Beiträge von bimmelbommel

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    Original geschrieben von herold
    Für mich ist der Weekend Tarif die ideale Ergänzung zum 3ct-Vertrag. Ich nutze die Free & Easy nur für netzinterne Gespräche zu E-Plus. Das ist auch das einzige wofür man diese Karte imho benutzen kann. Wenn dieser Tarif jetzt abgeschafft werden sollte, werde ich die Free & Easy durch eine Loop-Karte ersetzen.


    Das habe ich schon nach der Taktungsänderung gemacht. Vielleicht rechnet sich für Dich auch ein kleiner GG-freier T&M-Vertrag.


    MfG
    bimmelbommel

    Re: Re: "Votet für mich"-Threads


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    Original geschrieben von Chevygnon
    Eine ernstzunehmende Häufung solcher Voting-Threads kann ich derzeit nicht erkennen und kann mich auch nicht erinnern, dass das Forum jemals zum reinen Voting-Treff verkommen wäre.


    IMHO genau so wenig, wie TT zu einem Hausaufgaben-Hilfeforum verkommen ist. Ich kann mich aus dem Kopf an drei Abstimm-Aufrufe erinnnern: Den heutigen, den von letzter Woche für eine Freundin (?) eines Forumteilnehmers und dann noch für ein Babyfoto bei Hipp-Babyfraß.

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    a) Bei einer solchen Aktion mitzumachen und dementsprechend auf Stimmenfang zu gehen ist in Ordnung, so funktioniert das nunmal.


    Nope. Dann wäre es auch legitim, sämtliche Foren mit dem Link vollzuspammmen einschliesslich newsgroups (abuse wird sich freuen..) und sämtlichen email-Adressen, die man irgendwo gesammelt hat. Ich kann mich noch daran erinnern, dass es zu Zeiten der Geld-fürs-Surfen-bekommen Zeiten verboten war, mit seinem PID-Link zu spammen. Genauso sehe ich den geposteten Link.


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    b) Niemand ist gezwungen, solche Threads zu lesen, tut man es dann aus "reiner Neugier" ;) dann doch, ist es weiterhin Jedem freigestellt zu voten oder auch nicht.


    Yepp, aber mit diesem Totschlagargument dürfte man eben keinen Thread mehr schliessen. Wer sich nicht für das Thema interessiert, bleibt eben draußen. Wem der Flamewar in einem Thread nicht passt, bleibt eben draussen. Usw.

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    c) Manchmal sind die AKtionen ja vielleicht doch mehr oder minder "diskussionswürdig", dann sollte man auch darüber reden können.


    Naja, ob ein Diskussionsbedarf bei solchen Threads besteht, möchte ich bezweifeln. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

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    Zumal der Vergleich mit Hausaufgabenthreads etwas hinkt. Geht es dabei oftmals wirklich um Betrug bzw. mangelnde Eigeninitiative usw, so geht es bei solchen Voting-Aktionen ja schlicht und ergreifend um Stimmenfang.


    Nope. Hausaufgabenthreads haben den Sinn, jemandem zu helfen. Und eine Hausaufgabe|Seminararbeit|Diplomarbeit anzufertigen, hat IMHO einen weitaus größeren Stellenwert, als Mr. Coke Light oder Miss Wanne-Eickel zu werden. Um mit Deinen Worten von oben zu sprechen: Wer nicht helfen will, lässt es eben. Vielfach geht es auch darum, einen Ansatz für eine Problemlösung zu erhalten, nicht eine komplette Lösung zu erhalten. Wie schon im eigentlichen Thread gesagt, halte ich weder das Eine (Hausaufgaben) noch das Andere (Colamann) für Betrug. Ich war damals auch froh, Meinungen bzgl. meiner Diplomarbeit zu bekommen. Streng genommen hätte man das auch unter "Hausaufgaben" verbuchen und den Thread schließen können.

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    Und viele User kennen vermutlich solche AKtionen kaum, da ist es nur legitim, dass der "Kandidat" andere Leute darauf aufmerksam macht.


    Das ist meiner Meinung nach spammen. Wer für sich werben will, soll das eben im _Werbe_forum machen.


    Just my 2c.


    MfG
    bimmelbommel

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    Original geschrieben von xoduz
    Hmm, demnach bitte ich als Zeichen der Willensbekundung für ein Schloss einen jeden, ein "Done!" Posting zu erstellen, auch ohne, dass das "done" tatächlich stimmen muss..:D


    Alternativ geht auch ein "Erledigt!" :D.


    MfG
    bimmel'SCNR'bommel, der heute anscheinend einen Clown gefrühstückt hat.

    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag


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    Original geschrieben von belinea
    Warum bedarf es keine Zahlungsaufforderung?


    Weil eine so genannte kalendermäßige Bestimmung besteht. Beispiel: Auf der Rechnung steht "zahlbar bis 01.02.2004". Wenn Du nicht bis zu diesem Datum zahlst, kann der Gläubiger automatisch Mahnkosten und Verzugsschäden geltend machen. Einer Mahnung Bedarf es dazu nicht. Aus dem gleichen Grund fallen auch bei Bibliotheken die Fristüberschreitungsgebühren an.

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    Dann mache ich jetzt einen Onlineshop auf. Zu den verschickten Waren stelle ich aber keine Rechnung aus. Nach 2 Monaten lasse ich jedem Kunden eine Mahnung mit einer safitgen Mahngebühr zukommen. Von diesen Mahngebühren finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt.


    Wenn Du keine Rechnung stellst, besteht auch keine kalendermäßige Bestimmung. Wenn Du eine Mahnung schreibst, löst das erst den Verzug aus. Du kannst mit Deiner Mahnung weder Mahnkosten noch einen Verzugsschaden geltend machen, weil Du mit dieser Mahnung erst den Schuldner in Verzug setzt.


    MfG
    bimmelbommel

    "Votet für mich"-Threads


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    Original geschrieben von Christian in diesem Thread
    Bisher blieben solche Threads immer offen (außer, es kam zu den bereits von mir genannten "Done"-Postingorgien), daher wäre es letztlich nicht fair, diesen hier zu schließen (auch wenn ich von dieser Thread-Art nicht sonderlich viel halte). Diejenigen, die das ebenso sehen, sollten halt einfach nicht voten, sondern stattdessen über den Sinn des von Dir angeführten Zitats grübeln (so wie auch ich es tue)... :D ;)


    Wäre es nicht angebracht, solche Threads - analog zu Hausaufgaben-Threads - sofort zu schliessen, zumal die Intention des Erstellers damit erreicht ist und es nichts bringt, darauf herumzureiten, wie schön|hässlich diese Person nun ist? Oder noch besser: Den Thread sofort löschen.


    MfG
    bimmelbommel

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    Original geschrieben von CLK
    Ansonsten ist de Mahngebühr auch schon bei der ersten Mahnung angebracht. Die kostet schließlich auch schon Zeit und Aufwand beim Verschicker.


    Das ist wahr, allerdings tun sich IMHO vor allem öffentliche Einrichtungen durch gravierende Aufschläge hervor. IIRC will die DTAG gerade mal ein oder zwei € haben, wenn man vergisst, die Rechnung zu zahlen.


    MfG
    bimmelbommel

    Re: Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag


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    Original geschrieben von GoldmannSucks
    einfach bestreiten, dass kosten in dieser höhe entstanden sind.


    Sollte man sich überlegen, vor allem, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.

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    noch besser: nur den geschuldeten betrag überweisen und den erhalt der ersten zahlungsaufforderung bestreiten.


    Das bringt deshalb nichts, weil es zum Verzug keiner Zahlungsaufforderung bedarf.


    MfG
    bimmelbommel

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    Original geschrieben von rajenske
    Äh, was wolltest du damit sagen ... :confused:


    Dass ein Aufruf an die TT-User, ihre Stimme abzugeben kein Betrug ist. Vielleicht moralisch verwerflich, aber kein Straftatbestand der Vermögensdelikte, wie es eben ein Betrug darstellt.


    MfG
    bimmelbommel