Beiträge von Strupo

    Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Danke Gunn genau nach dieser Antwort habe ich gesucht nur halt von der IKK. Ist ne schwere Entscheidung welche der beiden Kassen vorzuziehen ist. Wobei für mich sich IKK etwas seriöser anhört wie BIG. Aber von Namen soll man sich nicht täuschen lassen.


    Vorallem heißt BIG auch BundesInnungskasse Gesundheit. Ist also auch eine IKK.


    Und IKK heißt InnungsKrankenKasse, von daher.

    Bin seit Okt. 06 in der BIG, keinerlei Probleme, immer kompetente Mitarbeiter an der Leitung gehabt, alle Formulare, Scheine etc. waren am nächsten Tag in der Post.


    Die 0,5% schenke ich mir, denn ich möchte schon eine Kasse haben, die mir im Notfall etwas zahlt. Und dies tut die BIG, ich brauche für meine chronische Krankheit keine Praxisgebühr mehr zahlen, die AOK zockte immer 10€ ab.


    Zudem erhalte ich seitdem eine freundlichere Behandlung beim Arzt als noch bei der AOK, dort wurde man immer gleich abgewimmelt. Ist klar, die AOK zahlt immer verspätet.


    IKK-Direkt hat damals erst nach 15 Tagen auf meine Anfrage zur Mitgliedschaft reagiert. Daher 6!

    Für ein Kind wird über das 27. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.


    Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Ausbildung oder in einer Zeit zwischen zwei Ausbildungen Kindergeld gezahlt, wenn sie


    * den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
    * sich freiwillig für nicht mehr als 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben,
    * eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes.


    Das gleiche gilt für ein arbeitsloses Kind, das insoweit über das 21. Lebensjahr hinaus berücksichtigt wird.


    Beispiel (Verlängerung über das 27. Lebensjahr hinaus)
    Ein Kind vollendet am 15. Mai 2005 sein 27. Lebensjahr. Damit besteht ab Juni 2005 grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Das Kind befindet sich aber noch im Studium und es hat bereits 1998 seinen zehnmonatigen Grundwehrdienst geleistet. Während dieser Zeit wurde kein Kindergeld gezahlt.
    Kindergeldanspruch besteht daher auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres. Der Anspruch verlängert sich genau um zehn Monate, also bis einschließlich März 2006; natürlich nur, solange sich das Kind auch weiterhin in Ausbildung befindet.


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    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Also wenn du mal hier direkt auf die Seite von den SW Düsseldorf klickst, dann steht da auch die Preisgarantie bis 06/2007.


    Da werde ich ja nun auch sein. :) + Tankgutschein.

    Zitat

    Original geschrieben von Steinie
    Das mehrfach bedeutete wohl eher, dass er von mehreren genutzt werden kann ;-)


    Ne, auch schon probiert.
    Andere IP, kein Cookie etc. ging nicht.


    Dafür konnte ich bei Conrad so viele 2,50€/ 5,00€ Gutscheine einsetzen, bis Conrad mir 0€ statt 425€ für die Ware berechnete.