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Beiträge von rmol
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Original geschrieben von saintsimon
Due versuchst hier krampfhaft den Spieß umzudrehen, aber den schlechten Eindruck machst zunächst Du, indem Du nicht zahlst.
saintsimon ich glaube du missverstehst den Beitrag von chicobonito. Zum einen ist er nicht der TE, der "nicht zahlt". Zum anderen hat er in keinster Weise der vorangegangenen rechtlichen Analyse von Timeslot widersprochen. Ich glaube er wollte nur zum Ausdruck bringen, dass simyo sich durch diese Vorgehensweise bei dem in Frage stehenden Betrag selbst keinen Gefallen tut.
Das ändert nichts an der Zahlungsverpflichtung des TE und auch ich kritisiere dessen reißerische Darstellung im Threadtitel. -
Habe heute meine Lieferung bekommen :top:
noch eine Frage zum Surfstick T-Mobile IV: bei der Installation wird man nach dem Netzbetreiber gefragt: T-Mobile A, T-Mobile CZ, T-Mobile D u.s.w.
Denke ja, "T-Mobile D" ist richtig... Allerdings ist die Karte ja von O2 - surft man dann nicht über das D1-Netz anstelle des O2-Netzes und könnten dadurch nicht höhere Kosten entstehen?
Sicher eine blöde Frage, aber ich bin absoluter Anfänger sowohl was das Netz von O2 als auch Surfen über Datenstick angeht.. danke für Euer Verständnis.. -
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Original geschrieben von Stebbi
Kann ich eigentlich jetzt wieder neue neue Congstar Karte bestellen oder bin ich als Kunde bei denen jetzt markiert als wenignutzer und bekomme nichts mehr?
denke schon dass sie dich nochmal nehmen würden, musst ja dann was zahlen... -
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Original geschrieben von echter-elch
http://www.verbraucherzentrale…errecht/Prepaidkarten.pdf
interessanter Link :top:Edit: meinst du, die Stuttgarter VBZ ist in der Materie engagierter als andere? Schon klar, dass sie das Urteil erstritten haben...
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okay, dann sollte wrywindfall oder jemand in der gleichen Lage mal den wirksamen Zugang der Kündigung anfechten und sehen was passiert.
Edit: du bist offensichtlich in der gleichen Lage, Elch...
In meinem Fall geht es nicht mehr, weil ich die Kündigung bestätigt und Auszahlung des Restguthabens verlangt habe.
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Original geschrieben von echter-elch
Ich glaube kaum, dass der Server mein Machtbereich ist. Ich kann "hinterlegte" SMS nicht abrufen.
Wenn das so ist, dann wäre Kündigung per SMS ja generell fragwürdig, selbst wenn es die AGB explizit vorsehen.Bin mir dennoch nicht sicher, ob das Argument zieht: wenn ich vorgebe (und nachweisen kann), wochenlang meinen Briefkasten nicht zu leeren, kann ich dann den wirksamen Zugang von Einwurfeinschreiben-Kündigungen bestreiten?
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VBtysk danke für deine Erläuterungen, sehe jetzt etwas klarer. :top:
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Original geschrieben von echter-elch
Ein Kündigung wird eigentlich nur durch Zugang derselben wirksam. Bei meinen Karten ist es zu einem Zugang der Kündigung per SMS nicht gekommen, da die Karten nicht im Handy waren. DIe SMS sind auf deren Server verreckt. Eigentlich sind die Kündigungen nicht wirksam.
Interessante These, solche Gedanken kamen mir auch schonmal. :top:Habe dann aber nachgelesen, dass z.B. ein Übergabeeinschreiben wirklich nur dann als zugestellt gilt, wenn es an den Empfänger übergeben wurde. Anders ist es aber bei normaler Post oder beim Einwurfeinschreiben - die gelten als zugestellt, wenn sie in den "Machtbereich des Empfängers", also in seinen Briefkasten, gelangt sind - unabhängig davon, ob er sie dort abholt oder nicht.
Den Versand der Kündigungs-SMS kann congstar wahrscheinlich nachweisen, ob auch der Nachweis der Zustellung beim Empfänger erfolgen kann weiß ich aber nicht.