Beiträge von meco

    Hast du evtl. einen Tarifwechsel angestoßen? Ich hatte diese SMS erhalten nachdem ich in der Servicewelt einen Tarifwechsel von einem Tarif mit deaktivierter Datenautomatik in einen neuen mit Datenautomatik beauftragt hatte.


    Ansonsten, wie von Monty312, geschrieben mal in der Servicewelt nachschauen.

    Du benötigt ein VDSL-fähiges Modem bzw. einen VDSL-Router. Aktuell hast du wohl nur ADSL-Hardware welche, je nach Modell, nicht VDSL-fähig ist.


    Das DeTeWe-Gerät ist ein Wandler, der das ISDN-Signal in ein analoges umwandelt. Bei VDSL bekommst du allerdings kein ISDN mehr, sondern einen VoIP-Anschluss, daher wird auch kein zusätzlicher Wandler benötigt.


    Meine Empfehlung: Alle Geräte durch eine AVM FritzBox 7490 ersetzen. Diese verbindest du direkt mit der TAE-Dose. An der FritzBox kannst du dann 2 analoge Endgeräte direkt anschließen und weitere per DECT und bist fertig.

    1&1 und alle anderen Anbieter sind verpflichtet spätestens ab dem 01.08.2016 die Daten zur Verfügung zu stellen. Ab diesem Termin wird der Routerzwang abgeschafft.


    Für das was du planst (analoge Telefone anschließen, DECT und Fax) kannst du mit einer FritzBox (z.B. AVM 7490) nichts falsch machen.


    Bezüglich der @versanet-Adresse würde ich Dir empfehlen die Gunst der Stunde zu nutzen und auf einen eigenen Domain-Namen inkl. neuer @meinname.de Adresse umzusteigen. Bekommst du für ein paar € / Jahr und hat den Vorteil a) providerunabhängig und b) sieht professioneller aus, vor allem wenn man die E-Mail auch geschäftlich nutzt. ;)

    kallakalla, der VDSL Anschluss würde nicht mehr direkt vom HVt (bei Dir AsB 85) realisiert werden, sondern vom KVz. D.h. die aktive Technik (z.B. der Port) ist im KVz verbaut und nicht am HVt, dadurch ist die Entfernung zwischen Dir und der aktiven Technik geringer. Dementsprechend ist dann eine höhere Bandbreite möglich, da der KVz mit Glasfaser an das Backbone-Netz angebunden ist.


    Ich kann gerne prüfen wie lang die Leitung von Dir bis zum nächsten KVz ist. Einfach per PN die Adressdaten schicken, dann gucke ich nach.

    Zitat

    Original geschrieben von THX1138.79
    Es gibt für mich 2 Optionen, die WinSIM gemäß TKG §46 in diesem Fall hat:


    a) Der Kunde wird mit der Portierung vorzeitig zum Portierungstermin aus dem Vertrag entlassen. Die Frist von 30 Tagen zum Monatsende greift folglich nicht. Die Grundgebühr wird anteilig bis zum Portierungstermin berechnet. Gebühren ab dem Portierungstermin entfallen demnach.


    b) Der Kunde erhält (auf Wunsch) zum Portierungstermin eine neue, temporäre Rufnummer für die restliche Vertragslaufzeit, in meinem Fall bis zum 30.06.2016. Somit kann der Kunde den Vertrag bis zum Ende weiternutzen. Die Grundgebühr wird vertragsgemäß auch berechnet, da die Leistung auch in Anspruch genommen werden kann.


    Wo steht im TKG denn die Option a? Lt. TKG gibt es nur die Option b, denn im TKG steht ja "der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt".


    Viel Erfolg. Bleibt dran, einfach auch aus Prinzip ;)

    Im TKG §46 ist es klar vom Gesetztgeber vorgegeben:


    Zitat

    Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html