Beiträge von rmol

    Targo PlusPunkt


    An die hier noch verbliebenen Kunden mit einer Targo PlusPunkt-Karte, soweit ich weiß u.a. geos, robbierob, SE_Handy_Freak, qwer640:


    Auf meiner kürzlich eingetroffenen März-Abrechnung beträgt der Zuwachs des auf der Rechnungs-Rückseite ausgewiesenen Jahres-CB erstmals nur 0,3% - also so wie offiziell vorgesehen. Den monatlichen CB gibt's ja schon länger nur in der reduzierten Höhe.


    Ist das bei euch auch so?

    Vermute mal, dass sie dann neuerdings mit Wertstellungsdatum erst ein paar Tage später buchen - kannst ja mal berichten, wann der Verfügungsrahmen aufgrund der eingezogenen Lastschrift wieder steigt.


    Ein heute von meinem Giro von Barclays vorgenommener LS-Einzug ist noch gar nicht bei Barclays sichtbar - das ist mir auch neu, früher war es imho umgekehrt (schaue allerdings erstmals seit Monaten diesbezüglich genau hin).
    Dementsprechend ist der Verfügungsrahmen auch noch nicht wieder erhöht.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Ich kenne keinen gültigen Kaufvertrag der nicht die Daten des Käufers enthält sondern nur eine Lieferanschrift.
    [...]
    Ob dann Ersatz-Ansprüche gegen A bestehen, ist dann wieder eine andere Baustelle. Aber wie gesagt: Man müsste erstmal A ausfindig machen um da überhaupt weiter machen zu können.

    Person A weiß nicht, was sie unterschrieben hat und hat auch keine Kopie - kann sie denn ausschließen, dass der Klarname von A irgendwo weiter oben auf dem Blatt vom Verkäufer eingetragen wurde? Die Gefahr besteht ja immer, wenn man etwas blanko unterschreibt.


    Im Übrigen erfordert der Kauf von Möbeln nicht zwingend einen schriftlichen Kaufvertrag. Falls wie hier doch einer vorliegt, dann dürften auch die AGB des Händlers ausschlaggebend sein, um dessen Wirksamkeit beurteilen zu können.

    Dass es sich bei A und B um Mutter & Tochter handelt, das ist vermutlich spätestens bei dem Folgegespräch (Erörterung der Stornierung) zwischen A, B und Verkäufer dem letzteren klar geworden, vielleicht sogar die Namensgleichheit.


    Es dürfte dann leider so ausgelegt werden, dass A auf eigenen Namen & Rechnung, aber mit Lieferadresse B bestellt hat - dafür ist keine Vollmacht nötig.