...aber nicht gleich das Datenvolumen vom Urlaubsmonat kokett verbraucht wird
Man kann das bestimmt auch weniger kokett verbrauchen, da würde ich mal das Surfverhalten anpassen....
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...aber nicht gleich das Datenvolumen vom Urlaubsmonat kokett verbraucht wird
Man kann das bestimmt auch weniger kokett verbrauchen, da würde ich mal das Surfverhalten anpassen....
.im Condo fällt immer Mal wieder das Internet aus
Wer/wo/was ist Condo?
Die "Spaziergänger" haben an manchen Tagen 40000 bis 50000 Leute auf die Straße gebracht. Ja und? Beim Impfen waren an manchen Tagen über 1,5 Millionen. Das bringt mehr als jede Gegendemo.
Quasi Abstimmung mit dem Oberarm, statt Abstimmung mit den Füßen ![]()
War mit Rekord-Quote gestern ![]()
https://www.welt.de/finanzen/i…rater-schlagen-Alarm.html Bericht aus Sicht der Steuerberater
Was für Erkenntnisse fehlen dir denn?
Der User ist hier ausweislich seiner Beiträge nicht auf der Suche nach Erkenntnissen, sondern nach klaren und möglichst permanent gültigen Vorgaben, an die sich alle zu halten haben - also eigentlich nach einem Führer....![]()
Lustig, wäre auch zu viel verlangt dass da ein Hinweis im aktuellen Grundsteuerbescheid abgedruckt wird.
Gibt doch nicht jedes Jahr einen neuen "aktuellen" - oder ist das inzwischen anders?
Aber dass jetzige Zahler angeschrieben werden müssten, das erscheint auch mir eigentlich naheliegend...
Wenn aber jemand ein Grundstück erbt, geht diese Info ja auch an den Staat oder die Gemeinde.
Dann könnten die benötigten Infos doch auch für diesen Fall automatisch fließen, oder nicht?
Vielleicht könnten sie automatisch fließen, aber dürfen sie es? Keine Ahnung...
Im Zweifel ist der Staat einfach zu faul und lässt Dich die Arbeit lieber machen ![]()
Jedenfalls musste man vor nicht allzu langer Zeit erhaltene Kaptitalerträge vor der nun praktizierten automatischen Meldung an das FA (für die es eine separate Verordnung oder gar ein neues Gesetz bedurfte) auch immer selbst erklären, da war nichts automatisch....
Aber der Staat hat doch die Info, wem welches Grundstück gehört, oder nicht?
Und somit auch welche Flustücknummer etc. ...
Imho steht das nur im Grundbuch, für dessen (übrigens kostenpflichtige) Einsicht Du Vollmacht erteilen müsstest...
Die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer: https://ivd.net/2021/12/die-st…uer-die-neue-grundsteuer/
Danke, dort werden zwei hier aufgeworfene Fragen geklärt
Zitat
Derzeit stehen hierfür noch keine Erklärungsvordrucke zur Verfügung. Das Bundesministerium der Finanzen hat lediglich einen Entwurf der Erklärungsvordrucke veröffentlich sowie den Entwurf eines Anwendungserlasses für die neue Vorschriften (Anwendungserlass Bewertungsgesetz, AE-B). Eine persönliche Aufforderung zu Abgabe der Erklärung werden die Eigentümer von ihrem Finanzamt nicht erhalten.
Also vermutlich wird es doch Papier-Vordrucke geben (die man alternativ zur elektronischen Meldung verwenden kann), jedoch keine persönliche Aufforderung zur Erklärung.
Ich soll z.B. Informationen aus dem Grundbuch liefern (z.B. Flurstücknr.) ...
Warum eigentlich? Liegen dem Staat diesen Informationen nicht vor?
Ich denke nicht, dass die dort vorliegen - oder waren sie in der bisherigen Bemessungsgrundlage enthalten?