Bengt
Zitat
für ein Fernabsatzgeschäft und D2 trägt eh die Kosten der Rücksendung daher wäre es maximal der gang zum Postamt welches ihm auferlegt würde... 
...das stimmt so pauschal auch nicht... falls das handy den wert von 40,--€ überschreitet, so ist dieses richtig. handelt es sich hierbei aber um ein telefon für einen geringeren kaufpreis, so ist werden dem kunden die portokosten auferlegt.
[EDIT: lt. posting unten von FraDi verfährt VF überaus kulant, und gewährt dem kunden sogar bei bestellungen unter 40,--€ das kostenfreie rücksenden! :top:]
tomas3000
eine kündigungsrücknahme bedarf, genau wie die kündigung, der gleichen formvorschrift... (schriftform) aus diesem grunde wird vodafone in beweisprobleme kommen... was ich mir vorstellen könnte, ist eine gesprächsnotiz, das eine kündigungsrücknahme mdl. angekündigt worden ist, und diese in den nächsten tagen vodafone zugeht... wäre zwar nocht nett, aber nun ja...
bzgl. der annahme des paketes wüsste ich nicht, was das mit der annahme i. s. v. §433 I zu tun haben sollte....
wäre zu prüfen...
fazit:
meines erachtens nach könntest du (ohne gewähr, da ich noch nichts geprüft habe) das paket annehmen, auch ohne die VVL anzunehmen...
letztlich spricht auf jeden fall das 14-tägige rückgaberecht auch für den widerruf...
aber verkaufen würde ich das handy auch nicht, da sonst ein anspruch auf ungerechtfertigte bereicherung seitens vodafone dir gegenüber steht.