War mit Rekord-Quote gestern ![]()
Beiträge von rmol
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https://www.welt.de/finanzen/i…rater-schlagen-Alarm.html Bericht aus Sicht der Steuerberater
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Was für Erkenntnisse fehlen dir denn?
Der User ist hier ausweislich seiner Beiträge nicht auf der Suche nach Erkenntnissen, sondern nach klaren und möglichst permanent gültigen Vorgaben, an die sich alle zu halten haben - also eigentlich nach einem Führer....

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Lustig, wäre auch zu viel verlangt dass da ein Hinweis im aktuellen Grundsteuerbescheid abgedruckt wird.
Gibt doch nicht jedes Jahr einen neuen "aktuellen" - oder ist das inzwischen anders?
Aber dass jetzige Zahler angeschrieben werden müssten, das erscheint auch mir eigentlich naheliegend...
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Wenn aber jemand ein Grundstück erbt, geht diese Info ja auch an den Staat oder die Gemeinde.
Dann könnten die benötigten Infos doch auch für diesen Fall automatisch fließen, oder nicht?
Vielleicht könnten sie automatisch fließen, aber dürfen sie es? Keine Ahnung...
Im Zweifel ist der Staat einfach zu faul und lässt Dich die Arbeit lieber machen

Jedenfalls musste man vor nicht allzu langer Zeit erhaltene Kaptitalerträge vor der nun praktizierten automatischen Meldung an das FA (für die es eine separate Verordnung oder gar ein neues Gesetz bedurfte) auch immer selbst erklären, da war nichts automatisch....
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Aber der Staat hat doch die Info, wem welches Grundstück gehört, oder nicht?
Und somit auch welche Flustücknummer etc. ...
Imho steht das nur im Grundbuch, für dessen (übrigens kostenpflichtige) Einsicht Du Vollmacht erteilen müsstest...
Die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer: https://ivd.net/2021/12/die-st…uer-die-neue-grundsteuer/
Danke, dort werden zwei hier aufgeworfene Fragen geklärt
Zitat
Derzeit stehen hierfür noch keine Erklärungsvordrucke zur Verfügung. Das Bundesministerium der Finanzen hat lediglich einen Entwurf der Erklärungsvordrucke veröffentlich sowie den Entwurf eines Anwendungserlasses für die neue Vorschriften (Anwendungserlass Bewertungsgesetz, AE-B). Eine persönliche Aufforderung zu Abgabe der Erklärung werden die Eigentümer von ihrem Finanzamt nicht erhalten.Also vermutlich wird es doch Papier-Vordrucke geben (die man alternativ zur elektronischen Meldung verwenden kann), jedoch keine persönliche Aufforderung zur Erklärung.
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Ich soll z.B. Informationen aus dem Grundbuch liefern (z.B. Flurstücknr.) ...
Warum eigentlich? Liegen dem Staat diesen Informationen nicht vor?
Ich denke nicht, dass die dort vorliegen - oder waren sie in der bisherigen Bemessungsgrundlage enthalten?
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Oder ist eine Pandemie „Corona-Zeiten“ für dich normal?
Kurzarbeiter-Geld wurde in berechtigten Fällen auch schon vor der Pandemie gezahlt (ist keine neuere Erfindung).
Und es gibt auch schon länger Ehepaare mit Klassen III+V, bei denen beide (meistens unterschiedlich gut) verdienen- auch wenn das bei manchen hier noch nicht angekommen sein mag....
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Mein hier öfter zitiertes "warum" war natürlich eher rhetorisch gemeint - klar gibt es nützliche Anwendungsfälle für Echtzeitüberweisung, und die hier genannten Beispiele sind mir durchaus bekannt - aber sie sind zumindest in meinem Alltag so selten und teilweise vermeidbar, so dass ich das nicht als Kriterium für die Auswahl eines Kontos nehmen würde. Zumal gerade für diesen Aspekt die Bepreisung bei den diversen Banken scheinbar recht dynamisch ist.
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Sie sollen eine einmalige Erklärung abgeben.
Eben das ist es ja, worüber man sich in der spezifischen Ausgestaltung als elektronischer Zwang zumindest wundern darf.
Wer es sowieso monatlich macht, für den bedeutet es natürlich keinen großen Aufwand - aber macht man das erstmalig, dann ist es viel Arbeit und Aufwand für einen nur einmaligen Fall...
Das is wie ein Geschenk für die Steuerberater,
ja, diese Einstufung ist doch nicht so falsch...