abwarten bis dein Geld irgendwann mal eintrifft.


    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Wenn jemand sagt, daß bei ihm D1 unterlegen ist, dann muss er quasi seine Koordinaten herausrücken?


    Erzähl mal lieber wie Du DU jetzt aus einer nichtssagenden PLZ Koordinaten konstruierst?


    Zitat

    Seltsame Forderungen, kommt dann bald auch die heilige Inquisition zurück? <-:<


    Nu übertreib mal nicht.
    Obwohl,die Sache mit dem "miesen Netz" gehört dann sowieso in den entsprechenden Netzqualitätsthread.


    Und Moin
    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von hharzer
    Klar, viel habe ich nicht zu verlieren, da man wahrscheinlich eh genug über mich herausfinden kann. Nichtsdestotrotz bin ich nicht davon überzeugt, noch mehr Daten online zu stellen.


    [....]


    Eier hier doch nicht so rum.
    Du stellst hier ohne PLZ eine Behauptung auf die nicht belegbar ist.
    Wenn Du an Paranoia leidest und meinst man könnte dich anhand der PLZ identifizieren solltest besser ganz Abstand vom www gewinnen.
    Beim täglichen Surfen erzählt manch einer mehr als ihm bewusst ist.
    Achja,hier aus dem TT würde dich auch keiner besuchen. :D


    Und Moin
    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von jacboy
    Hahaha, du bist mein Mann :D
    [....]
    Ich versuche es nun noch mal mit einem Enschreiben. Mich pisst diese ganze Situation mit dem Vertrag dermaßen an, das könnt ihr nicht glauben.


    Mal kurz Offtopic:


    Ich stand neulich mal in einer kleinen Pause am Küchenfenster und bekam mit wie der Herpes Zusteller Passanten nach der Hausnummer 41 fragte.
    Die 45 und 43 sind lesbar und an dieser ist der Zusteller vorbei gekommen.
    Ein Feriengast antwortete ihm das er selbst aus der 39 gekommen wäre.
    Ja,da war dieses wunderschöne grosse grüne Tor und der Herpes Zusteller stand direkt davor und konnte mangels Pflanzen die Hausnummer nicht lesen.
    Allerdings war ihm wohl nicht bekannt das Hausnummern meist gerade und ungerade laufen und anhand der sichtbaren Hausnummern wohl auch nicht rechnen?


    Aus meiner Erfahrung als Zusteller eines bekannten Paketdienstes für den ich gerne mal aushilfsweise fahre wünschte ich mir im Gedanken dem Herpes Zusteller den "Hafendamm" und eine Schicht die nicht vor 0300h morgens enden würde.
    Da liegfen die Nummern kreuz und quer,verwinkelt und versteckt und wer den Bezirk nicht kennt kriegt mehr als nur Beulen an den Füssen! xD


    Gruss
    -bas-

    Haha,der Shop muss gut versteckt sein.
    Nachdem Herpes den mal nicht gefunden hat nun auch die Briefpost.
    Naja,zumindest DHL hat doch das Paket zustellen können?
    Das mit der "Betrüger" Vermutung würde ich besser streichen,das kommt nicht so gut bzw. kann böse Folgen haben.
    Die Erstattung ist in diesem Falle wohl auch von VF abhängig und nicht vom Vertriebspartner.


    Und Moin
    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von adam.p
    [...]
    Die besagte ALDITALK Karte (neu) hat bei mir (44379 Dortmund) nur H+, obwohl LTE hier über O2 funktioniert.


    [.....]


    Ist das eine neutrale Triple SIM?


    -bas-