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Der Rest ist halt analog zu den üblichen Sicherheitsrisiken (bspw. Smartphone-Banking), wenn alles auf dem gleichen Endgerät abläuft.
Kann der geschilderte Betrug nicht auch auf selbst für den User unterschiedlichen Endgeräten ablaufen? Also z.B. ich beantrage die Aktualisierung des Führerscheins auf dem PC und nutze zur Legitimation die gefälschte App auf dem Smartphone, die ich mir vorher eingefangen habe.
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Ich nutze nur das Congstar-Webportal, nicht die App. Die Verbrauchsanzeige dort basiert laut Sternchentext "Zuletzt akutalisiert am ...." aber auf 4 Tage alten Daten, ist also zur Monitorierung des aktuellen Verbrauchs unbrauchbar.
Ist das in der App aktueller?
Bitte keine "Tipps" wie "kannst Du doch im Handy überwachen" - ich suche nach einer aktuellen Anzeige vom Provider.
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aber man hat manche Länder mittlerweile darauf konditioniert. Wie bei einem Welpen, der setzt sich auch nur hin, wenn er dafür ein Leckerli bekommt.
der Vergleich trifft es ganz gut 
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Andere Frage, wie kommen denn "böse Menschen" an "ID-Daten" ran? Das riecht verdächtig nach Sicherheitslücke!
Kann die Online Ausweisfunktion etwa genutzt werden, ohne das der Ausweis in physischer Form vorliegt?
Sie kann mittels betrügerisch modifizierter App so genutzt werden, dass neben der vom User beabsichtigten Legitimation noch heimlich parallel eine andere Legitimation durchgeführt wird, im Namen und im angeblichen Auftrag des Users....
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Ja und? Win-Win, da kann man auch Rabatte geben.
Kann man - Urban, Edogan, Trump etc. haben das Prinzip bereits verinnerlicht und wenden es konsequent an. Ob es Schule machen und von den anderen Zustimmungspflichtigen weiterhin toleriert oder gar kopiert werden sollte, darüber darf man aber geteilter Meinung sein.
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Entfernen werden die das selbst nicht.
Hast Du nicht oben geschrieben, dass sie Dir die alte Plakette mit dem nicht mehr gültigen Kennzeichen entfernt haben? So habe ich Dein Posting jedenfalls verstanden.
Im Bericht steht aber dann drin, dass die geringen Mängel unverzüglich abzustellen sind.
Dem würde ich ggf Beachtung schenken, wenn ich den Wagen demnächst verkaufen will, und im Zuge dessen den TÜV-Bericht übergeben muss. Und ansonsten nur, wenn es um Sicherheitsaspekte geht - aber das wären dann sowieso erhebliche und keine geringen Mängel.
Einmal wurden mir die Scheibenwischerblätter als "geringer Mangel" beschieden. Mit denselben Scheibenwischerblättern bin ich zwei Jahre später ohne Mangel durch den TÜV gekommen (dieselbe TÜV-Stelle!) - vor dem Termin hatte ich sie aber gereinigt.
Ich bin jedoch Wenigfahrer - bei einem Vielfahrer halten Scheibenwischerblätter nicht unbedingt zwei Jahre oder länger.
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Es gibt keine rechtliche Grundlage Dich wegen einem falschen Kennzeichen auf der korrekten Plakette durch die HU fallen zu lassen. Aber als geringer Mangel wird es dennoch angekreidet.
"geringer Mangel" hängt nach meiner Erfahrung vor allem vom Prüfer selbst ab - ich sehe es eher als ggf. nützliche Info für mich, aber nur selten als Handlungsanweisung. Und die Entfernung einer Plakette mit veraltetem Kennzeichen würde ich als anmaßend empfinden, es sei denn man fragt mich vorher nach Erlaubnis für diese Entfernung. Die alten, nicht mehr gültigen Autobahnvignetten für AT, CH etc. dürfen sie bei der Gelegenheit gerne mit entfernen 
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Welche Hotline Nr. muss ich anrufen um die WSG kostenfrei zu erhalten bei ner VVL?
Ich hab mittlerweile 5 Hotline Nummern für die mobile VVL gespeichert über die letzten Jahre.
Bisher hatte ich nur 1 MA die die WSG buchen konnte aber ohne Rabatt.
Kann man bei der VVL Hotline die Fachabteilung oder das second Level verlangen?
Hier stehen alle Antworten auf Deine Fragen. Und ja, manchmal muss man penetrant & konsequent sein und es ggf mehrmals versuchen.
Wenn jemand sagt, er "kann" es nicht buchen, dann heißt das manchmal auch, dass er es nicht buchen will...
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und Ungarn kauft neue Kampfflugzeuge von Schweden
Es gehört nicht viel Phantasie dazu, wenn man bei diesen Umständen vermutet, dass der "Kaufpreis" ausgesprochen günstig ausfällt.
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Beim TÜV wurde mal bemängelt, dass ich eine mit dem Vorgängerkennzeichen auf der Frontscheibe kleben hatte. Da sieht man doch, dass da alle verdienen wollen. Habe sie dann gänzlich entfernt.
Fällt das tatsächlich in die TÜV Kompetenz?
Soweit ich weiß kann eine Strafe wegen nicht korrekter Plakette höchstens von der Gemeinde mit Umweltzone, und nur "in flagranti" in dieser Umweltzone selbst verhängt werden.
Meine, übrigens vom originalen Autohaus gestellte, aber nur handschriftlich mit dem Kennzeichen versehene Plakette ist hoffnungslos verblasst und das Kennzeichen nicht mehr lesbar - das interessiert hier (mit noch bestehender Umweltzone) aber niemanden, auch den TÜV nicht.
Gegen Verblassen ist das von lumpilump gepostete Angebot ganz gut, denn der Druck soll UV-beständig sein.