Ich kenne niemanden, der einen Faktor eingetragen hat.
Und kennst Du keine Ehegatten mit Steuerklassenwahl III/V ? In welcher Welt lebst Du?
Das "oder" in Deinem Zitat bezieht sich nur auf IV ...
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Ich kenne niemanden, der einen Faktor eingetragen hat.
Und kennst Du keine Ehegatten mit Steuerklassenwahl III/V ? In welcher Welt lebst Du?
Das "oder" in Deinem Zitat bezieht sich nur auf IV ...
Weiß ich. Es zieht mich dennoch nichts dorthin.
aber angenehmer als Darmspiegelung, die Du ja scheinbar schon mitgemacht hast...
uwest Sind Arbeitnehmer mit Steuerklassen-Kombi III/V oder Kurzarbeitergeld-Bezug (sehr aktuell in Corona-Zeiten) keine "normalen Arbeitnehmer? Die müssen eine Erklärung abgeben, und zwar "in der Regel" (wie Du so schön sagst) nicht elektronisch, jedenfalls noch nicht...
Dass nun normale Grundbesitzer plötzlich wie Gewerbetreibende behandelt werden, darüber darf man sich schon wundern...
Die müssen überhaupt keine Steuererklärung abgeben, wenn sie nicht wollen...
Quatsch - es kann sehr wohl Konstellationen geben, bei denen das nötig ist.
Du verbreitest hier eine Menge Halbwissen...![]()
"Seit 2011 ist die Erklärung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden (§ 25 Abs. 4 EStG)"
Also fallen normale Arbeitnehmer (unselbständige Arbeit) und/oder Grundstückbesitzer ohne Gewerbebetrieb/Land-/Forstwirtschaft nicht darunter....
Als Grundstücksbesitzer muß man zumindest nicht regelmäßig etwas abgeben. Es scheint hier also um eine einmalige Erklärung zu gehen.
Ja, ich verstehe es auch als eine einmalige Erklärung. Und es ist noch nicht einmal eine Steuererklärung, sondern eine
ZitatErklärung zum Grundsteuermessbetrag
Ja, die Einkommensteuer-Erklärung.
Nein, die kann man noch immer auf Papier abgeben. Wie gesagt, sie wird digital angeboten, aber noch nicht erzwungen. Ich glaube aber, es gibt eine Übergangsfrist - nach Ablauf geht es in der Tat nur noch digital.
Seit 2005 müssen (!) bestimmte Erklärungen elektronisch abgegeben werden. Das ist nun wirklich ein alter Hut.
Auch für Privatleute ohne Gewerbe?
Es wird immer geschimpft dass die Digitalisierung vor allem bei den staatlichen Stellen stockt.
Hier geht man mal den richtigen Weg.
Na ja, es macht schon einen Unterschied, ob ein digitales Verfahren angeboten oder aufgezwungen wird...
Das is wie ein Geschenk für die Steuerberater
letztendlich aber die Konsequenz des BVG-Urteils, wenn ich mich richtig erinnere - nun allerdings länderspezifisch umgesetzt, also Flickenteppich...
Dann erzähle das mal dem Gesetzgeber, damit das in ein einfach zu verstehendes Gesetz, welches sich nicht dauernd ändert, gefasst wird.
Erzähle mal dem Virus, dass es nicht ständig mutieren und endlich klar kommunizieren soll, unter welchen Bedingungen es nun ansteckend ist und unter welchen nicht. Ist das gegeben, dann ist auch Dein Gesetzeswunsch leichter zu erfüllen.
Ein Urologe hat mich noch nie gesehen und beim Hautarzt war ich erst ein einziges Mal im Leben.
Keine gute Idee, wenn man (wie augenscheinlich Du) nahe der 50 ist oder die sogar überschritten hat....
Du meinst, auch der Postweg wird möglich sein, oder wie?
glaube ich in dem Fall nicht - siehe Deinen Finanzamt-Link im ersten Posting:
ZitatDie Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung Ende des ersten Quartals 2022. Diese Information wird auch auf dieser Seite veröffentlicht.
Von persönlicher Bekanntmachung oder Abgabe der Erklärung per Post steht da nichts.
Aber vielleicht wollen die auch nur clever sein und möglichst viele zur für das FA einfacher zu handhabenden elektronischen Erklärung umsteigen lassen...