ZitatOriginal geschrieben von handytim
Ich finde es doch geradezu erstaunlich, dass man einerseits nur mündlich kündigt ("Ein Anruf genügte...") und dabei dennoch die Kündigungsfrist beachtet.
Das finde ich auch mehr als Erstaunlich, die eigenen AGB werden laut dem Artikel nicht eingehalten. Oder darf O2 Mündlich kündigen und eine Schriftliche Kündigung von Seiten des Kunden würde nicht beachtet so passiert es mir, zweimal Schriftlich gekündigt oder habe ich den Fehler gemacht nicht per Einschreiben gekündigt zu haben. Zweimal geht eine Kündigung nicht verloren. In der Kündigung steht explizit in Fett und Unterstrichen: "die Karte befindet sich nicht in einem Handy, SMS können daher nicht gelesen werden. Sollten sie Fragen haben: E-Mail Adresse und/oder Kontakt auch unter 0172 61...... "
Im übrigen kommen Kündigungen zu Vodafone auch ohne Einschreiben gut an, selbst so schon einige Verträge gekündigt und nie ein Problem gehabt.
O2 can not.

