-
Danke. Kann der Anteilskauf auch online beantragt werden? Finde dort nichts im e-banking...
Ich meine übrigens die VB Mittweide direkt https://www.vb-mw-direkt.de/ und nicht die normale VB Mittweida https://www.vb-mittweida.de/homepage.html - gehe aber angesichts der von dir erwähnten ehemals guten Zinsen davon aus, dass du auch die direkt meinst.
Oder nimmst du als Direkt-Kunde den Mitgliedsantrag der normalen Bank?
-
Re: VB Mittweida
Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Ich nutze mein Tagesgeldkonto nur noch als Verrechnungskonto für die Dividendengutschrift. Hier gibt es noch 3%. Man kann max. für 5000 € Anteile kaufen.
Kann man den Anteilskauf online über das Tagesgeldkonto veranlassen oder braucht es dafür ein Giro dort?
-
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Wird die AG gar nicht berechnet oder bis zur dritten Rechnung erstattet?
Bei denselben Verträgen von unterschiedlichen Anbietern war es mal so oder so und ergab nur ein Durcheinander.
auf meiner ersten Rechnung wurde keine AG berechnet
-
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Ich hatte probeweise die DVB-T Antenne mit Verstärker angeklemmt und es sah viel besser aus
dann wohnst du wohl in einer Gegend, in der DVB-T-Empfang der Sender der RTL-Gruppe noch möglich ist - dürfte sich aber in absehbarer Zeit auch ändern, die Abschaltpläne sind ja schon bekannt...
-
Zitat
Titanic-Chefredakteur Tim Wolff äußert sich zu der drohenden Klage: “Die TITANIC fühlt sich geehrt, daß der neue große Satirefreund Lutz Bachmann nicht nur Charlie Hebdo liest. Ein Satirekenner, der ein Satiremagazin verklagen möchte, beweist selbst Sinn für Humor. Bis uns tatsächlich eine Klageschrift erreicht, sehen wir diesen Vorgang als Berwerbung Lutz Bachmanns für einen Praktikumsplatz bei unserem Magazin an. Er kann am 20. April bei uns beginnen.”
Quelle 
Edit: im Original-"Gastkommentar" der Titanic steht übrigens noch mehr als von den anderen Medien wiedergegeben - auch diese Details verdeutlichen den Satire-Charakter.
-
Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Ein H... H... ist numal strafbar.
Man hätte ihm ja ein Adolfsbärtchen oder ähnliches verpassen können das wäre wenigstens Lustig.
Der erste Satz ist nur formaler Natur und somit "typisch borniert deutsch", wie wir gern im Ausland gesehen werden. Die Justiz kann das auch souveräner handhaben.
Zum Bärtchen: ja wäre möglich und genauso verstanden worden, aber hier war das von der Zeitschrift gewählte Format eben ein fiktiver Leserbrief und kein Bild - das sollte man respektieren. Vielleicht wäre die fiktive Schlussformel "Heil Adolf" unverfänglicher gewesen, aber das ist doch Korinthenkackerei...
-
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Irgendwann waren es "nur" 2 Stunden.
ja, an diese Größenordnung erinnere ich mich ebenfalls, war imho auch schon zeitlich schwer zu ertragen.
-
Zitat
Original geschrieben von john-vogel
Wikipedia sagt dazu: "Satire kann Kunst sein, ist es aber nicht notwendigerweise. Um durch die Kunstfreiheit geschützt zu sein, muss sie – rein rechtlich gesehen – eine schöpferische Gestaltung aufweisen, das heißt, als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein."
Dann sah das Münchner Landgericht - s. mein Link im Posting oben - die Merkel-Darstellung scheinbar nicht als "fiktiv oder karikaturhaft" an. Nicht das beste Urteil, wie ich finde...
-
Zitat
Original geschrieben von pithein
Ja, beim Nationalsozialismus hört die Satire auf, da die Andeutung des H... Grußes oder das Zeigen von Nazi-Symbolen als strafbare Handlung geandet werden kann.
Wer so denkt darf sich aber umgekehrt über die Verfolgung von Mohammedkarikatur-veröffentlichenden Medien in der Türkei nicht aufregen.
Ich finde, die deutsche Justiz sollte lieber zwischen Satire und Verherrlichungen/Werbung unterscheiden - den Franzosen gelingt das z.B. im Fall Dieudonné ja auch.
Zitat
Original geschrieben von pithein
Demnach dürften auch ausländische Satirezeitschriften keine Nazi-Symbole in Deutschland zeigen.
Ja, ist wohl so. Gibt es denn solche Fälle?
-
Zitat
Original geschrieben von kossy
Anderseits aber auch egal, da ja flat
Und rechtlich ist das auch korrekt.
Wohl wahr, aber nicht kundenfreundlich - andere Anbieter (sowohl prepaid als auch postpaid) können das ja auch. Die Diskussion hatten wir aber schon früher in diesem Thread.