Beiträge von rmol

    Es ist falls wir von der gleichen Studie reden genaugenommen eine einzelne Studie zu einem Ausbruchsgeschehen am 4. Juli in Provincetown zu der es durchaus Gegenthersen gibt, z.B,. dass die dort verwendete Methode zur Bestimmung der Virenlast keinen Rückschluss auf die Infektiösität des Infizierten zulässt.

    daher wird die neue Berliner Studie sicher interessant


    Ich würde umgekehrt sagen dann ist es genau der richtige Zeitpunkt noch eine Elementarschadensversicherung abzuschließen, denn wenn man sie erst braucht bekommt man sie nicht mehr.

    Du hast die Ironie von blue wohl nicht verstanden ;) Mit dem Zeitpunkt hast natürlich Recht, und das gilt analog auch für die Impfung (falls sie nicht schon längst vorgenommen wurde).

    Deshalb nochmal... Welchen schaden richte ich an?

    Antwort siehe #6722 - betrifft aber Ungeimpfte, welche nicht genesen sind. Du bist wohl genesen, falls ich das richtig verfolgt habe.


    Wie man den Medien entnehmen kann, geht der meiste Schaden von Menschen aus die geimpft sind und sich dabei gegenseitig anstecken und das Virus munter weitertragen.... Also nicht ich bin dafür verantwortlich sondern geimpfte sind in der Regel gerade für die Übertragung verantwortlich....

    Ähm ja, solche Medien gibt es wohl. Und Du wunderst Dich, wenn Du in die Nähe von Verschwörerern gerückt wirst?


    Edit: der Vorposter war schneller...

    Welchen Schaden richte ich noch gleich an als ungeimpfter?

    Nun, ein Waffenbesitzer richtet auch nicht automatisch einen Schaden an, wenn er auf der Straße herumballert. Dennoch hat die hiesige Gesellschaft vernünftigerweise entschieden, dass er das nur auf dem Schießplatz darf.


    Daher wird es früher oder später zu folgenden Einschränkungen kommen müssen, wenn die Leute keine Vernunft annehmen.

    Die Ungeimpften bleiben einfach ohne Test daheim, kein Kino, kein Schwimmbad/Sauna, kein Urlaub, keine Shopping usw. :thumbup:

    Beim Arzt war ich nicht. Wir können in der Firma die ersten 3 Tage Krankheit auch ohne Krankenschein zu hause bleiben.

    Gesundheitlich war der Arztbesuch bisher nicht notwendig (wegen Erkältungs-Symptomen gehe ich nicht zum Arzt).

    dann sehe ich die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers während der Quarantäne als Kulanzleistung, denn HomeOffice war ja wohl nicht gegeben - imho hat er keinen Anspruch auf Erstattung aus öffentlicher Hand, entgegen anders lautender Meinungen hier.

    Nach § 56 Infektionsschutzgesetz hat der Mitarbeiter unter Quarantäne Anspruch auf eine Entschädigung.

    Unter dem Link lese ich z.B.

    Zitat

    Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet [ 426 ] , ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

    Nach meinem Verständnis

    a) wurde für die hier interessierenden volljährigen Personen die Schutzimpfung öffentlich empfohlen, und

    b) bei Beachtung dieser Empfehlung hätte u.U. eine Infektion und das damit einhergehende Verbot in der Ausübung der bisherigen Tätigkeit oder die Absonderung vermieden werden können.

    Somit sollte der Entschädigungsfall bei einer ungeimpften Person nicht eintreten, d.h. eine Quarantäne-bedingter Verdienstausfall nicht erstattet werden.


    Ob und ggf. ab wann (die Impfung wird zwar schon lange empfohlen, sie war jedoch lange nicht für alle Interessenten tatsächlich erreichbar) das so angewendet wird, das steht aber auf einem anderen Blatt.

    interessant, kannte ich noch nicht.


    Trotzdem ist deine ursprüngliche Behauptung falsch - im Link steht nämlich eindeutig

    Zitat

    Wird für einen Mitarbeiter Quarantäne behördlich angeordnet und hat er dadurch einen Verdienstausfall, weil er nicht arbeiten kann, springt die Behörde gemäß Infektionsschutzgesetz ein.

    Im HomeOffice kann ein solcher Arbeitnehmer nämlich häufig arbeiten, und zumindest bis vor Kurzem waren die Firmen auch angehalten, HomeOffice zu ermöglichen. Ich schätze, genau das wird "die Behörde" dann bei Erstattungsanträgen überprüfen.

    Ich habe ganz normal mein Gehalt für den ganzen Juli von der Firma erhalten. Es kann natürlich sein, dass die Firma sich das von irgendwo her zurückholt.

    Während der Quarantäne im HomeOffice für die Fa gearbeitet, und/oder während der Quarantäne ärztlicherseits krank geschrieben? Dann ist die Lohnfortzahlung ganz normal, und die Fa kann sich auch nichts zurückholen.


    Stimmt, bei Quarantäne ersetzt der Staat die Lohnfortzahlung, also zahlt die Allgemeinheit.

    Hast Du Belege für diese Behauptung? Ich halte sie für falsch...


    Ist der Arbeitnehmer nicht krank geschrieben oder kann die Arbeit im HomeOffice verrichten, dann muss während der Quarantäne Urlaub oder eine andere Art von der Arbeitgeberseite eingeräumter Freizeit (z.B. Abbau von Überstunden) dafür genommen werden.


    Der Staat springt lediglich bei Kurzarbeit ein, aber das ist etwas ganz anderes.