Beiträge von a101

    Hier scheinen sich einige User wohl ganz offensichtlich noch gar nicht thematisch und inhaltlich mit der ganzen Datenproblematik der eGK beschäftigt und auseinandergesetzt zu haben.


    Um dieses besagte Bild geht es doch gar nicht!
    Als wenn das Missbrauch verhindern würde ..


    Die KKen prüfen ja noch nicht einmal die Authentizität und Identität des Bildes mit dem Karteninhaber.


    Die eGK ist quasi der Schlüssel für ein gigantische Datensammlung Eurer sensiblen Gesundheitsdaten auf irgendwelchen externen Servern außerhalb der Praxis Eurers Vertrauens.


    Möchtet Ihr wirklich, dass irgendwelche Leute lesen und erkennen können, wann und warum Ihr beim Arzt wart, welche Medikamente Ihr verschrieben behaben kommt, wann Ihr wo eventuell in welchem Krankenhaus wart etc.


    Und was soll z.B. der Notfallarzt dann mit dieser eGK, da er überhaupt gar keine Online-Anbindung hat?


    Es geht um Eure vertraulichen, personenbezogenen Daten, die Ihr mit dieser Karte aus der Hand gebt!


    https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte


    http://www.presseportal.de/pm/…-in-zeiten-des-cyberspace


    Gruss

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Gegenstimmen gibt es immer!
    ...


    Selbsterkenntnis ... ? :D


    Zur Sache:


    Komme gerade von m/einer Zahnarztbehandlung mit folgenden Infos zur Kenntnisnahme zurück:


    Mein Zahnarzt vertritt folgende Auffassung:


    1) Er hält die eGK für Unsinn.
    2) Er resp. seine Praxis wird sich auch nicht (trotz verlockender Prämien) an der bald anlaufenden Testphase der Praxenonlineanbimding der Gematik - Telematikstruktur beteiligen.
    3) Solange ich m/eine Krankenmitgliedschaft wie auch immer nachweisen kann, werde er mich weiter behandeln, auch nach abgelaufener Krankenversichertenkarte und auch ohne eGK.


    Die KK könne ihm ja m/eine Mitgliedsbescheinigung zufaxen.


    Was will man mehr ...
    Angst vor einer "Zahnruine" brauche ich also nicht zu haben! :p


    Gruss

    Lt. KK reicht u.a. auch eine Mitgliedsbescheinigung aus, die die KK ausstellt resp. dem Arzt zufaxt.


    Fürs Ausland stellt die KK den bekannten Auslandskrankenschein E111 aus.


    Die niedergelassenen Ärzte haben mit den KKen einen gesetzlich verpflichtenden Versorgungsvertrag.


    Gruss

    Zitat

    Original geschrieben von ChiefOBrei
    Und wie soll man diesen Satz verstehen?


    "Arzneimittel sollen bei Nichtvorlage der eGK nur privat verordnet werden"


    Muss ich die Arzneimittel dann selber zahlen?


    Wo steht das denn im §291 (a) SGB V und auf welcher sonstigen Rechtsgrundlage ("sollen") soll das denn geschehen?


    Alles nur Panikmache und erneuter Versuch die berechtigten eGK-Verweigerer unter Druck zu setzen.


    Nochmal: Solange man durch seine Beiträge krankenversichert und (Zwangs-) Mitglied einer KK ist, hat man auch einen Rechtsanspruch auf ärztliche Behandlung, Versorgung und Bezahlung durch seine KK.


    Dass eine nicht vorhandene eGK gesetzlich eine Privatverordnung von Arzneneimitteln nach sich ziehen würde, steht (bislang) nirgends im SGB.


    Gruss

    Mit


    Zitat

    Original geschrieben von a101


    ... könnte es vielleicht eng werden. ...


    Gruss


    sollte beileibe nicht die medizinische Grundversorgung in Frage gestellt sondern nur auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass bei einer entsprechenden gesetzlichen eGK Vorzeige - resp. Ausweispflicht die Ärzte ggfs. Schwierigkeiten machen könnten.


    Ob man dann als GKV-Versicherter ohne eGK gesetzlich dazu verpflichtet werden kann mit der Kasse selbst abzurechnen, wird sich gleichfalls erst zeigen müssen.


    Gruss

    Die Spitzenverbände können (mittels einem sogenannten Untergesetz) beschließen, was sie wollen - sie sind nicht (!) der Gesetzgeber!


    Solange man als Versicherter der GKV seine Mitgliedschaft aufgrund der gezahlten (Zwangs-) Beiträge aufrecht erhält, ist man auch krankenversichert mit einem entsprechenden Rechtsanspruch auf ärztliche Behandlung und Bezahlung dieser durch seine KK.
    Dieser Anspruch hängt de jure nicht von der Existenz einer eGK ab.


    Die niedergelassenene Ärzte haben nämlich einen sogenannten Versorgungsvertrag.


    Erst wenn der Gesetzgeber im §291 (a) SGB V regelt, dass man als Versicherter verpflichtet ist eine eGK zu beantragen und zu führen, könnte es vielleicht eng werden.


    Bis dahin kann man seine KK - Mitgliedschaft dem behandelnden Arzt auch ganz einfach durch eine von der KK auszustellenden Mitgliedsbescheinigung oder einen sogenannten "papiergebundenen Anspruchsnachweis" gem. §19 Abs.3 des BMV-Ä nachweisen.


    Vorerst steht im §291 (a) SGB V nur, dass die KKen die Krankenversichertenkarte mit einem (ungeprüften) Lichtbild bis zum 01. Januar 2006 zu einer eGK hätten erweitern sollen.


    Gruss

    Gehe mal davon aus, dass Du Deine italienische Wind-Prepaidkarte ordnungsgemäß (registriert?) mit Unterlagen gekauft hast oder?


    Dann würde ich doch mal dort nachschauen ...


    Sonst müsstest Du bei der Wind-Hotline anrufen und die Simkartennummer durchgeben; vielleicht geben sie Dir dann Deine Rufnummer raus?!


    Gruss