Beiträge von rmol

    Zitat

    Original geschrieben von Krautvornix
    Ja das geht, wenn der Tarif 5/15 aktiviert ist.
    Der Tarif hat keine GG und dort ist es auch möglich SMS/ Sprach/ Internet/ Festnetz Flat zu buchen!

    Der Autor des oben verlinkten Beitrags war aber nicht im 5/15 sondern im Smartphone Fun und konnte dennoch die Vf-Flat buchen, ohne dass die GG des Smartphone Fun berechnet worden war - so verstehe ich jedenfalls seinen Beitrag.

    Zitat

    Original geschrieben von forsano
    Ohne die Grundgebühr gibt es doch gar kein SMS-Paket, also meinst du wahrscheinlich entweder Festnetz-Falt oder Vf-Flat, oder?

    ich hatte es so verstanden, dass es ohne GG nur 9ct-Tarif gibt und sonst nichts, also keine Vf-Flat, keine FN-Flat, kein SMS-Paket. Dennoch wurde hier über Vf-Flatbuchung ohne GG berichtet.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Am Ende wird's so sein, daß selbst die einfachsten, geringwertigsten und problemfreiesten Fälle auf der Geschädigtenseite aufgrund Umstände wie den geschilderten beim Anwalt landen werden. Die Anwälte freuen sich, weder Versicherungsnehmer, noch Geschädigte werden tatsächlich etwas davon haben, die Versicherungen werden aufgrund der steigenden Kosten einfach die Tarife erhöhen und ein weitere Etappe in der Absurditätsspirale wird erklommen sein.

    gut analysiert :top:
    Leider kann man es sich nicht aussuchen, wenn man da hineingerät muss man halt versuchen die eigene Übervorteilung zu minimieren...


    hottek meine Vertragswerkstatt finde ich fast blind, also kein Problem bei der Suche und der Sachverständige ist direkt dorthin gekommen - daher wie ein normaler Werkstatt-Termin ohne großen Zeitverlust für mich. Auch sonst ist keine Reparatur geplant oder nötig, das Auto ist ja noch fahrtüchtig. Es geht lediglich um den Ausgleich des verminderten Wiederverkaufswerts.

    Hier geht es nicht um Reparatur, sondern um eine Schadensersatzzahlung (sog. fiktive Reparatur) - die Wahl steht dem Geschädigten zu! Auch ein Gutachter steht dem Geschädigten zu.


    Nein, die Versicherung wollte zunächst nicht unbedingt einen Gutachter - dennoch fand sie es anscheinend nötig, nach dem Gutachten durch einen offiziellen Sachverständigen noch ein eigenes zu beauftragen...

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Vor allem kann man dann auch mit 5€ Euro einen 9 Cent Tarif mit VF-Sprach-Flat basteln.

    geht das mit 9€ Guthaben nicht? klick


    Allerdings könnte man mit 13€ Guthaben in der 14,95-Version evtl.
    a) die Festnetzflat
    oder
    b) die Vf-Flat zusätzlich zum SMS-Paket
    buchen, ohne dass die SmartphoneFun-Grundgebühr abgebucht wird ;) - falls das obige Beispiel übertragbar ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Krautvornix
    dann wird der Smartphone von 9,99 Euro auf 14.95 Euro/Monatlich raus gesetzt vom System!!!

    wobei die 14,95-Version den Vorteil hat, dass man z.B. auch mit 13 EUR Guthaben einen echten 9ct-Tarif realisieren kann :D


    Krautvornix Unterscheiden sich Karten im Smartphone Fun-Tarif - insbesondere solche unterhalb des Mindestguthabens zur Tarifbuchung - in der Lebensdauer z.B. von 5/15-Karten? Also wird dann z.B. häufiger eine Aufladung erwartet?