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Original geschrieben von BlackPit
hallo, ich wollte hier einfach mal fragen und nicht extra n thread erstellen:
sehe ich das richtig, dass wenn ich mir jetzt über ebay ne callmobile-karte hole, und dann 3monate keinen verbrauch habe ich jeden monat 1€ zahlen muss?
Ja. Ich sehe denn Sinn aber nicht ganz ne Mobilfunkkarte zu kaufen und dann nicht zu nutzen. Bezüglich der Nichtnutzungsgebühr zählen übrigens sämtliche Umsätze, egal ob Ausland Daten oder Flats.
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wie schnell nach bestellung könnte ich denn die karte kündigen? (nicht widerrufen)
mir is klar dass es keine mvlz gibt, aber kann ja sein dasses da vorkehrungen gibt.
Sofort.
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zahl callmobile dann das startguthaben aus? wenn nein, kann man irgendwas machen, dass es MITausgezahlt wird?
Startguthaben gibt es bei Callmobile nie zurück. Auch bei sonstiger Guthabenauszahlung wird eine Gebühr von 6 EUR abgezogen.
Gruß, spockie
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Original geschrieben von dham
Ich sehe gerade: 1 Punkt für volle 10€ mit der giro-Karte, also 5000€ Umsatz mit der Karte um den Jahrespreis heraus zu holen. Ich finde die kostenlose Payback Maestro mit der selben Prämie schon ziemlich sinnfrei, warum würde man sich diese Karte holen?
Interessant wirds beim Einsatz im Nicht-Euroraum. Die Payback-Maestro hat dort keinerlei Auslandsaufschlag, der meiner Meinung nach einzig sinnvolle Einsatzzweck. Die Amazon-Visa ja z.B. humane 1%, weis jemand was es bei der Girocard (Vpay) wird? Das Preisverzeichnis führt das nicht mehr extra auf.
Ansonsten höchstens zum Ausnutzen des Zahlungsziels, aber da gehe ich lieber zu Barclays, die buchen wenigstens richtig spät ab.
Gruß, spockie
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Hi,
auch ich kann nur empfehlen, die Sicherung reinzumachen. Gerade beim Transport im Sprinter o.ä. gibts von der Straße teils heftige Stöße. Ein Freund konnte seine Maschine entsorgen, da sie nach Umzug beim Schleudern wie ein Panzer geklungen hat und fast abgehoben hat. Man kann natürlich auch die Kugellager komplett tauschen, wenn die Achse noch ok ist. Kostet aber auch schon heftig.
Gruß, spockie
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Ich habe als Kunde dazu auch schon einen Brief mit den gleichen Informationen erhalten. Die neue Karte mit Chip ist aber hier bisher noch nicht eingetroffen.
MSC bzw VbV hat für den Kunden aber auch Nachteile wie eine Beweislastumkehr und zusätzliche Paßwörter zum Merken. Mal sehen, wann das verpflichtend wird.
Die LBB ist da aber bei weitem nicht die erste Bank, die das anbietet.
Gruß, spockie
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Naja, das steht halt im Koalitionsvertrag. Das hat die Werbeseite wohl übersehen, das ein Koalitionsvertrag noch kein Gesetz ist.
Wenn die werten Koalitionäre in der Bundesregierung und im Bundestag nicht nur streiten, sondern auch mal arbeiten würden, ware die Verkürzung auf 1 Jahr Wartezeit sicher schon in ein Gesetz gegossen worden. Es heißt also warten, bis dieses kommt. Vielleicht klappts ja wirklich bis 2011. Herr Rösler ist ja gerade am Gesetzesentwürfe basteln.
Gruß, spockie
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Re: Re: Re: Onlineapotheke bei hoher Zuzahlung gesucht
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Original geschrieben von Schnitzel51
hmmm...
Bücher unterliegen doch auch der Preisbindung und da gibt es sehrwohl "Rabatte" über Paytip.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel gibt es neben der Preisbindung aber noch das Heilmittelwerbegesetz, das Zuwendungen jeglicher Art, auch an Dritte, untersagt: "Zuwendungen oder Werbegaben ... sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten". So eine Vorschrift gibt es bei Büchern nicht.
Bei Arzneimitteln schöpfen die "Provision" auch die gesetzlichen Krankenkassen ab: 2,30 EUR beim Apotheker und 6% bzw. spezielle Exklusivverträge beim Hersteller. Immerhin bezahlen sie ja auch die Medikamente, dann stehen ihnen auch evtl. Rabatte zu.
Soweit zum OT. Gruß, spockie
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Re: Onlineapotheke bei hoher Zuzahlung gesucht
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Original geschrieben von BartS1975
Ich suche eine Onlineapotheke, bei der ich möglichst viel Provision bei einem rezeptpflichtigen Medikament mit rund 120 Euro Zuzahlung erhalte. Am erfolgversprechendesten ist wahrscheinlich eine prozentuale Provision, allerdings muss sichergestellt sein, dass die auch auf rezeptpflichtige Medikamente gezahlt wird (ist m.W. nicht bei allen Apotheken der Fall). Die Apotheke muss übrigens nicht unbedingt bei Paytip sein, auch Apotheken bei anderen Netzwerken kommen infrage.
Würde mich über Tipps (auf Wunsch auch per PN) freuen.
Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in Deutschland gesetzlich verboten, da hier eine Preisbindung gilt. Daher findest du (fast) keinen deutschen Apotheker, der das macht (da laufen gerade meines Wissens nach diverse Gerichtsverfahren).
Affiliate bei deutschen Onlineapotheken gibt es natürlich im verschreibungsfreien Sortiment viele, meist spart man aber mehr, wenn man sich den günstigsten über einen Preisvergleicher (medipreis/medizinfuchs/apomio) aussucht und direkt weniger bezahlt.
Vom Thread her offtopic:
Im Ausland (Niederlande) sind ein paar Apotheken gegründet worden, um das deutsche Gesetz zu umgehen. Die halten dann Bonusmodelle für verschreibungspflichtige Arzneimittel bereit - meist eine Pauschale pro Packung zwischen 2,50EUR und 15 EUR je nach Gesamtpreis des Medikaments (Nicht Zuzahlung!). Mir sind die Europa-Apotheek (Terminals in vielen dm-Märkten) und DocMorris (NL) bekannt, die sowas machen. EA ist hier interessanter.
directapotheke beliefert nur Privatrezepte und diese mit holländischer Ware.
Gruß, spockie
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Original geschrieben von webtalk
"Die Mobiltelefon-Anbieter müssen ihre Leistungen zeitnah abrechnen, sonst verfällt ihr Anspruch auf Zahlung. Auf zwei entsprechende Amtsgerichtsurteile hat jetzt die Stiftung Warentest aufmerksam gemacht. In zwei voneinander unabhängigen Verfahren haben die Amtsgerichte Kamen (AZ: 12 C 609/99) und Lünen (AZ: 7 C851/99) Nachforderungen der D Plus Telecommunications GmbH für schriftliche Kurznachrichten (SMS) abgelehnt. Grund: Die Beträge tauchten erst nach mehreren Monaten auf der Rechnung auf. Das dauerte den Richtern zu lang. Bei den monatlichen Mobiltelefonabrechnungen müsse niemand für alte Posten zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum und die anschließende vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen sind. Nach Ansicht der beiden Gerichte dürfen nicht mehr als zwei Monate zwischen Leistung und Abrechnung vergehen."
Die beiden Urteile helfen hier aber nicht weiter. Diese beziehen sich auf nachträglich berechnete Verbindungsentgelte für bereits abgerechnete Zeiträume. Das ist bei o2 aber ja gerade nicht der Fall. Es fehlt ja gerade an der Abrechnung. Und das monatlich abgerechnet werden muss, ist sicher nicht vereinbart worden. Zum zweiten sind das nur Amtsgerichts-Urteile und damit natürlich Einzelfallentscheidungen. Selbst OLG entscheiden oft mal widersprüchlich.
Ich persönlich denke, dass hier erst die gesetzliche Verjährungsfrist greift - auf jeden Fall für Grund- und Paketentgelte. Verbindungen müssen natürlich nachgewiesen werden, aber o2 wird da sicher nen EVN hinbekommen, da eine Löschung nicht vor Rechnungserstellung stattfindet.
Geld einzahlen vor Rechnungserstellung finde ich aber lächerlich. Klar will o2 Geld sehen, dann sollen sie aber mal in die Puschen kommen. Einen Anspruch gibt es für Vorauszahlung bei nem Postpaid-Vertrag natürlich nicht.
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Hi,
kann auch nur den Tipp mit der Polizei/Kripo wärmstens weitergeben. Dann ist das ganze auch strafrechtlich sicher und beweiskräftig. In solchen Fällen sind die sehr kooperativ, da die Dunkelziffer hoch ist. Falls sich dann noch mehr Geschädigte melden, ist die Glaubwürdigkeit des Diebes spätestens vorm Richter den Bach runter.
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Original geschrieben von Latzel2
Solange der Personalausweis nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist, wird er (beim Grenzübertritt) weiterhin als gültig betrachtet. Erst nach über einem Jahr kann es Probleme geben.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.142.103.de.pdf
Das kann ich so aber nicht stehen lassen:
Benötigt wird ein gültiger oder nicht länger als 1 Jahr abgelaufener Reisepass.
Bei Grenzübertritt mit Personalausweis (Identitätskarte) muss dieser bis zum Ende der Reise gültig sein! Steht auch so im verlinkten Dokument.
Gruß, spockie