Geht das auch konkreter? Auf den Payback-Seiten ist immer noch das WestLB-Logo als "Partner" zu sehen. Besonders interessant wären evtl. neue Telefonnummern/Faxnummern, z.B. zur Mitteilung einer Änderung der Kontoverbindung (ging bisher auf speziellem WestLB-Formular per Fax einzureichen).
Beiträge von rmol
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Original geschrieben von herbert1960
Diese Mail haben wir von der Advanzia nur für eine unserer Karten erhalten:Original-Advanzia oder Ableger, wenn ja welcher?
Früher gab's für lange nicht genutzte Karten 20€ Tankguthaben, die 1% Cashback scheint nun die neue Wieder-Motivierungsprämie zu sein. Ich finde, die anderen Leser hier hält sie eher von der Kartennutzung ab
, also insgesamt kein guter Deal für Advanzia -
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Original geschrieben von fluxxr
Kann der Anbieter wirklich nichts machen? "Einstellen/Einschränken ist rechtlich nicht zulässig, siehe hier Az.: 29 U 2294/06" wurde genannt.Wenn jemand 3000€ auf eine CallYa-Karte lädt ist offensichtlich, dass er das niemals vertelefonieren wollte. Entweder hat er es gemacht um zu viel gekaufte Gutscheine loszuwerden oder es war von Anfang an als gewinnbringende Aktion gedacht. Ist das egal? Müssen sie auszahlen?
Das o.g. Urteil stammt aus der Zeit, als man aufladen musste, um die Karte aktiv zu halten. Das ist bei Vodafone längst vorbei, auch wenn man gelegentlich noch zum Aufladen aufgefordert wird (meines Wissens nur bei selten aktiven Karten).
Ich sehe es wie du - hier wurde nur so hoch aufgeladen, um es sich dann wieder auszahlen zu lassen, quasi den Mobilfunkprovider als Bank zu missbrauchen. Imho darf bezweifelt werden, ob sich das o.g. Urteil auf diesen Fall anwenden lässt. Mich würde es wundern, dass sich die Verbraucherzentrale für die Vertretung auch dieses Falls gewinnen lässt.Früher gab es doch mal eine Maximalgrenze für Kartenguthaben (erinnere mich an 200€ oder so) - die Wiedereinführung einer Guthaben-Obergrenze wäre die einfachste Art, solchen Missbrauch zumindest einzudämmen.
Edit: herbert hatte den gleichen Gedanken

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Original geschrieben von Vodafone602
Und rechtlich können die mir gar nix, ich denen aber sehr viel.Aha, bist also Anwalt?
ZitatOriginal geschrieben von Vodafone602
Vertragsbedingungen sind und bleiben schließlich Vertragsbedingungen.Um welche Abschnitte der Prepaid-Vertragsbedingungen und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone geht es denn genau?
drueckerdruecker: dass bei einer "vierstelligen Summe" Missbrauch vorliegen kann, ist doch wirklich nicht von der Hand zu weisen. Ich finde, man muss solchem Verhalten nicht noch das Wort reden...
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Original geschrieben von Vodafone602
Das war noch lange vor der Mediamarkt / Bild Aktion.Dennoch wirst auch du den "vierstelligen Betrag" kaum zu 100% bezahlt haben, und für solche Fälle war das genannte Auszahlungsurteil nicht gedacht.
Viel Spaß bei der Durchsetzung deiner Forderung, ich kann Vodafones zögerliche Haltung verstehen... -
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Original geschrieben von Vodafone602
Es geht um einen vierstelligen Betrag. Was tun?... -
Es gibt ja prima Handy-Vergleiche für die technischen Daten, z.B. bei inside-handy.
Gibt es auch vernünftige Seiten für Surfstick-Vergleiche?
Wohlgemerkt, ich möchte die technischen Daten unterschiedlicher Sticks vergleichen, nicht irgendwelche Prepaid- oder Postpaid-Angebote mit jeweils spezifischem Stick. -
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Original geschrieben von vesat
lVertrag muss per Post eingehenaber (wie bisher auch) erst nach der Nachricht über erfolgte Freischaltung, oder?
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Wie hoch wäre die Auszahlung ohne Stick?
Edit: sorry, scheinbar nicht möglich...
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