Ich wäre froh, wenn ich mal meine Entschädigung bekommen würde. Habe damals leider den Fehler gemacht und mich der MyRight angeschlossen. Fehler! Hätte man sich der Verbraucherzentrale angeschlossen, wäre alles abgeschlossen
Finanztip hatte ursprünglich myright und vw-verhandlung empfohlen - siehe den Ausklapp-Text "Warum wir VW-Verhandlung und Myright empfohlen haben".
Mit der Wahl für vw-verhandlung hatte ich wohl die glückliche Hand, das war damals und auch zwischendurch jedoch noch gar nicht absehbar. VW-Verhandlung bzw. die damit beauftragte Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat zwischendurch öfter die Strategie gewechselt und kam mir nicht immer wie die beste Wahl vor.
Mein Ergebnis nach dem einen Prozesstag vor dem Landgericht und anschließendem Vergleich war dann aber auch nach Abzug der Erfolgsbeteiligung sogar besser als es mit der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gewesen wäre - jedoch nur, weil ich Wenigfahrer bin und der quasi nur nach gefahrenen Kilometern bemessene Nutzungsabzug relativ gering war.
Vielfahrer (bei Diesel ja eigentlich der Normalfall) kamen bei der Musterfeststellungsklage besser weg - aber auch das war initial noch gar nicht absehbar.
Insofern war ich letztendlich doch zufrieden mit dem eingeschlagenen Weg und dem erzielten Ergebnis - es hätte wie gesagt aber auch ganz anders kommen können, war meinerseits eher Glück als Verstand.
Es gab auch andere Fälle, bei denen zwischen gar nichts (Null Entschädiung seitens VW) oder aber auch alles gewonnen (Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen) vieles möglich war - je nach Landgericht, und je nach Qualität der eigenen anwaltlichen Vertretung.