Beiträge von rmol

    Re: Visa PlusPunkt-Karte


    Zitat

    Original geschrieben von martin_FS
    Auf meinen Widerspruch zur Änderung der Bedingungen wurden mir beide Karten mit Zweimonatsfrist gekündigt. Bei der Kündigungsbestätigung wurde ich darauf hingewiesen, dass mir die Jahresgebühr anteilig erstattet würde. Die Kündigung ist für beide Karten wirksam (Haupt- und Partnerkarte). Der jährliche Bonus wurde letztes Jahr Ende August gutgeschrieben und die Jahresgebühr bei der Hauptkarte Anfang September berechnet. Somit fällt meine Kündigung (d.h. ihre Wirksamkeit) kurz nach der Gutschrift der Jahresgutschrift.

    Mit bankseitiger Kündigung musste man leider rechnen. Dein Glück ist es aber, dass die Jahresgutschrift vorher noch fällig wird.


    Zitat

    Original geschrieben von martin_FS
    Ich interpretiere den Passus der Bonusbedingungen aber auch so, dass wenn die Jahresgutschrift dem Kartenkonto vor der Kündigung/ Schließung noch nicht gutgeschrieben wurde, seine Auszahlung auch fraglich ist. Auf der anderen Seite wurde er ausgewiesen und man kann den Bonus auch noch nachträglich auszahlen lassen (falls er später, erst nach der Wirksamkeit der Kündigung ausbezahlt wird).

    Ausweisung des Jahresbonus ist noch keine Gutschrift, sondern hat nur Informationscharakter - in den o.g. Bedingungen steht genau, ab wann er verdient ist.


    Ich nehme den Rest des Vertragsjahres mit den 0,6% vorlieb und kündige dann zu Beginn des neuen Vertragsjahres, mit Auszahlung des Jahresbonus und Erstattung von fast 100% der neuen Jahresgebühr.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Kann man die Bonus-Bedingungen der Targo Pluspunkt-Karte noch online abrufen? Das war mir auch nach Einstellung der Karte schon mal gelungen, jetzt leider nicht mehr.


    Möchte gern wissen, ob ich Anspruch auf den noch nicht gezahlten 1%-Jahresbonus habe, wenn ich vor Ablauf des Vertragsjahres kündige. Oder sollte man besser erst das Ende des Vertragsjahres abwarten, die Auszahlung (aber leider auch die Berechnung der neuen Jahresgebühr) mitnehmen und dann erst kündigen?

    Habe die bisherigen Pluspunkt-Bonusbedingungen nun doch wieder gefunden.


    Dort heißt es unter E.2 (Seite 8 des pdf) zum Thema Bonusgewährung nach Kündigung:

    Zitat

    Sofern die erteilten PlusPunkt-Gutschriften dazu führen, dass nach Kündigung des Kreditkartenvertrages über die PlusPunkt-Karte [...] ein Guthaben verbleibt, kann der Karteninhaber noch bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung [...] die Überweisung des Guthabens auf ein von ihm anzugebendes Konto verlangen.

    Meines Erachtens gilt das aber nur für die bereits gebuchten monatlichen Gutschriften, nicht jedoch für die noch nicht gebuchte jährliche Gutschrift. Denn letztere wird nur am Ende des Vertragsjahres gewährt, s. Punkt D.3 (Seite 8 des pdf):

    Zitat

    Die Gewährung der jährlichen PlusPunkt-Gutschrift erfolgt in dem auf den Ablauf des Abrechnungsjahres, in dem die PlusPunkt-Gutschriften verdient wurden, folgenden Monat. Die PlusPunkt-Gutschriften werden jeweils an dem Tag gebucht, an dem die betreffende Monatsrechnung ausgestellt wird.

    Über eine abweichende Regelung im Fall der Kündigung habe ich nichts gefunden.


    Das würde also bedeuten: falls man vor Ende des Vertragsjahres kündigt oder von der Bank (z.B. aufgrund Widerspruch) gekündigt wird, dann verliert man die Gutschrift von evtl. bereits aufgelaufenem jährlichen Bonus. Seht ihr das auch so, oder gibt es andere Interpretationsmöglichkeiten?

    Das dachte ich damals auch, war sehr missverständlich formuliert oder möglicherweise anfangs auch tatsächlich so gemeint. Eine Konditionenänderung für die klassische Karte hat es aber nie gegeben, egal ob widersprochen wurde oder nicht. Ergo muss es sich auf die Online-Karte beziehen (denn die ist ja extra für Online-Käufe geschaffen worden)... oder ist völlig hinfällig geworden.


    Warum probierst es nicht einfach aus und berichtest hier, so hoch ist die Gebühr ja nicht wie du selber schriebst.