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Zitat
Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) dieses Umfeld so zu gestalten, dass dem Kind die wesentlichen Grundlagen für ein soziales Zusammenleben in unserer Gesellschaft vermittelt werden (...)
Dann darf man Kinder aber kein TV mehr schauen lassen. Selbst Trickfilme sind gespickt mit Fäkalwörtern, unflätigem Verhalten usw. Man dürfte die Kinder noch nicht einmal draußen spielen lassen, es könnte ja jemand vorbeikommen der sich nicht "den sozial anerkannten Normen" entsprechend verhält. Noch nicht einmal in die Schule dürfte man Kinder lassen, da könnten ja auch falsche Verhaltensweisen anderer auftreten. Dann würde den Kindern nichts mehr bleiben als zuhause in ihren Zimmern Bücher zu lesen.
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BTW:
Einige User hier scheinen sich asozial zu verhalten bzw. verhalten zu wollen. Denn das Schlagen eines fremden Kindes verstößt gegen sozial anerkannte Normen (hier gegen ein Gesetz). Ihr wollt also einem Kind beibringen sich nicht mehr asozial zu verhalten indem ihr euch selber asozial verhaltet? Ihr messt mal wieder mit zweierlei Maß. Man schlägt keine Kinder, weder fremde noch die eigenen.
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Hallo!
In diesem Forum hier wird das Wort "asozial" sehr leichtsinnig und zu oft genutzt.
Asozial? Nur weil die Kinder spucken? Asozial - nein. Schlecht erzogen - vielleicht. Man kann doch Kinder nicht als asozial abstempeln ohne das Elternhaus zu kennen. Vielleicht wissen die Eltern garnicht was der Nachwuchs treibt. Man kann auch nicht von vornherein einfach davon ausgehen dass es die Eltern nicht interessiert, man kennt die Eltern doch nicht. M.E. sind Menschen, insbesondere Kinder, erst asozial wenn sie nicht mehr erziehungsfähig sind.
Gruß, René
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Bei Drittanbietersperre (sollte jedermachen, aber Festnetz und Mobilfunk) können die nicht über die Telefonrerchnung einziehen.
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
(...) doch bei 1,99 EUR ist die Frage, welchen Aufwand man nun betreibt (...)
Einfach nicht bezahlen. Den Rest überlässt man dem Amtsgericht. Das ist der einzige Aufwand den man wirklich hat.
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In diesem Fall hier ist nichts wirksam zustande gekommen. Weil eben keine Widerrufsbelehrung erfolgte, und es am beiderseitigen Willen zu einem dauerhaften Vertragsverhältnis mangelt. Mal abgesehen von der betrügerischen Absicht die hinter der SMS steckt.
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Weil sonst kein wirksamer Vertrag zustande kommen kann. Wenn ein Kunde nicht auf sein Widerrufsrecht, welches auch bei solchen Premium-SMS-Diensten rechtlich vorhanden ist, hingewiesen wird gilt der Vertrag meines Wissens als nicht gültig und kann jederzeit gekündigt werden (unbeschränktes Widerrufsrecht mangels Widerrufsbelehrung). Auch solche SMS-Dienste gelten m.E. als Fernabsatzgeschäft. Und die aktuelle Rechtsprechung gewährt auch bei digitalen Medien, wozu ein Premium-SMS-Dienst gehört, ein Widerrufsrecht. Also muss auch eine Widerrufsbelehrung zeitnah in den Einflussbereich des Kunden gelangen.
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Hallo!
KDG gehört zu Vodafone. Muss man mehr sagen...? 
So gesehen:
Man zahlt zwar 2,- Euro Miete im Monat. Aber dafür bekommt man jederzeit ein Ersatzgerät. Bei Direktkauf muss man ein Neugerät selber finanzieren.
Gruß, René
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Hallo!
Ich sehe hier keinen rechtsgültigen Vertrag nach deutschem Recht. Denn es mangelt bereits an einer wirksam zugestellten Widerrufsbelehrung und AGB. Also einfach nicht zahlen und abwarten was kommt. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt dann diesem widersprechen. Dann sieht man ob dieser Anbieter vor Gericht ziehen wird.
Gruß, René
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Zitat
Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) die bei Microsoft und Windows bleiben wollen, es das aber jetzt plötzlich scheinbar nicht mehr gibt (...)
Dafür gibt es Umfragen. Alles möglich wenn man möchte. Aber wir zwei werden uns nie einig, zu verschieden unsere Ansichten. 