Na wenn du sowieso Zugriff auf die Liste hast, dann kannst in erster Näherung annehmen, dass paytip genauso zahlt wie auf der Liste. Ausnahmen bestätigen die Regel ![]()
Beiträge von rmol
-
-
Zitat
Original geschrieben von Jannis71
Gucke ich in die Provisionstabelle für das Targo Programm zu dem man sich bewerben muss steht da:
...
35,00 EUR PlusPunkt-Karte
...
Aha, da steht ja der Wert. Hast du als @shop-User Zugriff auf diese Liste oder muss man dafür beim "richtigen" Zanox angemeldet sein? -
Zitat
Original geschrieben von Jannis71
So genau weiß man das beim Shop nicht. TARGOBANK Cards DE 120,00, für was weiß man nicht.würde ich auch als "bis zu" interpretieren, also genauso unklar wie paytip. Bei paytip steht übrigens "bis zu 132".
Tatsächlich gab es für die Karte über paytip vor ein paar Monaten 35, das war der gleiche Wert wie er bei Zanox (nicht Shop) gelistet war. -
-
Zitat
Original geschrieben von flatty
Der Schwerpunkt liegt wohl auf "will nicht jeder". Denn: Mit dem Code of conduct konform sind Eigenbestellungen nur bei wenigen PartnernNein, das ist für mich kein Thema. Fand die normale Zanox-Anmeldung aber viel zu kompliziert & es wurden nach meinem Geschmack zu viele Daten abgefragt - ist aber schon längere Zeit her.
Mag sein, dass es bei Shop unkomplizierter ist, aber ich frage mich ob sich das vs. paytip lohnt. -
-
Zitat
Original geschrieben von kaputer
Naja, das würde ich so nicht unterschreiben. Recherchieren lohnt sich schon. Beispiel OnVista Bank -> Qidingsbums 50€ vs. Zanox 100€Ja, wenn man weiß, dass es bei paytip mehr gibt, dann sollte man das bessere Angebot dort wahrnehmen. Zanox hat und will nicht jeder...
-
Zitat
Original geschrieben von Krautvornix
Bestandskunden müßen leider noch warten!ich finde das jetzt nicht wirklich schlimm

-
Zitat
Original geschrieben von Jannis71
Wo kann ich sehen welche Provision man bei Paytip für einen bestimmten Kauf bekommt?gar nicht, manchmal steht glaube ich Provision "bis zu" - also nichts Verbindliches. Oft sind es aber die gleichen Provisionen wie bei Zanox - wenn man hier höflich fragt, bekommt man manchmal eine entsprechende Antwort eines Zanox-Mitglieds
Wenn es eine deutlicher kommunizierende Alternative à la "quipue" gibt, dann würde ich diese vorziehen.Edit: ferris.b war schneller

-
danke auch für diese Einschätzung.
ZitatOriginal geschrieben von horstie
Wie schon gesagt wurde - Anwalt besser gleich einschalten. Jetzt stehst Du zum einen vor dem Problem, dass bei manchem Anwalt sich die Motivation in Grenzen halten wird, weil er an der Geschichte eher "nichts" mehr verdient. Weiteres Problem ist natürlich, dass die gegnerische Versicherung nur aus dem Betrag Anwaltskosten zahlt, den sie reguliert bzw. zu dessen Zahlung sie verurteilt wird - ist die Kürzung also berechtigt bzw. willst Du bei Weigerung nicht klagen (oder verlierst), zahlst Du die Anwaltskosten selbst.Die Regel würde also lauten: sobald man einen Haftpflichtschaden erleidet, geht man mit den von der gegnerischen Versicherung übersandten Papieren und eventuell mit einem eigenen Sachverständigen-Gutachten zum Anwalt seiner Wahl und lässt den alles erledigen? Das Gutachten könnte man zunächst auch selbst bezahlen anstelle dem Gutachter eine Abtretungserklärung, die er bei der Versicherung einreicht, zu unterschreiben... und damit den Streitwert noch um die Gutachterkosten erhöhen?
ZitatOriginal geschrieben von horstie
Das Porsche-Urteil ist ja mittlerweile auch schon ein wenig in die Jahre gekommen. Du solltest Dir unter anderem auch das verlinkte "VW-Urteil" (VI ZR 53/09) und die weiteren Urteile (BMW-Urteil, VI ZR 91/09 pp.)ansehen. Je nach Alter und bisheriger Wartung des Fahrzeugs (scheckheftgepflegt, freie Werkstatt oder markengebundene?) sowie Gleichwertigkeit der anderen Reparaturmöglichkeiten kann eine Kürzung gerechtfertigt sein.KFZ ist scheckheftgepflegt und bisher nur in Markenwerkstätten gewesen, Alter 7 Jahre. Es gibt allerdings einige weitere Vorschäden (Parkrempler), welche nicht repariert wurden - diese befinden sich jedoch an anderen Fahrzeugstellen. Die anderen Urteile werde ich mir auch anschauen.
ZitatOriginal geschrieben von horstie
Du hast allerdings das Problem, dass Du ja Geld von denen willst - wenn die Versicherung auf stur schaltet, wirst Du Dich wohl oder übel mit Controlexpert oder wer auch immer Dir das Gutachten zusammengestaucht hat, auseinandersetzen müssen; es sei denn, Du bist bereit, ohne Prüfung der Kürzung zu klagen (danach klingt Dein Posting ehrlich gesagt nicht
).Gegnerisches Gutachten stammt von "carexpert" Abt. "Zentrale Aktenprüfung", gegnerische Versicherung ist die Kravag (war ein Mietwagen, und außer seiner Selbstbeteiligung ist der übrigens sehr nette Unfallgegner wohl nicht betroffen, also keine Versicherungshochstufung o.ä.).
Hatte meine schriftliche Reaktion bei dem Telefonat mit der Versicherung schon angekündigt, darauf hieß es das werde an den externen Sachverständigen weitergeleitet und die Versicherungsdame könne außer den Verweis an den Sachverständigen nichts sagen. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass mir die genannten Kalkulationen vorenthalten werden sollten - bekommen habe ich sie jedenfalls nicht und daher ist eher die gegnerische Argumentation "nicht vollumfänglich nachvollziehbar" als mein vollständiges Sachverständigengutachten.Nein, ohne Prüfung der Kürzung werde ich wohl nicht klagen, zumal wenn ich mit mangelndem Anwaltsinteresse rechnen muss. Aber mit dem gegnerischen Gutachter werde ich mich nicht auseinandersetzen, denke mein Ansprechpartner ist allein die Kravag.