gibt jetzt auch einen Thread im Netzbetreiber-Forum, da gehören die Klagen eigentlich hin
Beiträge von rmol
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Re: Nachforderungen bei Tariferhöhung
ZitatOriginal geschrieben von Bumpy
Durch Zufall (nicht über ihren Chef) hat sie erfahren, dass zum 1. Januar dieses Jahres ein neuer Tarifvertrag in Kraft getreten ist.Was spricht dagegen, das Thema zunächst sehr freundlich beim Chef anzusprechen?
..so in der Art "Chef, gelten diese Änderungen eigentlich auch für uns"? -
ist wohl eher ein kleines Unternehmen ohne Betriebsrat, an den man sich wenden kann?
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Huawei E5 - gab's hier in der Vergangenheit gelegentlich mit einem O2 Active Data.
WLAN-Signal ist allerdings nicht besonders stark & geht nicht durch mehrere Wände. Kleiner & leichter als ein Handy, Aufladung über Mikro-USB, Akku hält bei voller Belastung ca. 4h, im Standby wesentlich länger.Edit: ähm wolltest du das LAN-Signal vom Hotel abgreifen? Das geht mit dem E5 natürlich nicht, ist ein UMTS/HSPA-Router...
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Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Brief an die Versicherung mit einer Fristsetzung von 7 Tagen binnen denen die fehlenden 20% zu erstatten sind und einem Verweis auf das "Porsche-Urteil", ansonsten wirst Du einen RA einschalten.Super-Stichwort, vielen Dank :top:
http://de.wikipedia.org/wiki/Porsche-UrteilBei mir geht's allerdings "nur" um einen VW...
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Das hättest Du im übrigen gleich tun sollen, der RA bekommt seine Kröten in Relation zur Schadenhöhe. Jetzt sind nur noch ca. 450 Euro strittig, vorher wären es 80% mehr gewesen.Ist wohl wahr, aber als rechtlich Unbedarfter denkt man doch zunächst, dass es auch ohne Anwalt und gütlich gehen muss. Aus Anwaltssicht ist die sofortige Einschaltung natürlich interessanter...
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Zitat
Original geschrieben von Bekiro
"Beglichen" haben sie noch nichts.Also gezahlt haben sie schon, falls das noch nicht klar gewesen sein sollte - nur halt netto ca. 20% weniger als veranschlagt.
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Original geschrieben von Hilfsprofi
Bezahlen muss den Anwalt ja die Gegenseite; Rechtsschutzversicherung ist also nicht erforderlich.Die Gegenseite hat ja schon den Schaden aus ihrer Sicht beglichen, warum sollte sie mir dann noch einen Anwalt zahlen müssen?
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Die Kürzung um die MWSt sehe ich ein.
Mir ist auch klar, dass ein Sachverständiger meiner Vertragswerkstatt eher zu meinen Gunsten kalkuliert als ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung.
Vielleicht weiß auch jemand, ob die Kürzung um netto 20% bei Haftpflichtschäden üblich ist & akzeptiert werden muss. -
Mein Fall ist ähnlich wie http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=498822 - aber mit umgekehrtem Vorzeichen.
Mein KFZ stand geparkt am Straßenrand und wurde von einem Fahrzeug gestreift, der Fahrer hat sich freundlicherweise gleich gemeldet und Versicherungsdaten wurden ausgetauscht.
Von seiner Versicherung erhielt ich darauf einen mehrseitigen Fragebogen zum Unfallhergang incl. Skizze und die Anforderung von Fotos.
Bin damit zur Vertragswerkstatt zwecks Kostenvoranschlag, dort empfahl man mir die Zuschaltung eines offiziellen Sachverständigen.
Gesagt, getan - dieser hat ein zehnseitiges Gutachten incl. Kalkulation für meine Vertragswerkstätte und 16 Fotos angefertigt und an die gegnerische Versicherung gesandt.Diese meldet sich nun 4 Wochen später mit einem einseitigen Schreiben, in dem mir eine "Regulierung auf Gutachtenbasis" angekündigt wird, "Einzelheiten zur Abrechnung" fänden sich in der beiliegenden zweiseitigen Kopie der "Stellungnahme des von uns beauftragten Sachverständigen". Dieser Sachverständige hat das Fahrzeug nie gesehen, sondern nimmt allein aufgrund des von mir eingereichten Gutachtens (und evtl. Aussagen des Unfallgegners) Stellung.
Die Schadensbetrag gemäß des von mir beauftragten Sachverständigen wurde wie folgt gekürzt:
a) um die MWSt, denn die fiele nur bei tatsächlich beauftragten Reparaturen an - das kann ich nachvollziehen
b) die "technische Prüfung" habe ergeben, dass "die angeführten Reparaturaufwendungen aus sachverständiger Sicht nicht vollumfänglich nachvollziehbar" seien. Dazu wird auf die "nachstehende Kalkulation" verwiesen, welche mir aber nicht übersandt wurde - Kürzung 120 EUR netto
c) ein "Werkstattvergleich" habe ergeben, dass die Reparatur "auf Basis der dortigen Werkstattparameter" gemäß nachstehender Kalkulation" (die mir ebenfalls nicht vorliegt) günstiger sei - diese zum Teil 50km entfernten Werkstätten hielten "höchsten Qualitätsanforderungen" stand, böten eine "mehrjährige Garantie" und einen "Hol- und Bringservice" für das beschädigte Fahrzeug - Kürzung 300 EUR.Die gesamte Kürzung beträgt also 420 EUR netto zzgl. 25 EUR "Nebenkostenpauschale" - netto rund 20% weniger als die von meinem Gutachter festgestellte Schadenshöhe.
Mein nachfragender Anruf bei der Versicherung ergab lediglich, ich solle mich bei dem von ihr beauftragten Sachverständigen erkundigen. Das sehe ich aber nicht ein - mein Ansprechpartner ist imho alleine die gegnerische Versicherung und nicht irgendwelche von ihr beauftragte Drittunternehmen.
Wie würdet ihr da vorgehen?
Beabsichtige jetzt, mit Fristsetzung die genannten "Kalkulationen" für die Kürzungen b) und c) anzufordern, damit ich diese überhaupt nachvollziehen kann.
Die genannten Werkstätten aus dem "Werkstattvergleich" sind kleinere KFZ-Lackierereien und keine Vertragswerktätten meiner Automarke - habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Vertragswerkstatt?Leider habe ich keine (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung...
Wäre für Erfahrungsberichte/Tipps dankbar.