Hallo,
Eintragungsberechtigt sind nur deutsche Staatsbürger mit Erstwohnsitz in Bayern. Da ist dem Ödp'ler wohl was durcheinander geraten.
Ich zitiere einfach mal die Bedingungen:
"Eintragungsberechtigt sind hierbei deutsche Staatsangehörige, welche bis zum 02. Dezember 2009 das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin ist somit der 02. 12.1991), nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet sind (Meldestichtag: 02.09. 2009)."
Generell kann jetzt jeder das Volksbegehren durch Unterschrift im Rathaus unterstützen. Bei >10% der Bürger als Unterstützer kann der Landtag den Gesetzesvorschlag direkt annehmen oder bei Ablehnung einen Volksentscheid veranlassen. Dann gilt die einfache Mehrheit, egal welche Wahlbeteiligung.
Das gesamte Prozedere ist durch die 3 Stufen recht kompliziert. Einen Überblick gibt das Bayerische Staatsministerium hier .
Gruß,
spockie