Es ist der eigene Anwalt, s. Stichwort "Beweislast". Aber imho ist darin zumindest indirekt die Soll/Ist-Frage enthalten.
Beiträge von rmol
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Original geschrieben von nokia*night*
hat zumindest online jemand behauptet der wohl viel einzahlt aber kaum etwas benötigt (hat dann angeblich eine 3-stellige summer erhalten)klingt nach einem freiwillig Versicherten mit potentiell mehr Wechselmöglichkeiten
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Original geschrieben von DarioM
Geld ist da. Sonst würde das Geldautomat nichts ausspucken.Ich gehe davon aus, dass analog zu den Überweisungen auch dem vorzeitige Abheben bald ein Riegel vorgeschoben wird.
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Original geschrieben von fluxxr
Warum nutzt man das denn immer? Damit man das PW bei Lockscreen nicht erneut eingeben muss?Ja, das kann insbesondere bei nicht stabiler Datenverbindung sehr nervig sein. Dabei geht es weniger um den Lockscreen des Smartphones, sondern um die nach gewisser Zeit notwendige Neuanmeldung in der App.
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Normal trittst du mit Wirksamwerden des Kaufvertrags mit allen Rechten und Pflichten in die Eigentümergemeinschaft ein, d.h. übernimmst von dem Zeitpunkt an auch noch ausstehende Verbindlichkeiten des Alteigentümers. Imho ist das sogar festgelegt im Wohnungseigentumsgesetz und die Wohnungseigentümergemeinschaft kann gar nicht anders - die hier empfohlene Verweigerung der Zahlung an die Eigentümergemeinschaft ist also eine ganz schlechte Idee.
Häufig - und so scheinbar auch hier - wird im Kaufvertrag aber lastenfreie Übergabe vereinbart. Das ist jedoch eine Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer und nicht der Eigentümergemeinschaft. Als Käufer musst du dir also das nun der Eigentümergemeinschaft geschuldete Geld vom Verkäufer wiederholen.
Eventuell empfiehlt sich hier Aufrechnung mit der Grundsteuer - die wird nämlich regelmäßig auch nach Lastenübergang noch dem Verkäufer weiter belastet, und zwar bis die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist - das kann Wochen, aber auch Monate dauern.
Da ist es dann umgekehrt - der Verkäufer schuldet die Grundsteuer noch so lange, bis besagte Umschreibung erfolgt ist, und er muss sie sich vom Käufer wiederholen (z.B. im Zuge einer Vorgriffsumschreibung, die aber auch der Käufer unterschreiben muss).Das ist der Normalfall - ob es hier auch so ist, kann nur im Lichte des Kaufvertrags beurteilt werden - der Tipp mit der Nachfrage beim Notar war also kein schlechter.
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Original geschrieben von DarioM
Neben Fidor und DKB dürfte auch die Hanseatic Bank zu OptioPay mitziehen.Die Webseite mit Hanseatic gibt es irgendwie schon -> https://hanseatic.optiopay.com/
aber die mit DKB scheinbar noch nicht...
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Original geschrieben von fluxxr
Gegenrechnen muss man qipu, da dass dann nicht mehr möglich ist? Bei notebooksbilliger macht sich das nicht schlecht, da die auch so oft mal gute Angebote haben.Ich würde es dennoch probieren, zur Not gehen halt die 6€ qipu flöten...
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Der Support für den IE läuft doch sowieso bald aus, oder erinnere ich das falsch? Also ist ein Abschied davon schon aus diesem Grund angezeigt...
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Original geschrieben von Gallium
Da stellt sich dann aber schon die Frage,
ob die erzielbaren 15% den Mehrverbrauch an Datenvolumen für diese Werbung kompensieren.Ja, finde ich auch. Bemerkenswert an dem Konzept erscheint mir aber, dass die Masche von ABP kopiert und weiterentwickelt wird - deshalb habe ich es hier gepostet.