84141 SMS bekommen und geantwortet, was nun?

  • Hi


    ich habe diesen Nepp auch eben bekommen. Das scheint jeder zu erhalten, der ein Fahrzeug bei mobile.de inseriert.


    Absender: 0152214807**


    "Bitte bestätigen Sie Ihr Inserat, indem sie eine SMS mit folgendem Inhalt versenden BOSS 9703 an 84141 Da Ihr Inserat ansonsten gelöscht wird Mobile.de Team!"




    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Auf jeden Fall der Bundesnetzagentur melden. Die sind die richtigen Ansprechpartner und haben die passenden Leute die dem nachgehen werden. Hilft zwar jetzt vielleicht direkt nicht für dich als Betroffenen, aber dafür generell :)

  • Das mit BOSS XXXX ist eine Premium SMS für easysafer.de


    Pro SMS fallen 1,99 Euro an, und der "Betrüger" bekommt pro SMS 0,80 Euro auf sein Easysafer-Kundenkonto gutgeschrieben.


    Ich an euer Stelle, würde mal Kontakt zu easysafer.de aufnehmen, dass die den Nutzer
    mit der Nummer 9703 sperren.


    Jeder Easysafer Kunde kann SMS mit BOSS XXXX an die 84141 senden, wobei Jede 4 Stellige Zahl EINEM Nutzer fest zugeordent ist.


    Viel Erfolg.

  • Hallo!


    Ich sehe hier keinen rechtsgültigen Vertrag nach deutschem Recht. Denn es mangelt bereits an einer wirksam zugestellten Widerrufsbelehrung und AGB. Also einfach nicht zahlen und abwarten was kommt. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt dann diesem widersprechen. Dann sieht man ob dieser Anbieter vor Gericht ziehen wird.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Weil sonst kein wirksamer Vertrag zustande kommen kann. Wenn ein Kunde nicht auf sein Widerrufsrecht, welches auch bei solchen Premium-SMS-Diensten rechtlich vorhanden ist, hingewiesen wird gilt der Vertrag meines Wissens als nicht gültig und kann jederzeit gekündigt werden (unbeschränktes Widerrufsrecht mangels Widerrufsbelehrung). Auch solche SMS-Dienste gelten m.E. als Fernabsatzgeschäft. Und die aktuelle Rechtsprechung gewährt auch bei digitalen Medien, wozu ein Premium-SMS-Dienst gehört, ein Widerrufsrecht. Also muss auch eine Widerrufsbelehrung zeitnah in den Einflussbereich des Kunden gelangen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • In diesem Fall hier ist nichts wirksam zustande gekommen. Weil eben keine Widerrufsbelehrung erfolgte, und es am beiderseitigen Willen zu einem dauerhaften Vertragsverhältnis mangelt. Mal abgesehen von der betrügerischen Absicht die hinter der SMS steckt.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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