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Es gab mal vor längerer Zeit bei phone-house eine cash-and-carry Aktion, bei der man für 10,00 Euro dieses scheckkartengroße, silberfarbene HYUNDAI MB-1200 kaufen konnte.
Selbst dafür wurde mir auf dem Kaufvertrag resp. auf der Rechnung neben dem vollen Namen die IMEI - Nummer ausgedruckt.
Andererseits kann es ja vielleicht auch praktisch sein, wenn man anonym mit einem quasi unregistrierten Handy telefoniert, bei dem die IMEI nicht mit einem Namen verknüpft ist ... 
Gruss
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Sorry fürs unbeabsichtigte Missverständnis!
Das ist ja genau das, was ich vorhin mit "kafkaesken, staatlich institutionalisierten Gewaltstrukturen" :flop: :mad: gemeint habe ...
Ansonsten sind wir beide in der ganzen Chose wohl konform 
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Was ist daran auch nur im Ansatz auszusetzen, wenn man sich bzgl. der bestehenden Gesetze und Rechtssprechung informiert und sich demzufolge rechts- und sachkundig macht? :eek:
Es ist natürlich jedem selbst überlassen, sich nicht zu informieren, sachunkundig zu bleiben und die sich daraus ergebenen Folgen zu tragen!
Solltest Du bei Deiner Lektüre der von mir verlinkten Quellen auf irgendwelche unrechtmäßigen resp. gesetzeswidrigen Hinweise oder Tipps gestoßen sein, darf ich mit Verlaub um konkrete Textbezüge bitten ...
Um es mal mit Emanuel Kant zu sagen:
Sapere aude >
"Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!"
http://www.uni-potsdam.de/u/ph…e/texte/kant/aufklaer.htm
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Re: Diskussion: Android oder iOS
Zitat
Original geschrieben von Detlev789
Moin Moin,
ich überlege vom iPhone zu Android zu wechseln und sicher, es gibt bestimmt 1000 Artikel dazu, aber ich möchte einfach mal eine Diskussion dazu starten.
Vor und Nachteile habe ich mir bereits im Internet rausgesucht, hier kommt es nur auf eure persönliche Einstellung an!
Was ist für euch DER GRUND für euer verwendetes Smartphone-OS ?
LG und einen schönen Sonntag
Detlev
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Hol Dir ein gut erhaltenes HTC HD2, mach Dir Dual-Boot drauf (habe derzeit CM11 Android 4.4.2 und Win 7.8 drauf), dazu eine 32GB microSD Karte, den mittlerweile günstigen Akku kannste einfach wechseln, mach das mal beim Eierphone :p , Alugehäuse und läuft derzeit gerootet (bloatware runtergeschmissen) mit 1200Mhz ... 
Mehr brauchts wirklich nicht; je nachdem, was man wirklich braucht!
Nur mal so als Anregung ...
Selbst mein olles Samsung Urtab P1000 hat mittlerweile CM11 Kitkat 4.4.4 und läuft mit 1200Mhz bei 1Ghz ohne Probleme; hat sogar DVB-T drauf (Tivizen) ... 
Gruss
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Wer sich in diesem Dschungel von kafkaesker, staatlich institutionalisierter Gewaltstrukturen nicht auskennt, sich nicht rechts- und sachkundig macht (Ra, VdK, Sozialverbände etc. pp.), nicht das erforderliche Standing, die Nerven dafür aufbringt und keinen langen Atem hat, der wird leider in unserem Sozialsystem an den Rand gedrängt bzw. im schlimmsten Fall ausgebootet ... :flop:
Gruss
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frank_aus_wedau & Metzger80
Wenn Person A vorher eine mehr als 24 Monate dauernde sozialversicherungspflichtuge Beschäftigung gehabt hat, hat er Leistungsanspruch auf AlgI.
Wenn Person A lt. Metzger80 einen rückwirkenden Leistungsbescheid erhalten hat, müsste doch eigentlich klar sein auf welcher Rechtsgrundlage.
Alles Nähere und Weiterführende siehe hier:
http://www.elo-forum.org/alg/4…ng-bestehendender-au.html
Dort bis zum Beitrag "Muci" vom 25.06.2009 scrollen, am Ende findet man 5 angehängte Dateien.
Hier insbesonders den zweiten Beitrag des Berliner Sozialrichters Udo Geiger über
"Soziale Absicherung bei Zusammentreffen von Arbeitslosigkeit und Krankheit" zu Gemüte führen; hatte mir seinerzeit auch sehr geholfen! 
Noch etwas: Bloß nicht das bestehende, ungekündigte Arbeitsverhältnis kündigen !!!
Gruss
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Zitat
Original geschrieben von Metzger80
So ging es weiter:
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Von der AA2 (ist wohl eine Zusammenarbeit mehrerer AA) kam die Tage dann auch noch ein Schreiben, dass A lt. vorliegendem medizinischen Gutachten max. 6 Monate arbeitsunfähig sei oder sein könnte und der Hausarzt dahingehend zu informieren sei, dass sich weitere Krankmeldungen nur für Arbeiten ausgestellt werden dürfen, die lt. Gutachten Person A auch tätigen kann.
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Dem abgelehnten Rentenbescheid wird ebenfalls erstmal kurz vor der OP widersprochen und eine spätere Begründung angekündigt.
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Bei dem o.a. vorliegenden medizinischen Gutachten handelt es sich um das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur?
Die hellseherisch
festgestellte Arbeitsunfähigkeit von max. 6 Monaten ist natürlich genau der Knackpunkt:
Bis resp. unter 6 Monate AU = kaum zur EMR zu kommen
Ab 6 Monate AU = Richtung EMR
Dass die Arbeitsagentur dem Hausarzt allerdings vorschreiben will und darf, für welche Tätigkeiten nur AU ausgestellt werden kann, wäre mir allerdings neu.
Lt. SGB III bezieht sich die Krankschreibung = AU immer auf die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung!
Gruss
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Re: Re: FIFA sperrt Beckenbauer für 90 Tage
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Hättest du wenigstens etwas Ahnung vom Thema,hättest du diese Schlagzeile nicht einfach übernommen.
Denn der,der das so geschrieben hat,hat definitiv keine Ahnung vom Gesamtzusammenhang von FIFA und Beckenbauer der letzten Jahre.
Der DFB spielt da auch eine entscheidende Rolle.
Aber wem erzähle ich das? 
Jetzt kapisch? 
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Der Eingangspost wurde - nur so zu Deiner Info (und möglicherweise auch anderer) - zeitnah am selben Tag vom Videotext des ARD/ZDF wortwörtlich übernommen.
Aber selbstverständlich haben die Redakteure und Redakteurinnen der Videotextredaktion im Gegensatz zu Dir "definitiv keine Ahnung vom Gesamtzusammenhang von FIFA und Beckenbauer der letzten Jahre" ... 
Vielleicht hätten Sie mal vorher bei Dir nachfragen sollen?
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Das ist dir jetzt aufgefallen? 
Na,dann immer schön Bild-Schlagzeilen ohne Ahnung hier posten.:D
Jetzt noch die Infos und wir sind fast auf den gleichen Stand:
http://www.t-online.de/sport/f…licher-geht-es-nicht.html
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Worauf stützt sich denn Deine Annahme, dass mir "das erst jetzt :confused: aufgefallen sein soll"?
Diese Tatsache ist doch (nicht nur mir) längst bekannt und diesseits als direkte Reaktion auf frank_aus_wedau unmittelbar vorausgegangenen Beitrag zur "Lichtgestalt" Beckenbauers zu sehen (und zu erkennen), soweit man in der Lage ist kontextbezogen zu lesen und zu verstehen.
Auch rekrutiert sich das betreffende Wissen einerseits mitnichten aus Bild-Schlagzeilen und andererseits kannst Du wohl kaum meinen Wissensstand beurteilen!
Der Umstand, dass hier (auch von Dir) weiterhin gepostet wird, relativiert übrigens Deine Ansicht, dass "das Thema für die Tonne sei", mehr als deutlich.
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Die "Lichtgestalt" Beckenbauer wurde bereits im Mai 2012 "Botschafter" der Russian Gas Society (RGS) ...
Honi soit qui mal y pense! 