Um kurz vor 17.00 waren lt. Verfügbarkeitsanzeige noch um die 25% der Samsungs vorhanden. Ich glaube, eine freundliche Anfrage wird Erfolg haben.
Beiträge von delvos
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Ich konnte es auch mal wieder nicht lassen.
So langsam wird es Zeit für eine Vitrine für meine Sammlung
@ lonegunman2000:
Ich warte gespannt auf deinen "Brandingtest".
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Das Ding hat ja lt. Hitseller ein E-Plus Branding sieht man das wirklich nur beim An- und Ausschalten oder sind div. Menüpunkte "angepaßt".
Sieht man das E-Plus-Branding auch am Gehäuse (Hardwarebranding)?
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Nicht besser oder schlechter als alle Geräte, die man für ca. 10,- oder günstiger kaufen kann. Der aktuelle Preis ist unakzeptabel.
Man sollte auch beachten, daß diese Geräte eine Anzeigeungenauigkeit von bis zu 10% haben. Aber für grobe Einschätzungen reichen sie aus.
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Ja, 100% empfehlenswert.
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Bei Conrad dies in die Suche eingeben (Link ist bei denen leider nicht möglich): USB-ADAPTER A/A 3D-WINKELSTECKER
Der ist IMHO sogar besser als ein feststehender 90° Winkel und kostet nur 4,95.
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Ich habe mir den MSI Digi Vox Mini II (V3.0) gekauft. Empfängt "nur" DVB-T, aber das macht er sehr gut. Gibt es für unter 20,- oder knapp darüber.
Empfängt mit der mitgelieferten Stabantenne alle empfangbaren Sender. Hat auch einen Anschluß für eine externe Antenne. Mit einer aktiven externen Zimmerantenne habe ich in einem sehr schlechten Empfangsgebiet trotzdem alle Sender ohne Störungen reinbekommen.
Mit der mitgelieferten Software (u. a. ist auch Timeshift möglich, EPG, Videotext und was man sonst noch braucht ist auch dabei) und den Treibern läuft der Stick bei mir am Notebook (Vista) und am Desktop (XP) ohne Probleme.
PS: Eine Fernbedienung ist auch dabei.
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Hier etwas zum Thema: http://www.faz.net/s/RubBD6B20…Tpl~Ecommon~Scontent.html
Wie ich schon schrieb, man kann sowohl das eine als auch das andere. Und das mit der Verzinsung scheint nach dem o. g. Beitrag wohl zu stimmen.
Ich würde den geringeren Betrag freistellen lassen. Und falls die neue Regelung gekippt wird, bekommst du eine Nachzahlung. Das Risiko der (wahrscheinlich) hohen Verzinsung wär mir zu groß.
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Ja, aber berücksichtigen, daß man zwar die volle Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer eintragen kann (was man derzeit noch darf), trotzdem damit rechnen, daß bei einem Urteil, das die derzeitige Regelung bestätigt (erst ab dem 20. Kilometer), erstens die Differenz zurückzuzahlen ist und zweitens dieser Betrag verzinst werden muß.
Bei den Zinsen bin ich mir allerdings nicht mehr 100% sicher. Ich bin mir nur fast sicher, daß im letzten ESt-Bescheid diesbezgl etwas dazu geschrieben wurde.
PS: ESt-Erklärung muß man natürlich weiterhin abgeben werden. Und die Prüfung, ob der Freibetrag tatsächlich gerechtfertigt war, wird penibelst geprüft (Belege, Fahrtenbuch, Vorführung des PKW beim FA zwecks KM-Stand Abgleich usw.). Bei der "Nachhinein-Prüfung" ist das FA nicht so extrem bei der Prüfung. So ist meine persönliche Erfahrung sowie die von Bekannten.