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Siehe: http://www.reise-report.de/strafmandate_ausland.html
Die Schweiz hat kein "Vollstreckungsabkommen" mit Deutschland. Deutsche Behörden werden sich also nicht einmischen.
Wenn Du also in nächster Zeit keinen Besuch bei den "lieben Nachbarn" im Süden planst, hast Du nichts zu befürchten. Bzw. Du darfst Dich nicht mit den Behörden vor Ort anlegen.
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Klarmobil funkt im D1-Netz.
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Klar weiß ich, daß eine Email keine 100% wasserdichtes "Medium" darstellt und in einem Rechtsstreit würde ich wahrscheinlich den kürzeren ziehen.
In unserem Fall ist es seitens der TM nur eine von vornherein einkalkulierte Schikane und eine zusätzliche Hürde, die viele Kunden davon abhält, den Widerspruch auszusprechen.
Aber es macht Spaß, die Telekomiker in Erklärungsnöte zu bringen. Mal sehen, was sie zu meinen Bemerkungen zu ihren AGB schreiben 
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Zitat
Original geschrieben von booner
"Schriftlich" meint im Zweifel Schriftform i.S.d. § 126 BGB. Und dazu ist eben die eigenhändige Namensunterschrift möglich, was bei einer (einfachen) email nunmal nicht geht.
Ein Zweifelsfall kann nicht vorleigen, da mir ja auf meinen Widerspruch geantwortet wird und bezug auf denselben genommen wird. Also können sie nicht bezweifeln , daß ICH es ernst meine.
In § 126 ist die Rede von einer durch Gesetz vorgeschriebenen schriftlichen Form.
Meines Wissen gibts kein Gesetz, das einen Widerspruch wie o. g. vorschreibt.
Unter § 126 Satz 3 steht sogar (Zitat): "Die schriftliche Form kann durch die elektronische ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt."
Ich werde die Telekomiker noch mit ein paar Email mehr nerven. Letztendlich sind die mich sowieso als Kunden los.
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Bei mir ist es auch so abgelaufen wie bei artx.
Nur habe ich keinen Widerspruch per Brief hintehergeschickt.
Ich habe auf die email geantwortet, daß ich es nicht nachvollziehen kann, daß meine email-Kündigung nicht akzeptiert wird.
Daraufhin die Antwort, das es "aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig" ist die Kündigung per Post zu senden!
Dann meine Frage was denn die zwingenden Gründe seien.
Samstag kamen per Post die aktuellen AGB
. Darin steht unter 10.2: "... ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Wirderspruch schriftlich erfolgt ..."
Nichts davon wie das Schriftliche zu erfolgen hat bzw. wie die TM es sich wünscht.
Na wa war die email denn? Ein Gespenst?
Heute geht meine bitte um Rückzahlung des Guthabens mit Frist per email raus. Grund: Veräppelung der Kunden!
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Ich will hier keinen auf die Füße treten, daber wer derzeit direkt bei Klarmobil bestellt hat selbst schuld.
Bei Online-Versteigerungshaus mal "Klarmobil" eingeben und man kann u. a. aussuchen zwischen erst bezahlen und später das Geld zurück (manchmal sogar mehr als selbst bezahlt hat) oder gar nicht bezahlen und noch 10,- Startguthaben kassieren.
Die zweite Variente habe ich selbst 2 mal erfolgreich abgeschlossen.
Wie das funktioniert? Klarmobil zahlt bei Abschluß, Vermittlung, Kundenwerbung usw. an die Händler, einen Teil davon geben sie weiter bzw. haben mit Klarmobil besondere Vereinbarungen (z. B. 10,- Startguthaben).
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Wenn es nur Netlock hat funktioniert die Klarcard.
Ich habe ein Sagem mit Netlock und es funzt auch.
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Ich bin seit 30.09. in der "Messagetime". Müßte also spätestens Ende Dezember aufladen.
Man kann mich immer noch anrufen und ich kann immer noch SMS verschicken.
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Wer seine Raten und Rechungen pünktlich bezahlt braucht auch keine Angst vor der Schufa haben.
Meine beiden Päckchen mit Sagems und SIM sind heute morgen (Mittwoch) gekommen (der Paketdienst war schon Dienstag da, Frau war aber shoppen
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Bestellt habe ich sie Freitag abend.
Die SIM-Karten für zwei weitere Verträge, die ich gestern online abschloß, sind heute morgen gekommen. Echt fix die Mädels und Jungs.
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Bis zu drei Verträge pro Person sind möglich.
Allerdings sind die Verträge von einem auf den anderen Tag zu kündigen.
So wird den Abtelefonierern der kostenlosen Karten mit Startguthaben Tür und Tor geöffnet. Was soll das?