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Hallo!
Bei einem so hohen Leistungsabfall ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Nur 2000 statt 16000 (entspricht 1/8 von 16000) ist zu wenig. Das vorher 6000 möglich war und jetzt nur noch 2000 musst Du auch nicht hinnehmen. Der Anbieter muss den alten Zustand wiederherstellen, mit der zuvor möglichen Leistung. Das jetzt kein schnellerer Port mehr frei ist hat IMHO keine Bedeutung. Wende Dich an die Bundesnetzagentur, an die Verbraucherzentrale und an einen Rechtsanwalt.
Gruß, René
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Da würde ich gar nicht solange diskutieren. Einfach das Mobiltelefon nehmen, den Mund halten und sich über das Freundschafts-Geschenk freuen. Motto "Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss".
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Zitat
Original geschrieben von knickepitten
Die Überlassung des Mobiltelefons durch den AG - auch für ausschließlich private Zwecke - ist steuerfrei.
Es geht hier aber nicht um Überlassung, sondern um eine Bonuszahlung. Und eine "Überlassung" kann der Arbeitgeber wieder rückgängig machen.
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Und außerdem hast Du bald Geburtstag... 
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Dann wird Dir nichts weiter übrig bleiben als zu versteuern. Der Arbeitgeber müsste keinen Steuranteil leisten, den trägst Du selber. Das Problem ist dass die 44,- Euro für den Tankgutschein dem Sachbezugswert des Mobiltelefons hinzugerechnet werden. Du müsstest dann also auch den Tankgutschein versteuern. Wert eines Tankgutscheins + Sachbezugswert Mobiltelefon = zu versteuernter Sachbezugswert. Es wird hier monatsweise gerechnet, nicht pro Jahr.
Noch einfacher:
Mobiltelefon nehmen und keinen Wirbel machen. Der Arbeitgeber schreibt das Mobiltelefon ohnehin ab. Was Du mit dem Mobiltelefon machst wird wohl kaum interessieren. Notfalls ist es eben verloren gegangen. Das ist zwar auch nicht ganz koscher, aber dann seit ihr beide zufrieden.
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Einfacher Steuertrick:
Der Arbeitgeber zahlt Dir 10 Monate lang jeden Monat einen Sachbezugswert von 44,- Euro aus. Nach 10 Monaten zahlst Du damit das Mobiltelefon. Bis dahin wird das Gerät als Leihgerät deklariert. Oder den Sachbezugswert als Aufwandsentschädigung für die Nutzung eines privaten Telefons deklarieren. Der AG könnte die Aufwandsentschädigung auch gleich wieder einziehen, man müsste da nur noch einen Grund für den gleichzeitigen Einbehalt finden. Das ist zwar nicht ganz koscher...
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Hallo!
Sachgeschenke (geldwerter Vorteil) sind bis 44,- Euro/Monat steuerfrei, ab 44,01 Euro ist der Gesamtbetrag zu versteuern. Das "Zusammenziehen" mehrerer Monate ist nicht zulässig. Du müsstest somit das "Geschenk" versteuern, da es mehr als 44,- Euro kostet.
Gruß, René
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Wie es schon viele sagten, ist das Sendeformat nicht mehr zeitgemäß. Mal schaun wie lange das noch auf Sendung ist.
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Zitat
Original geschrieben von Robert Beloe
[...] sondern auch andere Geschäftsbereiche [...] quersubventioniert [...]
Nicht nur bei der Telekom. Aber lassen wir das...
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Vielleicht hätte man es mit Günther Jauch versuchen sollen. Obwohl der auch mitunter mehr wie ein Laber-Kasper wirkt. 