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Original geschrieben von h00ligan
... B ... da er aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Seitenstraße kommt.
Da stimm ich dir zu, Grundsätzlichmuss B ersteinmal warten, da er ja nicht weiss wo A wirklich hin will!
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Original geschrieben von h00ligan
Wenn du stichhaltige Argumente für deine Sicht hast, ziehe ich meine Einwände natürlich zurück. Ein 'basta!' zählt m.E. nicht dazu. Paragraphen aus der StVo oder entsprechende Urteile aus dem Verkehrsrecht wären nett.
Hab noch nicht danach gesucht, glaube aber nicht, daß es für exakt diese Situation ne extra Paragraphen gibt!
Das "basta" war extra mit einem Smiley versehen, da ich langsam nicht mehr weiss ich wie argumentieren soll, damit ihrs endlich glaubt... 
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Original geschrieben von printus
Hier gilt dann schlicht und einfach daß erst der A fährt und ERST DANN der B.
Nein! 
Ihr hab recht, B ist in einer nicht Vorfahrtsberechtigten Seitenstrasse, und hat dem Verkehr auf der anderen Starss, auf der sich ja auch A befindet, Vorfahrt zu gewähren.
Nur befindet sich B zu Zeitpunkt des Treffens ebenfalls schon auf der Vorfahrtsstrasse! Und dann hat er eben vor dem Abbiegenden A Vorfahrt! 
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Original geschrieben von printus
Wo ich mich nun überhaupt nicht hineindenken kann: daß A in Richtung einer Garage fährt und wie weit die von der Straße entfernt liegt ist völlig uninteressant. Das tut nichts zur Sache... oder seit wann ändern sich Verkehrsregeln je nachdem ob man vor Garagen, Supermärkten, Handyläden, Frittenbuden abbiegt?
Vorfahrt ist Vorfahrt, Vorfahrt gewähren heißt Vorfahrt gewähren - völlig unerheblich warum jemand durch die Gegend fährt.
Genau!
Das ist so gemeint, dass man sich (eigentlich
) besser vorstellen kann, daß sich B ebenfalls zum Zeitpunkt des Zusammenprallstreffens schon auf der Vorfahrtsstrasse befindet! Stellt euch vor die Seitenstrasse ist 200m weit weg, und B fährt suuuuper schnell
Na, wer hat Vorfahrt? Immmernoch A!? 
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Original geschrieben von hamsti-bamsti
B kommt aus einer nicht-vorfahrtsberechtigten Strasse und hat sich um das Verkehrsgeschehen auf der vorfahrtsberechtigten Strasse zu kümmern!
A blinkt, also KÖNNTE es sein, dass A VOR der Kreuzung einbiegt. Das und nur das hat B VOR der Einfahrt auf die Vorfahrtsstrasse zu berücksichtigen. Und da gilt kein "ich dachte, ..." - "aber wenn, ..." und kein "vielleicht ...".
Stimm ich dir zu, die Frage ist aber doch vielmehr, was ist wenn er (B), warum auch immer doch gleich zufährt!?
Richtig, er ist dann auch auf der Vorfahrtsberechtigten Strasse und hat somit Vorfahrt! 
Los, such mal einer was Paragraphenähnliches raus, ich hab keine Lust mehr... 