Beiträge von a101

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Dann beantworte doch meine Fragen von der Vorseite! ;)


    Die dieseits aufgeworfene Frage ist damit allerdings mit Verlaub von Dir nach wie vor nicht beantwortet worden ...


    Unter der Annahme, dass Du in der Lage sein solltest und vielleicht bist, Dein Denken und Handeln zur Deckung zu bringen, müsstest Du Dich mal entscheiden, was Du nun eigentlich willst :confused: :


    Entweder ist das Thema (für Dich?) "für die Tonne" und somit (für Dich?) beendet oder nicht?!


    Ist es beendet, bleibt die Frage weiterhin offen und von Dir unbeantwortet, warum Du Dich dann weiterhin mit Beiträgen hier engagierst.


    Davon weiter ausgehend, dass Du auch meinst, was Du sagst (will heißen "das Thema ist für Dich beendet"), bedarf es somit folglich auch keiner weiteren Beantwortung Deiner Fragen ...

    Zitat

    Original geschrieben von Weihnachtsmann
    Und?
    Die von Dir verlinkten URL's sind bis zu 12 Tage alt :rolleyes:


    Handyman hat schon recht. Das Thema ist es nicht wert, weiter diskutiert zu werden....


    Davon einmal mal abgesehen, dass die hier selbst ernannten Opinion - Leader gerne wieder mal anderen vorschreiben möchten, ob und was diskutiert werden soll und darf, sind die verlinkten URL`s ein belegbarer Hinweis darauf, dass derzeit resp. "momentan" entgegen anderer Verlautbarungen durchaus über den Korruptionsskandal und die erneute Kandidatur Blatters gesprochen wird.


    Wobei es natürlich davon abhängt, was unter "momentan" nach Vorstellung einiger Leute hier verstanden wird resp. verstanden werden soll und darf ... :rolleyes:


    Vielleicht sollten sich diese Leute doch auch mal dann an die Redaktionen der Rundfunk - und Fernsehmedien wenden, die derzeit über das Thema berichten.


    Was erlauben sich diese Redaktionen denn da einfach? :D


    handyman 1981


    Wenn das Thema lt. Deiner Meinung angeblich "für die Tonne sei", warum beteiligst Du Dich denn dann mit drei weiteren Beiträgen daran? :D

    Zitat

    Original geschrieben von Weihnachtsmann


    ...


    Immerhin hat die FIFA zumindest temoprär erreicht was sie wollte: über den Korruptionsskandal selbst, und die erneute Kandidatur Blatters spricht momentan niemand...


    Ach, wirklich?


    http://www.t-online.de/sport/f…ionverbot-bei-der-wm.html


    http://www.fr-online.de/sport/…0,view,asFirstTeaser.html


    http://www.faz.net/aktuell/spo…ssismus-vor-12981200.html


    http://www.goal.com/de/news/95…s-erneute-fifa-kandidatur


    http://www.welt.de/newsticker/…ur-fuer-Wahl-2015-an.html


    nur mal so als Auswahl ... :D

    Franz Beckenbauer ist von der FIFA provisorisch für 90 Tage für jegliche Tätigkeit im Fußball gesperrt worden.


    Der Fußball-Weltverband begründe dies mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen das Ethikreglement. Beckenbauer habe in einer Untersuchung der Ethikkommission nicht kooperiert, obwohl er mehrfach dazu aufgefordert worden sei.


    Beckenbauer hatte vor kurzem erklärt. er sehe möglichen Untersuchungen der FIFA-Ethikkommission zu seinem Wahlverhalten bei der WM-Vergabe an Russland und Katar gelassen entgegen.

    Nochmal zur Klarstellung::


    Hartz IV = Alg II = Jobcenter/ARGE
    Alg I = Agentur für Arbeit


    Nahtlosigkeit gem. §145 SGB III = eine besondere (!) Form des Alg I


    Arbeitsunfähigkeit fusst auf dem SGB V und die Erwerbsminderung auf dem SGB VI.


    Aus einer bestehenden AU, die nur den Maßstab für die vertraglich geschuldete Tätigkeit für die Beurteilung der temporären Arbeits(un)fähigkeit charakterisiert, kann mitnichten eine Aussage für den allgemeinen Arbeitsmarkt abgeleitet werden resp. ob eine Leistungsunfähigkeit vorliegt (s.o.)


    Leute, die den harten Weg zur Erlangung der EMr gehen (wollen), sollten unbedingt den §116 SGB VI kennen, der u.a. regelt unter welchen Umständen nur ein Rehaantrag (automatisch) in einen Rentenantrag umgedeutet resp. gewandelt werden kann.


    Wichtig für den Beginn der EMR !!!


    http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/116.html


    Hier versuchen z.B. die Rententräger einem oft etwas rechtswidrig unterzujubeln - wie in meinem Fall, weswegen ich die DRV Bund verklagt habe. :D


    Gruss

    Re: Re: Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand



    Edit: Wichtig ist, sich für den beginnenden Zeitraum nach der Aussteuerung weiterhin AU schreiben zu lassen, will man in die EMR!


    Bei dem Antrag auf Alg I gem. §145 SGB III Nahtlosigkeit bei der Arbeitsagentur höllisch aufpassen - hier droht eine Falle :mad:


    Bei der Frage, ob man wie viele Stunden arbeiten kann und will immer nur (sagen und) schreiben:


    "Im Rahmen meiner (restlichen) Leistungsfähigkeit bin ich bereit zu abeiten!"


    Niemals die Arbeitsbereitschaft verweigern oder gar eine konkrete Stundenzahl angeben.
    Das hätte zur Folge, dass man keine Leistungen erhält resp. später einem der Leistungsbezug entsprechend der selbst angegeben Stundenanzahl entsprechend gekürzt wird.


    Die Arbeitunfähigkeit hat nichts mit der Erwerbsunfähigkeit zu tun.


    Ist man AU, bedeutet dies nur, dass man derzeit nicht in der Lage ist, dem Arbeitgegeber gegenüber die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.
    Die AU sagt gar nichts über die noch vorhandene Erwerbsfähigkeit aus, auch wenn die Arbeitsagenturen und später auch die Rententräger dies gerne mal so sehen wollen oder versuchen durchzusetzen!


    Feine, aber juristisch entscheidende Unterschiede! :D


    Die endgültige Feststellung einer Erwerbsminderung wird gutachterlich, manchmal auch nur nach Aktenlage :D durch die DRV (!!!) festgestellt.


    Bis dahin ist die Agentur für Arbeit verpflichtet entsprechend der erworbenen Leistungsanspruchsdauer Alg I gem. §145 SGB III (Nahtlosigkeit) zu zahlen.


    Diese "Kunden" nach §145 SGB III lieben die Arbeitsagenturen besonders, da sie einerseits ihnen Alg I zahlen müssen, sie aber anderseits der Arbeitsagentur nicht zur Vermittlung stehen.


    Es geht deshalb das geflügelte Wort um:


    "In arbeitslosen Ungesunden sehen wir nicht gerne "Kunden".


    Besonders empfehlenswert dazu ist :


    Leitfaden für Arbeitslose, der Rechtsberater zum SGB III, Hrsg. Arbeitslosenprojekt TuWas, Fachhochschulverlag Band 3, ISBN 978-3-940087-55-3.


    Die 15,00 Euro (Stand 2010) dafür sind mehr als lohnenswert!


    dito:


    Die Erwerbsminderungsrente, Ein Leitfaden, Christel von der Decken, Christa Hecht, Fachhochschulverlag, Band 8, ISBN 978-3-940087-52-2.


    Die 19,00 Euro (Stand 2010) lohnen ebenfalls!


    Da muss ich Dir leider - zumindestens in meinem Fall (NRW) - widersprechen! :)


    Habe eben deshalb nochmal extra in meinen Unterlagen nachgeschaut:


    Kam Ende 2010 wegen einer schweren OP ins Krankenhaus und habe von dort aus direkt via Laptop
    online meine Mitgliedschaft beim VdK beantragt und meinen Antrag wegen Schwerbehinderung beim Versorgungsamt eingereicht.


    Nachdem dieses erwartungsgemäß zunächst nur 30% anerkannte, begann dann bereits im Februar 2011 mit Hilfe des VdKs das Widerspruchsverfahren, das dann erfolgreich bis zum März 2012 mit der sich anschließenden Klage gegen das Versorgungsamt vor dem Sozialgericht mit abschließender Anerkennung als Schwerbehinderter durchgezogen wurde.


    Dabei entstanden mir nachweislich und belegbar weder irgendwelche Wartezeiten von angeblichen 2 Jahren oder ein nachträglich verändertes Eintrittsdatum, noch musste ich irgendwelche Beiträge nachentrichten (für 2010 sogar nur den anteiligen Jahresbeitrag) - ich hatte sofortigen :D Sozialrechtsschutz seitens des VdKs.


    Möglicherweise haben sich ja die betreffenden Rechtsschutzbedingungen beim VdK geändert - in meinem Fall war dies jedenfalls definitiv nicht so! :top:


    Gruss

    Aus dem Eröffnungspost gehen leider einige Informationen nicht hervor:


    Wie alt ist die Person A?
    Will und kann sie noch weiter arbeiten?
    Hat sie spätestens am letzten (!) Tag des Krankengeldbezugs bei der Arbeitsagentur (!), wenn sie in den letzten 5 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (nicht ARGE), nachweislich einen Antrag auf Leistungsbezug gestellt?
    Wenn nicht direkt, dann entsteht eine Leistungsbezugslücke ..
    Was für einen Leistungsbezug? Alg I (s.u.)?


    Ist die Person A nämlich schon älter und kann nicht mehr arbeiten, hätte sie einen Antrag auf Alg I (hier die sogenannte Nahtlosigkeit) gem. § 145 SGB III bis zur Festellung der Erwerbsminderung durch den Rententräger (!!!) stellen können und müssen.


    Knackpunkt: unter 3 Stunden = volle EMR, über 3 Stunden = halbe EMR, etc. pp.


    Diesen Antrag auf Nahtlosigkeit lieben die Arbeitsagenturen besonders :D , da sie bis zur Feststellung der Erwerbsminderung resp. der Erwerbsminderungsrente Leistungen nach Alg I erbringen müssen.


    Auf der Arbeitsagentur i.d. Regel nichts unterschreiben und schon gar keine Vereinbarungen (z.B. Eingliederungsvereinbarung) irgendwelcher Art!!!


    Gruss


    P.S.:


    Noch ein Tipp zur Güte:


    Person A sollte sich schnellstens überlegen für einen Jahresbeitrag von 60,00 Euro Mitglied beim VdK zu werden; dort wird sie auch direkt mit Beginn der Mitgliedschaft juristisch gegenüber der DRV, dem Versorgungsamt etc. vertreten - auch vor Gericht.

    Was würdet Ihr denn davon halten, wenn demnächst Jörg Kachelmann, sollte Alice sich wegen ihrer Steuervergehen strafrechtlich verantworten müssen, nunmehr im Gegenzug als Prozessbeobachter für die Blöd-Zeitung berichten würde ... :D