Beiträge von rmol

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    Original geschrieben von hardyx9
    Einfach so machen wie's in der erhaltenen Email nach der Bestellung steht:
    -Bestelldatenblatt
    -notwendige Kopien (Ausweis etc) wie genannt
    -Antragsformular, ausfüllen, ja


    danke, da hatte ich wohl einen :gpaul:


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    Original geschrieben von hardyx9
    Ungefähre Verbrauchsübersicht gibts wahrscheinlich in der Stick Software, ist aber beim Internet Pack L prinzipiell nicht nötig.


    warum "prinzipiell nicht nötig" - die 10GB-Grenze besteht doch? :confused:

    habe ebenfalls bestellt :)
    Muss man das O2-pdf-Formular in der Bestellbestätigung nochmal extra ausfüllen und z.B. per Fax an daRappa senden, eventuell mit Personalausweiskopie - oder reicht das Ausfüllen der talkthisway-Eingabemaske aus? (würde mich eigentlich wundern...)


    Noch eine 2. Frage bezüglich des Tarifs: ab 10GB wird ja gedrosselt. Habe ich eine Möglichkeit, bei O2 online einzusehen wieviel ich bereits verbraucht habe? Wenn ja, wie geht das? Danke im Voraus für kompetente Anwort... :)

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    Original geschrieben von Pankoweit
    Aus dieser Sicht ist das Congstar-Forum leider nicht ernst zu nehmen. Die Moderatoren dort haben wohl höherenorts sehr genaue Auflagen bekommen, wie sie Informationen zu steuern haben. Es wurden schon wiederholt Threads mit kritischen Inhalten geschlossen, teils mit Verweis auf die Congstar-"Pressestelle".


    100% d'accord, obendrein werden nicht nur kritische Beiträge von Usern dort gelöscht (zum Teil sogar kommentar- und für Außenstehende spurlos), sondern auch offensichtliche Fehlaussagen von Moderatoren (ist ja auch peinlich, wenn sowas stehenbleibt) sowie User-Reaktionen dazu - gerade wieder gestern mit einem meiner Beiträge passiert, wiederum kommentar- und spurlos.


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    Original geschrieben von Pankoweit
    Die dortigen Moderatoren scheinen zudem ziemlich unerfahren zu sein. Schade eigentlich, aber man ist ja nicht darauf angewiesen.


    Schaut euch mal diesen Beitrag und die darauf folgende Moderatorenantwort dazu an - ist das wirklich nur Unerfahrenheit oder werden gewisse Fakten bei Anbietervergleichen bewusst weggelassen?


    Für mich ist das Congstar-Forum inzwischen nur noch ein verlängerter Helpdesk (durchaus sinnvoll, da Hotline-Kosten gespart werden können), das gleichzeitig als Werbeplattform gebraucht wird - die Aussagen dort sind auch entsprechend einzuordnen und sollten andernorts krititsch überprüft werden.

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    Original geschrieben von hrgajek
    bei einem Discount-Anbieter kann man nun mal keinen Super-Luxus Service erwarten und von irgendwas wollen die auch leben :-)


    Das ist unbestritten, aber die Aussage "Congstar-Guthaben verfällt nicht" ist angesichts der Praxis - gelinde gesagt - irreführend, und so muss es auch bei einem Discount-Anbieter nicht sein.

    Schon klar, aber willkürliche Kündigungen werden auch nicht angenehmer wenn sie fristgerecht ausgesprochen werden. Dass sie nach AGB zulässig sind wird nicht bestritten.

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    Original geschrieben von 111452
    *räusper* Das ist doch alles Korinthenkackerei... Geschenktes Guthaben ist im Prepaidbereich nur als Startguthaben anzusehen, oder wann bekommt man noch Guthaben einfach so gutgeschrieben? Imho ist diese Diskussion völlig sinnlos ;)


    Hallo Korinthenkacker, wenn es so einfach wäre, hätte man in die AGB schreiben können "Startguthaben wird nicht erstattet" - das steht aber nicht so dort.
    Es ist eine willkürliche Auslegung des Anbieters, genauso wie Kündigungen willkürlich erfolgen (denn Begründungen werden verweigert).

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    Original geschrieben von chris.b556
    Die Art der Formulierung das "Startguthaben" ein "Geschenk" sein soll ist aber in der Tat ewas seltsam und ich glaube das du dsa wirklich einfordern kannst.
    Aber andererseits ist es in vielen Aktionen der Discounter eigentlich üblich ein bestimmtest Guthaben nciht auszuzahlen - gerade mit Partnern wie Bild oder COM! - aber dort steht immer recht klar das es ein "nicht auszahlbares Bonusguthaben" ist. Das ist finde ich auch okay so.


    Problem bei Congstar ist, dass auf der Formulierung "Guthaben verfällt nicht" bzw. "Guthaben ist unbegrenzt gültig" bestanden wird. Es ist völlig unklar, wie "geschenktes Guthaben" genau definiert ist - z.B. könnte auch die Aufladekarte, die mir meine Oma gekauft hat darunter fallen.
    Ich würde die Auszahlung verlangen mit der Begründung, das Startguthaben war Teil des angepriesenen Produkts, welches gerade deswegen erworben worde.

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    Original geschrieben von dotwin
    Konnte auch noch eine der kostenlosen vodafone.nl - prepaidkarten ergattern :)
    Wie verhält es sich hier mit der Gültigkeit? Laufen die drei Monate erst nachdem man die Karte erstmalig ins Netz eingebucht hat, oder sind die schon mit Versand aktiv?


    Es sind genau drei Monate nach Aktivierung, d.h. nach erstmaliger Benutzung. Bei Online-Registrierung kommen nochmal drei Monate hinzu, also insgesamt sechs Monate.
    Weiß aber nicht, wie lange man sie nach Versand "unaktiviert" herumliegen lassen kann, ohne dass sie verfällt...

    Früher hat congstar sämtliches Restguthaben incl. Startguthaben ausgeszahlt, auch wenn es wirkich "geschenkt" wie aus der Redmania-Aktion war. Davon ist
    man nun aber wohl abgekommen -, angekündigt wurde es auf Nachfrage im Congstar-Forum, dass Startguthaben als "geschenktes" Guthaben angesehen wird und gemäß AGB bei Kündigung nicht rückerstattet wird.


    Wenn du dein Starterpaket gekauft hast, würde ich protestieren, denn in den AGB ist nur von nicht erstattbarem "geschenkten" Guthaben die Rede.


    Ein Thread im Congstar-Forum mit entsprechenden Nachfragen was denn "geschenktet Guthaben" konkret bedeutet wurde von den dortigen Moderatoren nach der Klarstellung, Startguthaben gehöre dazu, geschlossen...