Beiträge von eisi

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn er die Alice vorher nicht eingeladen hat, dann steht ihm ein Widerrufsrecht zu, dessen Ausübungsfrist von mehreren Faktoren abhängt, bpsw. ordnungsgemäße Belehrung vor/nach Vertragsschluss (14 Tage/1 Monat), keine Belehrung, dann keine Ausübungsfrist usw.


    Für mich klingt es aber so, als wäre er gar keinen Vertrag mit Alice eingegangen.


    Das erste klingt ja schonmal gut,und das zweite noch viel besser...! ;)

    Was sie den Beamten erzählen wissen sie nur selber und der liebe Gott...
    Das mit der Fahrerflucht kanst de aber IMHO kicken, ihr habt ja angehalten und Adressen ausgetauscht, also nix Fahrerflucht.
    So wie du es geschrieben hast sind sie selber schuld, müssten also sogar eher noch deinen Schaden zahlen! Da ihr keine Polizei geholt hab und du allein, bzw sie zu dritt waren wird das dann natürlich schwierig mit der Beweislage... Da ist das Hauptproblem denk ich!
    Auch meine Empfehlung: Ab zur Rechtsberatung! Ist meiner Meinung nach schon zuuuu kompliziert so, v.a. wenn die anderen sich so anstellen! Sonst hätte man ja sagen können jder zahlt seinen Schaden selber, aber wenn bei dir ein Kratzer über beide Türen ist, der Griff kaputt usw, dann wird das auch gleichmal richtig teuer!
    Eisi
    PS: Stehst du immer noch unter Schock!? Bei dem Text... :D

    Also ich finds geil mit dem ganzen Schnee!!
    Kann ich mit meinem Panda wenigstens auch mal jemanden überholen... :D
    Und nein, ich bin keiner von denen die fahren wie ein Henker... :rolleyes: Aber mit 50 über die Bundesstrasse!? :confused:
    Schnee ist geil!! :top:

    Um mal noch was sinnvolles zu diesem Hammermäsigen Thread zu sagen :D
    Der Gelackmeierte Threadersteller sollte doch 2 Wochen Kündignungsrecht haben bei sogenannten Haustürgeschäften, oder!?
    So, und der nächsten Tante erklärt der Eisi auch mal seinen Vorschlag(-hammer)... :D

    Moin! :)


    Also, so wie es aussieht hat der Kumpel von DanX den Schaden ordnungsgemass bei mHändler angegeben.
    Beide haben den Wagen bei Autoscout drin, der Privatmann 100€ günstiger.
    Auf Nachfrage von DanX an den Händler erwähnte dieser den Unfallschaden nicht, in keine der beiden Anzeigen steht davon etwas.
    Was schlagt ihr als weiteres vorgehen vor?
    Wollte den Händler mal anschreiben und explizit nach Unfallfreiheit fragen! Mal schauen was dann kommt... :D
    Jemand ne andere (bessere) Idee!?


    Eisi

    Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    ... B ... da er aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Seitenstraße kommt.


    Da stimm ich dir zu, Grundsätzlichmuss B ersteinmal warten, da er ja nicht weiss wo A wirklich hin will!

    Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    Wenn du stichhaltige Argumente für deine Sicht hast, ziehe ich meine Einwände natürlich zurück. Ein 'basta!' zählt m.E. nicht dazu. Paragraphen aus der StVo oder entsprechende Urteile aus dem Verkehrsrecht wären nett.


    Hab noch nicht danach gesucht, glaube aber nicht, daß es für exakt diese Situation ne extra Paragraphen gibt! ;)
    Das "basta" war extra mit einem Smiley versehen, da ich langsam nicht mehr weiss ich wie argumentieren soll, damit ihrs endlich glaubt... :D


    Zitat

    Original geschrieben von printus
    Hier gilt dann schlicht und einfach daß erst der A fährt und ERST DANN der B.


    Nein! :D
    Ihr hab recht, B ist in einer nicht Vorfahrtsberechtigten Seitenstrasse, und hat dem Verkehr auf der anderen Starss, auf der sich ja auch A befindet, Vorfahrt zu gewähren.
    Nur befindet sich B zu Zeitpunkt des Treffens ebenfalls schon auf der Vorfahrtsstrasse! Und dann hat er eben vor dem Abbiegenden A Vorfahrt! :D


    Zitat

    Original geschrieben von printus
    Wo ich mich nun überhaupt nicht hineindenken kann: daß A in Richtung einer Garage fährt und wie weit die von der Straße entfernt liegt ist völlig uninteressant. Das tut nichts zur Sache... oder seit wann ändern sich Verkehrsregeln je nachdem ob man vor Garagen, Supermärkten, Handyläden, Frittenbuden abbiegt?
    Vorfahrt ist Vorfahrt, Vorfahrt gewähren heißt Vorfahrt gewähren - völlig unerheblich warum jemand durch die Gegend fährt.


    Genau!
    Das ist so gemeint, dass man sich (eigentlich :D ) besser vorstellen kann, daß sich B ebenfalls zum Zeitpunkt des Zusammenprallstreffens schon auf der Vorfahrtsstrasse befindet! Stellt euch vor die Seitenstrasse ist 200m weit weg, und B fährt suuuuper schnell ;) Na, wer hat Vorfahrt? Immmernoch A!? :D


    Zitat

    Original geschrieben von hamsti-bamsti
    B kommt aus einer nicht-vorfahrtsberechtigten Strasse und hat sich um das Verkehrsgeschehen auf der vorfahrtsberechtigten Strasse zu kümmern!
    A blinkt, also KÖNNTE es sein, dass A VOR der Kreuzung einbiegt. Das und nur das hat B VOR der Einfahrt auf die Vorfahrtsstrasse zu berücksichtigen. Und da gilt kein "ich dachte, ..." - "aber wenn, ..." und kein "vielleicht ...".


    Stimm ich dir zu, die Frage ist aber doch vielmehr, was ist wenn er (B), warum auch immer doch gleich zufährt!?
    Richtig, er ist dann auch auf der Vorfahrtsberechtigten Strasse und hat somit Vorfahrt! :D


    Los, such mal einer was Paragraphenähnliches raus, ich hab keine Lust mehr... :D

    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    A Will doch in ein Grundstück einbiegen. Somit hat B doch Vorfahrt. Ist doch dasselbe wie wenn die Seitenstraße 20 Meter weiter höher wäre.


    Puh... Danke! :top: Genau der Meinung bin ich auch!

    Zitat

    Original geschrieben von h00ligan
    ... B ... darf ... eben nicht einfach entgegen der Vorfahrtsregelung auf die Hauptstraße einfahren.
    Vor Gericht hätte B mit der Aussage 'Aber ich dachte, der wollte in die Seitenstraße' jedenfalls einen schweren Stand.


    Und ich bleib bei meiner Meinung!
    Spiel überhaupt keine Rolle wer wo hin will/ wollte, B hat Vorfahrt, basta!
    :mad: :D

    Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Die Meinungen gehen ja doch ein wenig auseinander und es lässt sich kein klarer Sieger erkennen.


    Ja das ist wohl das beste...
    Aber dann heisst es sicher wieder: "wer weiss ob das stimt was der sagt...!", "der hat doch selber keine Ahnung..." usw... :rolleyes:

    Re: Re: Spiegel


    Zitat

    Original geschrieben von Skorpion75
    lol, vielleicht solltest mal schreiben was Du selber gefunden hast, sonst kann Dir niemand ein besseres Angebot sagen.
    Ist doch logisch. :rolleyes:


    Lasst gut sein, wir haben das schon per PN geklärt... :D
    Er hat (brav) den Thread durchsucht, alle Angebote die es bisher gab scheinen aber beendet zu sein. Deshalb seine Frage! Schon ok.. ;)
    Empfehlung (an ihn und alle anderen): Einfach anrufen und nach dem ABO mit der Barprämie fragen! Das ist das beste, sche*** auf Studentenrabatt und Co...! :D

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rech


    Zitat

    Original geschrieben von DanX
    Und wenn der Bekannte das extra nicht angegeben hat, um nen guten Preis zu bekommen bzw. den Wagen überhaupt noch an den Mann (bzw. Händler) zu bringen?


    Ich kann mir gut vorstellen, dass der das extra gemacht hat. Nur da hört für mich der Spaß auf, weil man ja auch evtl. andere in Gefahr bringen kann.


    Dann....
    ... schau mal in mein edit oben... ;)