Beiträge von rmol

    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Anscheinend will congstar seine Kunden verärgern, vera.... und loswerden! :flop:


    hast übrigens Glück, dass dein ähnlicher Beitrag im Congstar-Forum noch stehen bleiben durfte. Mein sehr kurzer Beitrag im gleichen Thread - der eigentlich nur einen Link hierher zum TT-Thread beinhaltete - wurde mal wieder kommentar- und spurlos vom Moderator dort gelöscht.

    Re: SPIEGEL: Leserservice-Angebot


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    100 € Bargeldprämie für den Werber (der ausdrücklich im selben Haushalt wohnen darf)


    Wie war das eigentlich bei dem gestern abgelaufenen Hörzu-Angebot - dürfen da Werber und Geworbener im selben Haushalt wohnen?
    Konkret war es bei mir so: Person A tritt als Werber für Person B auf, beide haben unterschiedliche Namen aber die gleiche Anschrift. Die Kosten für das Abo von Person B sollen vom Konto der Person A abgebucht werden.
    Gilt dafür die volle Werbeprämie von 85€ ?

    Jannis71 erst sich selber informieren bevor man über andere lästert

    Zitat

    Mit Viagra® steht ein Arzneimittel zur Verfügung, dessen Verschreibung von vielen Betroffenen oder schlicht Neugierigen höchstwahrscheinlich beim Arzt "eingefordert" wird. Daher möchte die AkdÄ aus aktuellem Anlaß darauf hinweisen, daß die Ausstellung von Viagra auf Privatrezept den Arzt nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten entbindet.


    Oder dies hier:

    Zitat

    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (wie die Gesundheitsreform offiziell heißt) am 1. Januar 2004 ändert sich die Rechtslage für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, werden danach nicht mehr von der GKV gezahlt.


    Oder such mal nach "Viagra" in diesem Dokument


    Wie gesagt, mir ging es nicht um dieses Medikament, sondern generell darum ob ein Arzt bei einem GKV-Patienten auf dessen Nachfrage zur Austellung eine Privatrezepts verpflichtet ist oder nicht. Bei meiner Frau hat der Arzt selber das Eisenpräparat empfohlen, wollte aber kein Privatrezept dafür ausstellen.


    Könnte mir vorstellen, dass er diese Rezeptausstellung nicht von der GKV erstattet bekommt und diese Dienstleistung daher für den Patienten eine Gefälligkeitsleistung ist oder sogar separat privat berechnet wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Weil dein Arzt dir nicht irgendwas einfach so aufschreiben darf, sondern nur wenn es medizinisch notwendig ist? :rolleyes:


    Richtig, das betrifft ein GKV-Rezept. Die meisten Viagra-Patienten bezahlen aber privat. Wenn ihnen dafür kein Privatrezept ausgestellt werden würde, dann würde man sie in die Illegalität treiben.



    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Aber vermutlich nur wenn das Zeugs verschreibungspflichtig ist, richtig? Und das wird es dann wohl nicht gewesen sein.


    Vermutlich ist das Eisenpräparat nicht verschreibungspflichtig, aber die private Zusatzversicherung erstattet auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente - vorausgesetz, sie wurden vom Arzt verschrieben. Deswegen hat sie sich das Privatrezept woanders besorgt.

    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Natürlich nicht, man kann doch kaum zum Arzt gehen und von ihm verlangen z.B. Viagra aufzuschreiben.


    Wieso nicht? Ist doch ein rezeptpflichtiges Medikament und wird nur in Ausnahmefällen von der GKV erstattet.
    Um dieses Medikament ging es mir aber nicht, war ein banales Eisenpräparat was ihr dann mit Privatrezept von einer Zusatzversicherung erstattet wurde.

    Danke, dann geschieht der genaue Abgleich der Zahlungsquittungen also ausschließlich über die Abbuchungen beim Girokonto.
    Wie sieht denn so ein Abbuchungseintrag aus? Wer erscheint als Zahlungsempfänger (Payback?), wie genau ist der Verwendungszweck aufgeschlüsselt? Gehen auch Datum/Uhrzeit der Bezahlung daraus hervor?
    Meiner Erfahrung nach unterscheiden sich einzelne Girokonten in den Aufschlüsselungen bei Lastschriften erheblich...

    Online-Einsicht der Umsätze


    Wenn man die PB Maestro ohne Teilzahlungsfunktion nimmt, kann man dann die Umsätze online auf der payback-Seite einsehen?
    Dieser Satz klingt nämlich, als sei dies nur für Kunden mit Teilzahlungsfunktion möglich:

    Zitat

    Sofern Sie sich für die PAYBACK Maestro® Karte mit Teilzahlungsfunktion entschieden haben, steht Ihnen hier Ihre Monatsrechnung online zur Verfügung.