Beiträge von rmol

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und wenn (fast) allein Russland bereit ist, grundlegenden Menschenrechten (auf Schutz von Kronzeugen und/oder politisch Verfolgten - je nach Sichtweise) zu gewähren, zeigt dies ein großees Maß aan Verantwortung.

    Man muss schon sehr naiv oder auf einem Auge blind sein, wenn man wie du der russischen Administration "ein großes Maß an Verantwortung" in Fragen grundlegender Menschenrechte bescheinigt.


    Wenn Putin will, dann wird Snowden schon morgen fallengelassen wie eine heiße Kartoffel, dafür lassen sich genügend Gründe finden. Das scheint auch Snowden selbst zu ahnen, zieht er doch (laut Ströbele) einen dauerhaften Aufenthalt hier dem weiteren Verbleib in Russland vor.


    Deine Anmerkung weiter oben zur Strafbarkeit des PussyRiot-Falles auch hier ist lächerlich - hier hätte es in dem Fall höchstens eine Geldstrafe oder ein paar Stunden Sozialarbeit gegeben, wenn überhaupt. In Russland gingen dafür junge Mütter sehr junger Kinder zwei Jahre ins Arbeitslager.
    Ähnliche Erfahrungen machen nun die Greenpeace-Aktivisten - selbst ohne den lächerlichen Piraterie-Vorwurf drohen noch langjährige Haftstrafen.
    Und warum bekommen chinesische Kronzeugen/politisch Verfolgte in Russland kein Asyl?

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    Original geschrieben von Bosi15
    In der Vodafone Online Vertragsverwaltung unter Geräte -> Mobiles Bezahlen -> Mobile Abos,
    oder was meinst Du ?

    Ich meine gar nichts, deshalb habe ich ja gefragt.
    Bei mir steht an der genannten Stelle nichts.

    Hier mal ein [URL=http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&geocode=&time=&date=&ttype=&q=karlsruhe,+kriegsstra%C3%9Fe&sll=51.124213,10.546875&sspn=16.268959,33.398438&ie=UTF8&t=k&om=1&ll=49.005541,8.382037&spn=0.000518,0.001459&z=20&iwloc=addr]konkretes Beispiel aus Karlsruhe[/URL] mit Pfeilen, welche das Abbiegen in eine der beiden Seitenstraßen zu verbieten scheinen. Die Antworten der Behörde sehen jedoch anders aus: Link 1 und Link 2 :D

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wie meinst du das, "auf der linken Seite der linken Spur"? Da ist eine Verkehrsinsel o.ä. Es kommt doch auf die Markierung zwischen den Fahrbahnen an. Und da sehe ich in der Skizze durchgehende Linien. Das bedeutet also, dass die Pfeile verbindlich sind und man eben NICHT vor der Insel links abbiegen darf.

    Richtig, die Markierung zwischen den Pfeilen ist laut Text entscheidend, egal ob durchgezogene oder gestrichelte Linie.


    Nehme somit meine Aussagen zu den Fällen FraDi und "linksabbiegendes Auto auf der rechten Spur" zurück ;) - zum Glück brauche ich wegen nicht vorhandener Markierung zwischen den Pfeilen in meinem Fall nichts ändern.


    Ist aber auch wirklick kompliziert, kein Wunder dass da Verwirrung entsteht :D

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Hmm, stimmt! Dann habe ich wohl vor dem Hintergrund des verlinkten Urteils überlesen, dass auch schon gestrichelte Linien (Zeichen 340) für eine Verpflichtung ausreichen. Ich nehme alles zurück! :gpaul:

    Hm, und was heißt das für die FraDi-Skizze? Dort sind ja auf der linken Seite der linken Spur keine Linien, weder gestrichtelt noch ungestrichelt.


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Dann sind die Pfeile nur dann unverbindlich, wenn gar keine Markierungen zwischen den Fahrbahnen sind (das habe ich allerdings noch nie gesehen). Richtig?

    Doch, in meinem oben geschilderten Fall ist es so, fiel mir aber auch jetzt erst auf. Auf der rechten Seite der einzigen Spur befindet sich ein Geradeaus/Rechts-Pfeil, auf der linken Seite ein Geradeauspfeil - ohne Linie dazwischen, und die Pfeile werden sogar auf insgesamt ca. 20m wiederholt. Wie schon erläutert benutze ich (und einige andere) die linke Teilspur mit dem Geradeauspfeil zum Wenden.

    Zitat

    Original geschrieben von hellkell

    Den Satz "Nur wenn beide Fahrstreifen mit Pfeilen markiert sind, wird die Richtung verbindlich angeordnet" mag ich nicht glauben.
    Wenn z.B. auf der linken Spur mit dem gelben Auto Stau ist, dann wissen Fahrer auf der rechten Spur (rotes Auto) nicht, ob ihr Pfeil nun verbindlich ist oder nicht.
    Die Frage der gestrichelten oder durchgezogenen Spurbegrenzungslinien wird im ADAC-Magazin völlig außer acht gelassen.


    Also mir erscheinen die letzen Erläuterungen von Jimmythebob einleuchtender und nicht widersprüchlich.

    Re: Re: Re: Re: Re: Volkswagen VISA Card mobil


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    (Targobank +.-Karte) habe ich. Nur hat jede Kreditkarte Limits. Eine einzige Kreditkarte ist für mich nicht ausreichend. Ich habe zig Kreditkarte und nutze die alle bis zur Obergrenze. Wenn es weitere Kreditkarte mit Cashback gibt, einfach her damit :top: [eBay-Kreditkarte, Targobank, Payback-KK, LBB, Barclaycard, Targobank, ... habe ich schon]

    Alle Achtung, Nutzung bis zur Obergrenze bedeutet allein für die Targobank Pluskarte einen Jahresumsatz von 50.000€, bei den anderen habe ich gar nicht erst nachgesehen.

    Yep, dann sind wir uns also einig :)


    Und es beruhigt mich ungemein, habe nämlich eine ähnliche Situation wie FraDi fast täglich - Tiefgarageneinfahrt befindet sich auf der Gegenspur und zum Erreichen ohne großen Umweg muss gewendet werden. Hier ist in der Mitte allerdings noch eine Straßenbahnführung mit breiterer Insel als bei FraDi und dadurch - falls keine Straßenbahn kommt - in der Mitte für zumindest ein wendendes Auto Platz, ohne die hinterherfahrenden Autos zu behindern. Dennoch wurde ich schon angehupt - vermutlich wegen ähnlich strikter Interpretation der Richtungspfeile.