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Oder ist eine Pandemie „Corona-Zeiten“ für dich normal?
Kurzarbeiter-Geld wurde in berechtigten Fällen auch schon vor der Pandemie gezahlt (ist keine neuere Erfindung).
Und es gibt auch schon länger Ehepaare mit Klassen III+V, bei denen beide (meistens unterschiedlich gut) verdienen- auch wenn das bei manchen hier noch nicht angekommen sein mag....
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Mein hier öfter zitiertes "warum" war natürlich eher rhetorisch gemeint - klar gibt es nützliche Anwendungsfälle für Echtzeitüberweisung, und die hier genannten Beispiele sind mir durchaus bekannt - aber sie sind zumindest in meinem Alltag so selten und teilweise vermeidbar, so dass ich das nicht als Kriterium für die Auswahl eines Kontos nehmen würde. Zumal gerade für diesen Aspekt die Bepreisung bei den diversen Banken scheinbar recht dynamisch ist.
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Sie sollen eine einmalige Erklärung abgeben.
Eben das ist es ja, worüber man sich in der spezifischen Ausgestaltung als elektronischer Zwang zumindest wundern darf.
Wer es sowieso monatlich macht, für den bedeutet es natürlich keinen großen Aufwand - aber macht man das erstmalig, dann ist es viel Arbeit und Aufwand für einen nur einmaligen Fall...
Das is wie ein Geschenk für die Steuerberater,
ja, diese Einstufung ist doch nicht so falsch...
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Ich kenne niemanden, der einen Faktor eingetragen hat.
Und kennst Du keine Ehegatten mit Steuerklassenwahl III/V ? In welcher Welt lebst Du?
Das "oder" in Deinem Zitat bezieht sich nur auf IV ...
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Weiß ich. Es zieht mich dennoch nichts dorthin.
aber angenehmer als Darmspiegelung, die Du ja scheinbar schon mitgemacht hast...
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uwest Sind Arbeitnehmer mit Steuerklassen-Kombi III/V oder Kurzarbeitergeld-Bezug (sehr aktuell in Corona-Zeiten) keine "normalen Arbeitnehmer? Die müssen eine Erklärung abgeben, und zwar "in der Regel" (wie Du so schön sagst) nicht elektronisch, jedenfalls noch nicht...
Dass nun normale Grundbesitzer plötzlich wie Gewerbetreibende behandelt werden, darüber darf man sich schon wundern...
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Die müssen überhaupt keine Steuererklärung abgeben, wenn sie nicht wollen...
Quatsch - es kann sehr wohl Konstellationen geben, bei denen das nötig ist.
Du verbreitest hier eine Menge Halbwissen...
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"Seit 2011 ist die Erklärung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden (§ 25 Abs. 4 EStG)"
Also fallen normale Arbeitnehmer (unselbständige Arbeit) und/oder Grundstückbesitzer ohne Gewerbebetrieb/Land-/Forstwirtschaft nicht darunter....
Als Grundstücksbesitzer muß man zumindest nicht regelmäßig etwas abgeben. Es scheint hier also um eine einmalige Erklärung zu gehen.
Ja, ich verstehe es auch als eine einmalige Erklärung. Und es ist noch nicht einmal eine Steuererklärung, sondern eine
Zitat
Erklärung zum Grundsteuermessbetrag
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Ja, die Einkommensteuer-Erklärung.
Nein, die kann man noch immer auf Papier abgeben. Wie gesagt, sie wird digital angeboten, aber noch nicht erzwungen. Ich glaube aber, es gibt eine Übergangsfrist - nach Ablauf geht es in der Tat nur noch digital.
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Seit 2005 müssen (!) bestimmte Erklärungen elektronisch abgegeben werden. Das ist nun wirklich ein alter Hut.
Auch für Privatleute ohne Gewerbe?
Es wird immer geschimpft dass die Digitalisierung vor allem bei den staatlichen Stellen stockt.
Hier geht man mal den richtigen Weg.
Na ja, es macht schon einen Unterschied, ob ein digitales Verfahren angeboten oder aufgezwungen wird...