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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Falls ich das noch herausfinde und falls das so ist, hole mir die Mastercard, und richte Deutsche Bank NFC-Zahlung bei mir ein.
Das wäre aber nur eine Abbildung der institutseigenen Karte auf das NFC-Smartphone, damit man dann auch ohne Vorlage der Karte mit NFC-Smartphone bezahlen kann, und ohne damit einhergehende Cashback/Bonusfunktion (s. Threadtitel) - richtig?
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Re: SEQR bei Aldi/Lidl?
Zitat
Original geschrieben von Goyale
[...] Damit ich mich dort nicht zum Vollhonk mache [...]
Nexus 5x an das Terminal halten [...]
Nexus ein Mal (1x) an das Terminal halten sollte reichen.
Aus eigener Erfahrung kann ich die Frage aber nicht beantworten...
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Noch hat er keine neue Simkarte erhalten, die alte hatte er ja mit dem Gerät zurück gesandt.
Auch die Tarifumstellung ist bisher nur ein leeres Versprechen (welches übrigens zusätzlich berechnete Kosten für das Gerät zur Folge hätte).
Dennoch ist es inzwischen recht wirr und mir ist nicht 100% klar, wem gegenüber (Händler oder Vodafone) der Widerruf nun zu erklären ist. Und ich fürchte, ohne Nachdruck wird da sowieso nichts zu machen sein.
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Zitat
Original geschrieben von HDTV
Falls der GigaCube innerhalb der vorgesehenen Frist zurück geschickt wurde, ist die Sache für den Kunden erledigt.
Wenn der Dienstleister "arvato distribution GmbH" das Paket aus irgendwelchen Gründen nicht annimmt, dann muss der Dienstleister die Verantwortung dafür übernehmen.
Mit Rücksendung des GigaCube's hast du bestätigt, daß der Vertrag gekündigt werden soll.
Sehe ich genauso.
Darüber hinaus wurde sein Vertrag durch die Rücksendung des Geräts an den Shop in Bingen (und die vom Shop offensichtlich bestätigte Weiterleitung an "die Zentrale") imho auch wirksam widerrufen. Wie gesagt hat die Fernabsatz-Widerrufsfrist aufgrund der nicht vorgenommenen Belehrung darüber ja noch gar nicht begonnen zu laufen, schon gar nicht ist sie verstrichen.
Edit: sehe gerade, dass er sich später wieder ein neues Gerät hat zusenden lassen. Ich glaube das war nicht klug, womöglich gilt damit der Widerruf als zurück genommen.
Dennoch gibt es das Problem der nicht erfolgten Belehrung über die Widerrufsfrist - es sei denn, Vodafone hat mit dem erneuten Versand eines Geräts eine solche Belehrung durchgeführt.
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Es gab keinen EVN, inzwischen ist nach meinem Widerruf (nicht Zufriedenheitsgarantie!) der Vertrag aus meinem Vodafone-Portal verschwunden. Fehlt "nur" noch die korrekte Rückverbuchung der Gelder...
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Die Fehlerpalette ist recht bunt.
Mir wurde wie versprochen die Anschlussgebühr tatsächlich nicht berechnet, dafür aber 2x35 Euro Grundgebühr für den Flex-Tarif. Ich habe die Karte jedoch nie für Daten genutzt (weder im Cube noch in einem Handy oder Datenstick), daher dürfte gemäß Tarifbeschreibung auch keine Grundgebühr anfallen.
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass nicht irgendwo in den Unterlagen/bei der Bestellung rechtswirksam auf das Widerrufssrecht hingewiesen wurde...
Es ist aber so 
Es sei denn, er hat den Vertrag im Bingener Shop unterschrieben und dort abgegeben - dann sieht die Sache freilich anders aus.
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Man muss hier unterscheiden zwischen gesetzlichem Widerrufsrecht im Fernabsatz (14 Tage) gegenüber dem Händler im Fernabsatz und freiwilliger Zufriedenheitsgarantie des Netzbetreibers (hier 1 Monat?).
Die Zufriedenheitsgarantie ist ideal, um Netz und Gerät an unterschiedlichen Orten testen zu können.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt an dem Tag zu laufen, an dem
a) Gerät und Simkarte beim Kunden eingetroffen sind und
b) der Kunde über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz informiert worden ist
(je nachdem was später eingetroffen ist)
Nach meiner Kenntnis ist die Info nach b) im vorliegenden Fall vom Händler nicht erfolgt - die Widerrufsfrist läuft also noch immer !
Gut möglich, dass Vodafone das nicht weiß und es für einen normalen Vertragsabschluss im Bingener Shop hält (wo es kein Widerrufsrecht im Fernabsatz gibt).
Ansprechpartner ist hier also der Händler - man muss auf das Widerrufsrecht pochen und nicht auf die Zufriedenheitsgarantie.
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An den mich interessierenden Orten habe ich auch kein Beispiel gefunden. Wenn ein Mast überprüft wird, dann anscheinend alle Frequenzen.
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass die grüne Formulierung "au moins l'une des fréquences ci-contre" nicht ganz glücklich ist... Wird aber sicher auch einen Grund haben, warum sie nicht alle Frequenzen bestätigen wollen...
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Zitat
Original geschrieben von HDTV
Weiß nicht was du meinst? Die Frequenzen werden doch angezeigt und die Karte ist aktuell. :confused:
Es werden die Frequenzen nach Planung/Genehmigung angezeigt. Es steht aber deutlich daneben in grüner Farbe (s. mein Zitat oben), dass davon nur mindestens eine beobachtet wurde... warum auch immer. Damit wird also lediglich angezeigt, dass der Mast überhaupt aktiv war oder ist, mehr nicht...