Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand

  • Zu den komplexen Sachfragen mit erheblicher Bedeutung möchte ich mich ungern einlassen weil ich da zu unwissend bin. Schließlich müssen diesbezügliche Infos wasserdicht sein.


    Zum Beistand: Argen und Jobcenter verarschen Menschen systemimmanent. Man sollte deswegen NIEMALS ohne Beistand Termine wahrnehmen weil die Wahrscheinlichkeit, dass der Versuch unternommen wird, den Bürger über's Ohr zu hauen, bei 99% liegt.


    Ein Beistand ist von psychologischer Bedeutung, sowohl für den Bürger als auch gegenüber dem Sachbearbeiter, der anhand eines Beistand mit Schreibblock in der Hand erkennt, dass ein Zeuge vorhanden ist. Je nach Absprache protokolliert der Beistand nur oder mischt sich ein wenn es beginnt, schief zu laufen.
    Am Besten ist natürlich ein fachlich versierter Mensch, ansonsten tut es aber auch jeder Bekannte oder Verwandte.


    Aus eigener Erfahrung kenne ich das Erlebnis, dass immer wieder versucht wird, einen um Leistungen zu bringen, die einem glasklar zustehen. Ich rechtfertige niemals Gewalt, habe aber auch kein Mitleid wenn Mitarbeiter in den Agenturen Bekanntschaft mit der Faust eines die Nerven verlierenden Bürgers machen.
    Das sind Schergen von Institutionen, die sich nicht schäbig fühlen ausgerechnet Leute, die eh mit dem Rücken an der Wand stehen, auch noch um Leistungen zu bringen. Wenn angesichts dieses flächendeckenden Vorgehens ab und zu einer die Nerven verliert und draufhaut ist das nicht okay, aber mehr als verständlich.


    Ich rate zu speziellen Sachfragen das ELO-Forum zu befragen und kann ansonsten folgende Links anbieten:
    http://www.elo-forum.org/
    http://www.die-keas.org/
    http://www.mitlaeufer-suche.tk/
    http://www.hartz-4.people-goes…rtseite%20%28index%29.htm
    http://www.theonussbaum.de/


    Die beste Taktik ist bei diesen Verbrechern ist immer, freundlich und verbindlich zu bleiben, keinen offenen Konflikt auszutragen, aber sich auch auf nichts einzulassen. In den meisten Fällen kennst du nämlich die Fallen und Tricks nicht, mit denen jeder Bürger dort geneppt wird. Im Zweifel immer sagen, man müsse die Unterlagen prüfen und deswegen nur unter Vorbehalt unterschreiben und sich nicht beirren lassen, wenn die dann Druck machen wollen. Gerne wird versucht einem weiszumachen, man "müsse" unterschreiben, ansonsten werde die Sache per Verwaltungsakt erlassen und man sei doch wieder am selben Punkt, habe sich aber unkooperativ gezeigt und deswegen einen Minuspunkt gemacht... Das ist aber Unsinn.


    BTW: auch mich hat zu der Zeit, als ich mit den A...löchern der Arge zu tun hatte, die Bezeichnung "Kunde" maßlos erregt. Das ist wirklich Hohn wenn man erlebt, wie dort mit den Leuten umgegangen wird.


    Weiter oben wurde schon der Begriff "institutionalisierte Gewalt" eingeführt. Ich kenne diese Kritikk auch seit längerem und halte sie für absolut zutreffend.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus


    Die beste Taktik ist bei diesen Verbrechern ist immer, freundlich und verbindlich zu bleiben,



    Da könnte ich ko-zen wie die Leute über einen Kamm geschert werden
    seien es Hartz 4 Empfänger oder Arge Mitarbeiter
    :flop:

  • Re: Re: Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand



    Edit: Wichtig ist, sich für den beginnenden Zeitraum nach der Aussteuerung weiterhin AU schreiben zu lassen, will man in die EMR!


    Bei dem Antrag auf Alg I gem. §145 SGB III Nahtlosigkeit bei der Arbeitsagentur höllisch aufpassen - hier droht eine Falle :mad:


    Bei der Frage, ob man wie viele Stunden arbeiten kann und will immer nur (sagen und) schreiben:


    "Im Rahmen meiner (restlichen) Leistungsfähigkeit bin ich bereit zu abeiten!"


    Niemals die Arbeitsbereitschaft verweigern oder gar eine konkrete Stundenzahl angeben.
    Das hätte zur Folge, dass man keine Leistungen erhält resp. später einem der Leistungsbezug entsprechend der selbst angegeben Stundenanzahl entsprechend gekürzt wird.


    Die Arbeitunfähigkeit hat nichts mit der Erwerbsunfähigkeit zu tun.


    Ist man AU, bedeutet dies nur, dass man derzeit nicht in der Lage ist, dem Arbeitgegeber gegenüber die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.
    Die AU sagt gar nichts über die noch vorhandene Erwerbsfähigkeit aus, auch wenn die Arbeitsagenturen und später auch die Rententräger dies gerne mal so sehen wollen oder versuchen durchzusetzen!


    Feine, aber juristisch entscheidende Unterschiede! :D


    Die endgültige Feststellung einer Erwerbsminderung wird gutachterlich, manchmal auch nur nach Aktenlage :D durch die DRV (!!!) festgestellt.


    Bis dahin ist die Agentur für Arbeit verpflichtet entsprechend der erworbenen Leistungsanspruchsdauer Alg I gem. §145 SGB III (Nahtlosigkeit) zu zahlen.


    Diese "Kunden" nach §145 SGB III lieben die Arbeitsagenturen besonders, da sie einerseits ihnen Alg I zahlen müssen, sie aber anderseits der Arbeitsagentur nicht zur Vermittlung stehen.


    Es geht deshalb das geflügelte Wort um:


    "In arbeitslosen Ungesunden sehen wir nicht gerne "Kunden".


    Besonders empfehlenswert dazu ist :


    Leitfaden für Arbeitslose, der Rechtsberater zum SGB III, Hrsg. Arbeitslosenprojekt TuWas, Fachhochschulverlag Band 3, ISBN 978-3-940087-55-3.


    Die 15,00 Euro (Stand 2010) dafür sind mehr als lohnenswert!


    dito:


    Die Erwerbsminderungsrente, Ein Leitfaden, Christel von der Decken, Christa Hecht, Fachhochschulverlag, Band 8, ISBN 978-3-940087-52-2.


    Die 19,00 Euro (Stand 2010) lohnen ebenfalls!


  • Tjaaa ... ein guter Freund von mir besuchte die ARGE (OHNE BEISTAND) und verstand die Mitarbeiterin nicht so recht. Als er darauf bestand, sie möge sich Rat vom Kollegen im Nachbarbüro einholen, mochte sie nicht so Recht.


    Als er ihr dennoch behilflich war und sie mitsamt (geschlossener) Zwischentür im Büro des Kollegen landetete, endete die Aktion mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ... im Berufungsverfahren (da mit Beistand) zur Bewährung ausgesetzt.


    Soweit Mitarbeiter von Jobcentern beliebige Begleitpersonen zulassen, hielte ich es für äußerst nachlässig, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen. Nicht nur die Funktion als Zeuge kann eine Wesentliche sein ... die Anwesenheit zumindest einer (mitgebrachten) Person mit durchschnittlicher Auffassungsgabe am Ort des Geschehens sehe ich als äußerst vorteilhaft. In seltenen Fällen reise ich auch schon mal als "Telefonjoker" mit. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass meine Anwesenheit im vorgenannten Fall die gesamte Eskalation schon bei der ARGE hätte verhindern können, die so erst beim Landgericht nachvollziehbar dargelegt werden musste. Gewalt kann NIEMALS eine zufriedenstellende Lösung herbeiführen.


    Leider scheint das Thema Deeskalation bei der Fortbildung der Mitarbeiter ein Schattendasein zu führen - diesen Eindruck habe ich jedenfalls, wenn ich zuweilen Schilderungen von Besuchen beim Jobcenter aufschnappe. Die geschilderten Äußerungen der Mitarbeiter liegen oft jenseits von gut und böse.



    Edit:
    Meine Frage nach der Bedeutung der Begrifflichkeit "von der Krankenkasse ausgesteuert" sehe ich immer noch nicht beantwortet.



    Edit2:
    Sollte ich einmal die Notwendigkeit haben, als Betroffener die ARGE aufsuchen zu müssen, dann beim ersten Mal sicher MIT BEISTAND und nach Anwendung einer Tube Hautkleber, die mir Printus vielleicht zur Verfügung stellt. Sonst könnte der Charmeur in mir durch Bemerkungen zur Sache zu sehr in den Hintergrund treten. ;)

  • @ Printus


    Wie immer ein genuss, Dich zu lesen :top:




    @ Frank


    ad "aussteuerung" siehe die antwort von a101 [small](die leider im zitat Deiner frage etwas untergeht)[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Edit:
    Meine Frage nach der Bedeutung der Begrifflichkeit "von der Krankenkasse ausgesteuert" sehe ich immer noch nicht beantwortet.


    Krankenkassen zahlen 1,5 Jahre sog. Krankengeld, wenn man aus der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen raus ist. Ausgesteuert bedeutet, dass diese 1,5 Jahre abgelaufen sind und von der Krankenkasse kein Geld mehr fließt...

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Richtig so ist das.Krankengeld gibt es nicht unbefristet sondern längstens 78 Wochen. Dann wird man ausgesteuert so wird das im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet, Diesen Begriff halte ich auch nicht gerade als zutreffende Beschreibung für diesen Vorgang. Meinen Vater war das auch passiert. Er wurde ausgesteuert nach der Höchstbezugsdauer von Krankengeld. Sein Rentenantrag war noch nicht durch. Er mußte dann auch zum Arbeitsamt und Alg beantragen, obwohl er nicht arbeitslos war. Als seine Rente rückwirkend bewilligt wurde, fand dann eine Verrechnung statt. War allerdings schon vor der Zeit von Hartz.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Nochmal zur Klarstellung::


    Hartz IV = Alg II = Jobcenter/ARGE
    Alg I = Agentur für Arbeit


    Nahtlosigkeit gem. §145 SGB III = eine besondere (!) Form des Alg I


    Arbeitsunfähigkeit fusst auf dem SGB V und die Erwerbsminderung auf dem SGB VI.


    Aus einer bestehenden AU, die nur den Maßstab für die vertraglich geschuldete Tätigkeit für die Beurteilung der temporären Arbeits(un)fähigkeit charakterisiert, kann mitnichten eine Aussage für den allgemeinen Arbeitsmarkt abgeleitet werden resp. ob eine Leistungsunfähigkeit vorliegt (s.o.)


    Leute, die den harten Weg zur Erlangung der EMr gehen (wollen), sollten unbedingt den §116 SGB VI kennen, der u.a. regelt unter welchen Umständen nur ein Rehaantrag (automatisch) in einen Rentenantrag umgedeutet resp. gewandelt werden kann.


    Wichtig für den Beginn der EMR !!!


    http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/116.html


    Hier versuchen z.B. die Rententräger einem oft etwas rechtswidrig unterzujubeln - wie in meinem Fall, weswegen ich die DRV Bund verklagt habe. :D


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Richtig so ist das.Krankengeld gibt es nicht unbefristet sondern längstens 78 Wochen....


    Das gilt allerdings nur für das Fußvolk der Arbeitnehmer. Für Beamte wird "ewig" weitergezahlt und irgendwann dann in Ruhestand versetzt.

  • Da hast Du allerdings recht. Beamte haben solche Probleme nicht. An den zahlreichen Privilegien wird sich aber kaum was ändern, schließlich sind unsere Politiker selbst auch Beamte, sie werden kaum an dem Ast sägen wo sie selbst draufsitzen. Ist jetzt aber ein anderes Diskussionsthema.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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