ZitatOriginal geschrieben von THX1138.79
Es gibt für mich 2 Optionen, die WinSIM gemäß TKG §46 in diesem Fall hat:
a) Der Kunde wird mit der Portierung vorzeitig zum Portierungstermin aus dem Vertrag entlassen. Die Frist von 30 Tagen zum Monatsende greift folglich nicht. Die Grundgebühr wird anteilig bis zum Portierungstermin berechnet. Gebühren ab dem Portierungstermin entfallen demnach.
b) Der Kunde erhält (auf Wunsch) zum Portierungstermin eine neue, temporäre Rufnummer für die restliche Vertragslaufzeit, in meinem Fall bis zum 30.06.2016. Somit kann der Kunde den Vertrag bis zum Ende weiternutzen. Die Grundgebühr wird vertragsgemäß auch berechnet, da die Leistung auch in Anspruch genommen werden kann.
Wo steht im TKG denn die Option a? Lt. TKG gibt es nur die Option b, denn im TKG steht ja "der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt".
Viel Erfolg. Bleibt dran, einfach auch aus Prinzip ![]()