Beiträge von Björn

    @ Tim S.
    Die Möglichkeit besteht meines Wissens nach nicht mehr als Privatkunde. Es handelt sich hierbei um Altverträge, die aus einer Zeit stammen, als der IVT noch Privatkunden aufgenommen hat. Weiß nicht, ob es den IVT noch gibt, ist mir aber auch egal, solange mein Rabatt unangetastet bleibt.


    Gruß Björn:D

    Habe gerade festgestellt, dass ich mit meinem Genion Anschluss weder anrufen noch angerufen werden kann. Wenn ich jemand anrufen will, kommt sehr lange nichts und dann das tuten, welches man normalerweise bei " kein Anschluß unter dieser Nummer " hört,wenn ich angerufen werde, kommt der Spruch " teilnehmer nicht erreichbar, bitte versuchen sie es später". Wird wohl an dem anziehenden Gewitter liegen. Geht hoffentlich bald wieder. Plz. 70569
    Gruß Björn


    Geht wieder !

    Frage ist bei den Juristen besser augehoben:
    Also du kannst ihn wegen Betrugs anzeigen, bringt dir persönlich außer vielleicht Befriedigung wenig.
    Ansonsten kannst du den Kaufpreis mindern, Schadenersatz verlangen , vom Vertrag zurücktreten.
    Beachte: Vor dem Zivilgericht solltest du für das ganze Beweise haben, sonst riskierst du ne Klageabweisung mit Kostentragungspflicht. Also mußt du u.a.beweisen, dass er vom Unfall gewuß hat,was mitunter nicht so einfach ist.
    Gruß Björn

    Zitat

    schon irgendwer hier was ähnliches vernommen ?


    Könnten bitte alle Beteiligten die Fragestellung beachten ?
    Wäre unschön, wenn wieder einmal ein Thread durch Postings die wenig Aussagekraft haben, verwässert werden würde. Also mein Aufruf: Wer Infos hat " Feuer frei!" ansonsten bitte Zurückhaltung üben!


    Danke!
    Gruß Björn